Bürgerschaftswahl 2025 in Hamburg: Fragen und Antworten
Was macht die Hamburger Bürgerschaft eigentlich? Wer darf wählen und wer wird überhaupt gewählt? Hier gibt es Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Am 2. März 2025 wird die Hamburgische Bürgerschaft gewählt. Über 1,3 Millionen Menschen in Hamburg sind zur Wahl aufgerufen.
Was ist die Hamburgische Bürgerschaft?
Die Bürgerschaft ist in Hamburg das Landesparlament, in anderen deutschen Bundesländern ist das der Landtag. Da Hamburg ein Stadtstaat ist, kümmern sich die Abgeordneten um Kommunal-, Landes- und auch um Bundespolitik. Die Bürgerschaft ist das oberste Vertretungs- und Entscheidungsgremium der Stadt, das direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wird - und zwar seit einer Verfassungsänderung im Jahr 2013 alle fünf Jahre. Vorher wurde alle vier Jahre gewählt. Das Gremium ist vor allem für die Gesetzgebung und den Haushalt zuständig. Zugleich kontrolliert die Bürgerschaft den Senat, also die Regierung, und wählt den Ersten Bürgermeister als Regierungschef oder Regierungschefin. Letzteres kam in Hamburg aber bisher nicht vor, den Posten hatte immer ein Mann inne.
Wer darf bei der Bürgerschaftswahl wählen?
Wählen dürfen alle Menschen mit einem deutschen Pass, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Hamburg wohnen oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und nicht nach § 7 Bürgerschaftswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wo und wann wird gewählt?
Die Wahl zur Bürgerschaft findet am 2. März 2025 statt. Wer wahlberechtigt ist, bekommt eine Wahlbenachrichtigung zugeschickt. Darin steht auch, welches Wahllokal zuständig ist. Diese sind zum Beispiel in Schulen, Kindergärten oder anderen öffentlichen Gebäuden untergebracht. Am Wahlsonntag kann von 8 bis 18 Uhr gewählt werden. Auch nach 18 Uhr bleiben die Wahllokale aber geöffnet und es ist dann möglich, bei der Stimmauszählung zuzuschauen. Auf die barrierefreien Angebote wird extra hingewiesen. Ins Wahllokal mitnehmen muss man die Wahlbenachrichtigungskarte und am besten Personalausweis oder Reisepass.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Briefwahl ist auch möglich. Die jeweiligen Wahldienststellen, in denen die Unterlagen abgeholt werden können und wo auch gleich gewählt werden kann, öffnen am 21. Januar 2025. Schon am Tag davor steht der Onlineservice "Briefwahlantrag" zur Verfügung. Die Briefwahlunterlagen können auch schriftlich beantragt werden - mit dem Briefwahlantragsformular, das der Wahlbenachrichtung beiliegt. Sie wird ab 24. Januar 2025 von der Stadt verschickt. Der rote Wahlbrief muss der zuständigen Bezirkswahlleitung spätestens bis zum Wahltag um 18 Uhr vorliegen, damit die Stimmen gelten können.
Wie viele Stimmzettel gibt es?
Es gibt zwei Stimmzettel - einen gelben mit den Listen der Kandidierenden der Parteien und Wählervereinigungen für ganz Hamburg, das ist der Landeslisten-Stimmzettel. Und einen roten mit den Listen der Kandidierenden für den jeweiligen Wahlkreis, das ist der Wahlkreislisten-Stimmzettel. Zusammen mit der Wahlbenachrichtigung wird auch schon ein Musterstimmzettel-Heft verschickt. Diese Muster sind Kopien der Original-Stimmzettel, die es dann am Wahltag auch im Wahllokal gibt. Auf den (Muster-)Stimmzetteln sind alle Parteien, Wählervereinigungen, Einzelkandidaten und Einzelkandidatinnen zu finden, die jeweils gewählt werden können.
Was steht auf den Stimmzetteln?
Beide Stimmzettel, der gelbe Landeslisten-Stimmzettel und der rote Wahlkreislisten-Stimmzettel, listen Parteien und Wählervereinigungen mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten auf. Der Landeslisten-Stimmzettel ist für ganz Hamburg gleich. Auf dem Wahlkreislisten-Stimmzettel stellen die Parteien und Wählervereinigungen in jedem Wahlkreis Kandidatinnen und Kandidaten auf - je nach Größe bis zu zehn. Darum sind die 17 Wahlkreislisten-Stimmzettel auch unterschiedlich. Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber können sich ausschließlich über den Wahlkreislisten-Stimmzettel zur Wahl aufstellen lassen.
