Abgeordnete der Länder nehmen im Bundesrat an einer Abstimmung teil und heben die Hand. © Wolfgang Kumm/dpa
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AUDIO: Bundesrat stimmt Bürgergeld zu (3 Min)

Weg für Bürgergeld ist frei: Bundestag und Bundesrat stimmen zu

Stand: 25.11.2022 12:20 Uhr

Das Bürgergeld kann am 1. Januar Hartz IV ablösen. Bundestag und Bundesrat haben am Freitag einem zwischen Ampel-Koalition und den Unionsparteien ausgehandelten Kompromiss zugestimmt. Demnach entfällt die Vertrauenszeit und das Schonvermögen wird geringer.

Der Weg für das Bürgergeld ist frei: Am Freitag hat der Bundesrat der Sozialreform mit Stimmen der unionsgeführten Bundesländer zugestimmt. Damit kann die neue Sozialleistung mit deutlich höheren Sätzen zum 1. Januar fließen. Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen steigt um 53 Euro auf 502 Euro im Monat. Der Kern der Reform, die mehr als fünf Millionen Menschen in der bisherigen Hartz-IV-Grundsicherung direkt betrifft, ist eine geänderte Vorgehensweise der Jobcenter gegenüber Arbeitslosen. Künftig sollen diese sich stärker darum kümmern, dass es die Betroffenen in dauerhafte Arbeit statt in kurzfristige Hilfsjobs schaffen.

Der Bundestag hatte am Freitag im Vorfeld mit großer Mehrheit für das Gesetz votiert: Dafür stimmten 557 Abgeordnete, dagegen 98, zwei enthielten sich. Zuvor war im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat auf Druck der Union ein Kompromiss zustande gekommen, mit dem die Bezugsregeln für das Bürgergeld verschärft wurden. Beim ersten Versuch vor knapp zwei Wochen war das ursprüngliche Gesetzesvorhaben der Ampelkoalition nach Zustimmung durch den Bundestag an der Ablehnung der unionsgeführten Länder im Bundesrat gescheitert.

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FDP-Abgeordneter Vogel: "Ein gutes Gesetz noch besser gemacht"

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion im Bundestag, Katja Mast, sprach von der größten Sozialreform seit Jahrzehnten: "Hartz IV ist damit Geschichte." Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei, betonte, die Union habe im Vermittlungsverfahren erreicht, dass am Grundprinzip des Forderns und Fördern festgehalten werde. Sein Kollege von der FDP, Johannes Vogel, erklärte, es sei gelungen "ein gutes Gesetz noch besser zu machen".

Die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Gesine Lötzsch, begründete die Ablehnung ihrer Fraktion damit, dass die Regelsatzerhöhung zu gering sei und das Hartz-IV-System im Kern erhalten bleibe. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Götz Frömming, warf Union und Ampel-Parteien "Gekungel" im Vermittlungsausschuss vor.

Vermittlungsausschuss findet Kompromiss zwischen Ampel und Union

Der Vermittlungsausschuss hatte am Mittwochabend den Einigungsvorschlag zwischen der Ampel-Koalition und der Union angenommen. Der Kern der Reform bleibe auch nach dem Vermittlungsverfahren erhalten, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) nach dem Treffen in Berlin. Das sei eine gute Nachricht. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte: "Heute ist klar: Das Bürgergeld kommt zum 1. Januar - Hartz IV geht." Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD), sprach von einem "guten Kompromiss".

Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) sieht einen Erfolg für die Ampel-Koalition darin, dass "Qualifizierung vor Aufnahme einer kurzfristigen Arbeit steht", das sei Kern des Gesetzes. Menschen könnten somit nicht dazu gezwungen werden, einen Job anzunehmen, wenn sie sich gern weiterbilden möchten. 

CDU-Chef Friedrich Merz sprach nach dem Beschluss im Vermittlungsausschuss ebenfalls von einem guten Kompromiss.

Anforderungen auf Druck der Union verschärft

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Die Anforderungen zum Bezug von Bürgergeld wurden allerdings gegenüber den ursprünglichen Plänen der Koalition aus SPD, Grünen und FDP verschärft. Unter anderem fällt dem Kompromiss zufolge die Vertrauenszeit weg, und Empfänger müssen vom ersten Tag an mit Sanktionen rechnen, wenn sie sich nicht an die Vorgaben halten - ohne Ausnahmen. Die von der Ampel vorgesehene Vertrauenszeit von sechs Monaten, in der es etwa bei Pflichtverletzungen keine Leistungsminderungen geben sollte, entfällt.

Die Karenzzeit mit milderen Regelungen, ursprünglich für 24 Monate angesetzt, soll nur noch zwölf Monate betragen. Beim damit zusammenhängenden Schonvermögen setzte die Unionsseite den Angaben zufolge eine Kürzung von 60.000 Euro auf 40.000 Euro durch. Die großzügigeren Zuverdienstgrenzen während des Bürgergeldbezugs - etwa für betroffene Jugendliche, die nebenbei jobben - sollen bestehen bleiben. Darauf hatte vor allem die FDP gepocht.

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Dieses Thema im Programm:

NDR Info | Aktuell | 25.11.2022 | 13:00 Uhr

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