MPK: Entscheidung über Rundfunkbeitrag auf Dezember vertagt

Stand: 25.10.2024 18:56 Uhr

Bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) in Leipzig haben sich die Regierungschefs der Länder auf eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeinigt. Die Entscheidung über eine mögliche Erhöhung des Rundfunkbeitrags haben die Regierungschefs aber auf Dezember verschoben.

Drei Tage lang berieten die Regierungschefinnen und -chefs der Länder in Leipzig unter anderem über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wichtige Themen waren außerdem Migration, Asyl und innere Sicherheit. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) forderte, dass bei der nächsten MPK mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am 12. Dezember die Wirtschaftspolitik "das zentrale Thema" sein müsse.

Die wichtigsten Ergebnisse der MPK

  • Migration: Die Länderchefs halten die Zahl der Asylbewerber weiterhin für zu hoch und fordern schärfere Regeln. Sie begrüßen daher Grenzkontrollen, um die Zahl illegaler Einreisen zu reduzieren. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) zeigte sich zufrieden mit den Ergebnissen und sprach mit Blick auf die europäische Ebene davon, dass das Dublin-System "revitalisiert" werden solle. Es regelt unter anderem, welcher Mitgliedsstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Demnach ist in der Regel das Land zuständig, in dem Geflüchtete zum ersten Mal den Boden eines EU-Landes betreten haben. Die Länderchefs fordern auch eine Beschränkung des Familiennachzugs zu Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz. Zudem soll mit der Bundesregierung erneut über Abschiebungen in Transit- oder Drittstaaten sowie die Aufteilung der Kosten für die Versorgung von Flüchtlingen gesprochen werden. Die umstrittene Forderung nach Zurückweisungen von Flüchtlingen an der Grenze ist nicht Teil des Beschlusspapiers. Aus Sicht von Schleswig-Holsteins Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU) ist vor allem die Forderung wichtig, "alle verfügbaren Hebel zu nutzen", um Herkunftsländer bei Rückführungen zu mehr Kooperation zu bewegen.

  • Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Die Länderchefs haben angekündigt, die Hörfunkwellen der öffentlich-rechtlichen Sender von 70 auf 53 zu kürzen. Außerdem wollen sie Spartenkanäle "clustern", unter anderen in den Bereichen Kultur, Information - aber auch für Kinder und junge Erwachsene. Bei der umstrittenen "Presseähnlichkeit" von öffentlich-rechtlichen Angeboten im Netz wurde eine zwölf Punkte umfassende Positivliste beschlossen, die klar machen soll, was die Anstalten im Netz dürfen und was nicht. Nur 5 Prozent der Gesamtausgaben von ARD und ZDF sollen in Zukunft für Sportrechte ausgegeben werden. Mit Blick auf die Finanzierung steht ein anderer Finanzierungsmechanismus im Raum. Darüber soll im Dezember weiter diskutiert werden.

  • Inklusion von Menschen mit Behinderungen: Die Länder setzen sich dafür ein, die selbstbestimmte, gleichberechtigte und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu fördern. Die Inklusion am Arbeitsmarkt bleibt mit Blick auf den Fachkräftemangel ein wichtiges Ziel.

Eine Fußgängerampel zeigt rot, dahinter weht eine Flagge der Ministerpräsidentenkonferenz © Hendrik Schmidt/dpa Foto: Hendrik Schmidt
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Keine Entscheidung der Bundesländer beim Rundfunkbeitrag

Wie der Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) am Freitagmittag bei X postete, konnten sich die Länder nicht auf die "verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des Rundfunkbeitrags" verständigen.

Große praktische Konsequenzen dürfte das allerdings laut Bovenschulte nicht haben: "Sollte es wider Erwarten nicht doch noch zu einer Verständigung unter den Ländern kommen, ist davon auszugehen, dass die Anstalten die Beitragserhöhung in Karlsruhe einklagen - mit sehr hohen Erfolgsaussichten." Er selbst habe sich als Vertreter des Landes Bremens für eine auskömmliche Finanzierung des ÖRR eingesetzt.

Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte im Februar eine Erhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro empfohlen.