Wie viele Stimmen hat man bei der Bürgerschaftswahl?
Jede Wählerin und jeder Wähler darf insgesamt zehn Stimmen abgeben. Fünf Stimmen auf dem gelben Stimmzettel mit den Listen der Kandidierenden der Parteien und Wählervereinigungen für ganz Hamburg (Landeslisten-Stimmzettel) und fünf Stimmen auf dem roten Stimmzettel mit den Listen der Kandidierenden den jeweiligen Wahlkreis (Wahlkreislisten). Weniger Stimmen abzugeben ist kein Problem. Wenn aber auf einem Stimmzettel mehr als fünf Kreuze gemacht werden, wird der gesamte Stimmzettel ungültig. Es darf auch ein leerer Stimmzettel abgegeben werden, der wird dann als ungültige Stimme gezählt.
Welcher Stimmzettel entscheidet über was?
Mit den fünf Stimmen auf den gelben Landeslisten-Stimmzetteln entscheiden die Wählerinnen und Wähler über die Mehrheitsverhältnisse in der Bürgerschaft. Über die Landeslisten werden 50 Sitze vergeben. Über die Wahlkreisliste ziehen 71 Abgeordnete ins Landesparlament ein. Mit den fünf Stimmen auf den roten Wahlkreislisten können die Wahlberechtigten zwar keinen Einfluss auf die proportionale Sitzverteilung in der Bürgerschaft nehmen, entscheiden dafür aber über deren personelle Zusammensetzung.
Wie viele Sitze sind bei Bürgerschaftswahl zu vergeben?
In der Regel werden bei der Bürgerschaftswahl 121 Sitze vergeben. Es kann aber sein, dass mehr vergeben werden. Das kann aus vier Gründen passieren:
- Werden von einer Partei oder Wählervereinigung mehr Wahlkreiskandidatinnen und Wahlkreiskandidaten in die Bürgerschaft gewählt, als ihr eigentlich Sitze nach den Stimmen für die Landesliste zustehen, wird das Landesparlament durch Überhangmandate entsprechend vergrößert. Damit das den anderen Parteien oder Wählervereinigungen gegenüber nicht ungerecht ist, bekommen die dann Ausgleichsmandate.
- Holen parteilose Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber ein Wahlkreismandat, bekommen sie einen Sitz in der Bürgerschaft.
- Auch die sogenannte Mehrheitssicherungsklausel kann zu mehr Sitzen in der Bürgerschaft führen. Diese Klausel bedeutet ganz einfach, dass eine Partei oder Wählervereinigung, die die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen errungen hat, auch die absolute Mehrheit der Sitze bekommt.
- Die Bürgerschaft muss eine ungerade Anzahl an Sitzen haben, damit Abstimmungen nicht unentschieden enden. Also wird ein weiterer Sitz vergeben, wenn am am Ende der Auszählung zum Beispiel 122 Sitze herauskommen.
Wer steht zur Wahl?
Zur Wahl aufstellen lassen können sich grundsätzlich alle Menschen mit einem deutschen Pass, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und die seit mindestens drei Monaten in Hamburg wohnen oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten. Zur Bürgerschaftswahl treten die Parteien SPD, Grüne, CDU, Linke, FDP, Volt und AfD an. Auch das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) will antreten. Weitere kleinere Parteien, auch einige neu zugelassene Parteien, Wählergemeinschaften und freie Kandidierende werden antreten. Die Anmeldefrist dafür geht bis zum 24. Dezember. Auf unserer Übersichtsseitezur Hamburg-Wahl können die Wahlprogramme und Informationen über die Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten der Bürgerschaftswahl 2025 eingesehen werden.
Was ist mit der Fünf-Prozent-Hürde?
Bei der Bürgerschaftswahl gibt es eine Fünf-Prozent-Hürde, die sogenannte Sperrklausel. Aber nur für die Landeslisten. Eine Partei oder Wählervereinigung kann also nur in die Hamburgische Bürgerschaft einziehen, wenn für ihre jeweilige Landeslisten mindestens fünf Prozent der gültigen Stimmen abgegeben wurden. Keine Sperrklausel gibt es für die Wahlkreisliste. Die Kandidatinnen und Kandidaten, die in ihren jeweiligen Wahlkreisen gewählt werden, bekommen auf in jedem Fall einen Sitz in der Bürgerschaft.