Dreieinhalb Jahre Haft für Misshandlung der Stieftochter

Stand: 10.04.2025 16:54 Uhr

Immer wieder hat eine 40-jährige Frau ihre anfangs 14 Jahre alte Stieftochter gedemütigt und geschlagen. Nun wurde sie in Neubrandenburg zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Wegen gefährlicher Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen und Freiheitsberaubung zulasten ihrer Stieftochter hat das Landgericht Neubrandenburg eine 40-jährige Angeklagte zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Ihr 47-jähriger Ehemann, der Vater des Mädchens, erhielt wegen Beihilfe eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.

Der Vater half oder schaute weg

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald das anfangs 14 Jahre alte Mädchen seit 2020 über einen Zeitraum von rund eineinhalb Jahren immer wieder misshandelt und gedemütigt hat. Ihr Ehemann habe dabei geholfen oder die Taten zumindest geduldet.

Mit WC-Pömpel geschlagen

So wurde das Mädchen über mehrere Tage in der Dusche eingesperrt, wo es essen und schlafen sowie seine Notdurft verrichten musste. Auch schlug die Stiefmutter das Mädchen wiederholt - mit der Hand oder mit einem WC-Pömpel. Zudem wurde die Jugendliche gezwungen, sich in die Badewanne mit eiskaltem Wasser zu legen. Sie wurde auch daran gehindert, regelmäßig zur Schule zu gehen.

Zweites Verfahren gegen Stiefschwester

Das Mädchen ist inzwischen 18 Jahre alt und leidet immer noch an den Spätfolgen der Misshandlungen. Die beiden Verurteilten müssen ihr laut Urteil 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In einem gesonderten Verfahren, das noch nicht beendet ist, ist auch die 17-jährige Stiefschwester des Opfers angeklagt.

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NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 10.04.2025 | 17:00 Uhr

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