Schwesig: "Einsparungen sollen Rundfunkbeitrag langfristig stabilisieren"

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der MPK in Leipzig. Im Hintergrund: Sachsens Regierungschef Michael Kretschmer © dpa Foto: Hendrik Schmidt
Manuela Schwesig verteidigte die Einsparungen bei den öffentlich-rechtlichen Sendern.

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) bezeichnete den Reformstaatsvertrag mit den vorgesehenen Einsparungen als ausgewogenes Paket und verteidigte die Einsparungen. Damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch künftig seinen Auftrag erfüllen könne, müssten die Sender ihre Angebote stärker bündeln. "Die vorgesehenen Einsparungen sind ein wichtiger Beitrag dazu, den Rundfunkbeitrag langfristig zu stabilisieren", betonte Schwesig. 

Die MPK habe sich auf einen Reformstaatsvertrag verständigt, der den öffentlich-rechtlichen Rundfunk digitaler, schlanker und moderner aufstellen solle.

Auch Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Günther begrüßte die Reformpläne der Ministerpräsidenten. "Dass wir bei der Diskussion um eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks große Schritte gemacht haben, ist eine gute Nachricht, auch, wenn ich mir bereits heute eine Verständigung auf ein zukünftiges Finanzierungsmodell gewünscht hätte", sagte er.

Rundfunkbeitrag: Festlegung der Höhe ist klar geregelt

Die KEF spielt bei der Festsetzung des Rundfunkbeitrags eine wichtige Rolle. Sie spricht Empfehlungen für den Rundfunkbeitrag aus, die Länder entscheiden, ob sie dem folgen. Es gibt aber nur wenige zulässige Abweichungsgründe. Kritik am Programm gehört nicht dazu. Am Freitag konnte sich die Ministerpräsidentenkonferenz in Leipzig nicht darauf verständigen, der KEF-Empfehlung zu folgen, wonach der Beitrag zum 1. Januar um 58 Cent auf 18,94 Euro erhöht werden sollte.

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Auf Beitragsänderungen müssen sich zunächst die Länderchefs einigen, danach müssen die unterzeichneten Verträge von allen Landesparlamenten gebilligt werden. Auf dieser letzten Stufe scheiterte das Verfahren im Jahr 2020. Der Rundfunkbeitrag sollte damals zum 1. Januar 2021 um 86 Cent auf 18,36 Euro steigen. 15 Landesparlamente ratifizierten den entsprechenden Medienänderungsstaatsvertrag, einzig der Landtag von Sachsen-Anhalt stimmte im Dezember 2020 nicht ab und kippte die von der KEF empfohlene Erhöhung damit vorerst. ARD, ZDF und Deutschlandradio wehrten sich mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht, das die Erhöhung im Sommer 2021 schließlich anordnete.

ARD-Vorsitzender Gniffke bedauert offene Finanzierungsfrage

Der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke sagte, Teile des Reformstaatsvertrags gingen in die richtige Richtung. Die ARD habe das gleiche Ziel wie die Länder: "Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk effizient, modern und vor allem zukunftsfest aufzustellen." Es wäre jedoch "hilfreich gewesen, wenn die Länder auch in der ungeklärten Frage der Anpassung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025 eine Entscheidung getroffen hätten", ergänzte Gniffke, der auch Intendant des SWR ist.

Journalisten-Verband kritisiert die Beschlüsse - Lob von Zeitungsverlagen

Der Deutsche Journalisten-Verband kritisierte die Entscheidungen der Ministerpräsidentenkonferenz. "Die Länderchefs richten einen gewaltigen Flurschaden an", so der Bundesvorsitzende Mika Beuster. Der Verband forderte die Anstalten auf, die "Verfassungsmäßigkeit der gefassten Beschlüsse" durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Dies seien "die Intendantinnen und Intendanten sowohl den Beschäftigten als auch der Glaubwürdigkeit und dem Ansehen der Sender schuldig."

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse begrüßten, dass die Bundesländer die Textangebote der Rundfunkanstalten eindämmen wollen. "Diese Angebote stören den Markt der freien Presse und beeinträchtigen so die Pressevielfalt und damit die Demokratie in Deutschland", erklärten die Verbände. Es werde nun aufmerksam beobachtet, was die Auswirkungen der Beschlüsse aus Leipzig seien.

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NDR Info | Aktuell | 25.10.2024 | 15:00 Uhr

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