Revision abgewiesen: Rapper Gzuz muss ins Gefängnis
Es bleibt dabei: Der Hamburger Rapper Gzuz muss für acht Monate und zwei Wochen ins Gefängnis. Das Hamburger Oberlandesgericht teilte am Mittwoch mit, dass eine beantragte Revision verworfen wurde.
Eine Nachprüfung des landgerichtlichen Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, so das Gericht. Damit ist die Verurteilung des Rappers und zweifachen Familienvaters rechtskräftig, es sind keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich. Wann der 34-Jährige die Haftstrafe antreten muss, ist noch unklar.
Haft- und Geldstrafe
Das Landgericht Hamburg hatte den Rapper im März zu der Gefängnisstrafe und zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 2.300 Euro, also insgesamt 414.000 Euro, verurteilt. Das Gericht sprach den 33-jährigen Rapper und Mitglied der Hamburger Band "187 Strassenbande" der Körperverletzung, eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und zweimaliger Verletzung des Waffengesetzes schuldig.
Gzuz: "Ich werde keine Straftaten mehr begehen"
Gzuz hatte in dem Berufungsprozess inständig um seine Freiheit gebeten. "Ich werde keine Straftaten mehr begehen", hatte er in seinem letzten Wort versprochen. "Ich bin nicht mehr der Mann, der ich damals war." Er selbst hatte gesagt, der harte Gangsta-Rapper mit den Waffen sei eine Kunstfigur und nicht er als Mensch. Die Richterin hatte allerdings erklärt, man sei fest davon überzeugt, dass eine Haftstrafe für den Musiker notwendig sei: "Wenn Sie so weitermachen wie bisher, werden Sie immer wieder ins Gefängnis kommen."
Acht Monate Haft für Schlag ins Gesicht eines Fans
Am härtesten bestrafte die Kammer den Schlag ins Gesicht einer jungen Frau, die den Rapper morgens auf der Reeperbahn um ein Selfie gebeten hatte. Allein dafür gab es acht Monate Haft. Gegen das Urteil hatte der Rapper Revision eingelegt.
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