Anklage wirft zwei Jugendlichen Mordlust und Heimtücke vor
Zwei 19-Jährige haben in Neustrelitz eine Freundin mit einem Hammer angegriffen. Zum Auftakt des Prozesses in Neubrandenburg wirft die Staatsanwaltschaft ihnen Mordlust, Heimtücke und Hinterlist vor.
Mit einem 34 Zentimeter großen und 500 Gramm schweren Hammer sollen zwei junge Männer im vorigen November in Neustrelitz versucht haben, eine 17-Jährige umzubringen. Die beiden 19-jährigen Deutschen stehen seit Donnerstag vor dem Landgericht Neubrandenburg, wo die Staatsanwaltschaft den Angeklagten zum Prozessauftakt Mordlust, Heimtücke und Hinterlist vorwarf. Die Anklage lautet auf versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung. Beide Männer sind in Untersuchungshaft und wollen sich am 17. April zur Anklage äußern. Die Motivlage ist unklar.
Angriff nach Codewort "red"
Das heute 18 Jahre alte Opfer war seit längerem mit einem der Angeklagten befreundet. Er soll sie am 11. November in seine Wohnung in Neustrelitz gelockt haben, wo sich der zweite Angeklagte im Badezimmer mit einem Hammer versteckte. Als die Jugendliche wie verabredet kam, bat ihr Freund sie der Anklage zufolge vom Flur in Richtung Wohnzimmer und fragte sie laut, ob sie wisse, was "red" bedeute. "Red" (englisch für "rot") sei das Codewort für den zweiten Angeklagten gewesen, der auf das Stichwort aus seiner Deckung gekommen sei und dem Mädchen laut Anklage einen "wuchtigen Schlag" mit dem Hammer auf den Kopf versetzte.
Freund fixiert das Opfer
Das Opfer sei ahnungslos gewesen und habe sich nicht wehren können, so der Staatsanwalt. Ihr Freund habe die Jugendliche an den Armen festgehalten und fixiert, während der zweite Angreifer ihr zwei weitere kraftvolle Schläge auf den Kopf versetzt haben soll. Nur weil sie laut schrie, hätten die Verdächtigen einen kurzen Moment innegehalten. Das habe das schwer verletzte und stark blutende Opfer zur Flucht genutzt. Die Männer hätten den Tod der Jugendlichen billigend in Kauf genommen, so der Anklagevertreter weiter.
Opfer leidet unter Angstzuständen
Einer der Angeklagten alarmierte nach der Tat die Polizei und stellte sich. Die Geschädigte leidet weiterhin unter erheblichen posttraumatischen Folgen und Angstzuständen, so ihr Anwalt. Sie soll am 22. April unter Ausschluss der Öffentlichkeit als Zeugin vernommen werden. Die beiden Angeklagten wollen sich im Laufe des Prozesses zu den Vorwürfen äußern. Das Gericht wies darauf hin, dass es auch prüfen werde, ob die Angeklagten nach den lauten Hilfeschreien des Opfers aus eigener Entscheidung davon absahen, die Tat zu beenden. Dieser "Rücktritt vom unvollendeten Versuch" - wie es juristisch heißt - könnte eine mildere Strafe zur Folge haben als ein Mordversuch.
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