Grundsteuer in MV: Abgabefrist endet bald
Bis Ende Januar müssen die Eigentümer in Mecklenburg-Vorpommern den Wert ihrer Immobilie neu bestimmen. Bisher sind allerdings erst 50 Prozent der Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen.
In Mecklenburg-Vorpommern hat bislang nur die Hälfte der Grundstückseigentümer die vom Fiskus geforderte Grundsteuererklärung abgegeben. Finanzminister Heiko Geue (SPD) appelliert noch einmal an die Bürger, bis Ende Januar die entsprechenden Anträge einzureichen.
Komplizierte Formulare, hohe Belastung für Steuerberater
Warum der Anteil drei Wochen vor der Abgabefrist so niedrig ist, ist unklar: Vielen sind womöglich die Formulare zu kompliziert, vor allem ältere Menschen ohne Internet stehen bei den Beratungsstellen Schlange. Und manchen sei gar nicht bewusst, dass sie die Grundsteuer-Erklärung überhaupt und bald auch künftig alle sieben Jahre abgeben müssen. Torsten Lüth, Präsident des Steuerberaterverbands MV, führt die geringe Beteiligung außerdem auf die hohe Arbeitsbelastung der Steuerberater zurück, die viele Bürger bei der Grundsteuererklärung unterstützen.
Schätzung der Grundsteuer kann teuer werden
Geue weist in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Hilfsangebote des Landes hin für diejenigen, die Probleme beim Ausfüllen der Anträge haben. Wer bis Ende Januar keinen Antrag abgegeben hat, bekomme zuerst ein Erinnerungsschreiben vom Finanzamt, so der Minister weiter. Wer nicht reagiert, müsse letztlich Versäumniszuschläge zahlen oder damit rechnen, dass sein Eigentum vom Finanzamt geschätzt wird. Dieser Bescheid wäre dann automatisch rechtskräftig - auch, wenn die Steuer dann höher ist als der tatsächliche Wert. Finanzexperten gehen davon aus, dass es möglicherweise noch eine Übergangsfrist bis April geben wird. Danach werde aber Schluss sein.
Neubewertung von rund 36 Millionen Grundstücken bundesweit
Die Datenerhebung ist Voraussetzung dafür, die vom Bundesverfassungsgericht wegen völlig veralteter Wertmaßstäbe geforderte Neu-Erhebung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 umsetzen zu können. Dafür müssen bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Wegen des bundesweit schleppenden Eingangs der Grundsteuererklärungen war die Abgabefrist von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert worden.
Hilfe telefonisch oder direkt beim Amt
Wer Fragen zur Grundsteuererklärung hat, könne sich über die Hotline (0385) 58 81 13 45 Hilfe holen, sagte Finanzminister Geue schon im Dezember. Zudem gebe es in den Servicestellen der Finanzämter spezielle Sprechstunden und Anleitungen im Internet.