Blick in einen Gerichtssaal des Hamburgischen Verfassungsgerichts. Dort wurde über Ordnungsrufe der Bürgerschaftspräsidentin gegen den AfD-Abgeordneten Walczak verhandelt. © NDR Foto: Elke Spanner
Blick in einen Gerichtssaal des Hamburgischen Verfassungsgerichts. Dort wurde über Ordnungsrufe der Bürgerschaftspräsidentin gegen den AfD-Abgeordneten Walczak verhandelt. © NDR Foto: Elke Spanner
Blick in einen Gerichtssaal des Hamburgischen Verfassungsgerichts. Dort wurde über Ordnungsrufe der Bürgerschaftspräsidentin gegen den AfD-Abgeordneten Walczak verhandelt. © NDR Foto: Elke Spanner
AUDIO: Streit über Ordnungsrufe: AfD scheitert vor Hamburgischem Verfassungsgericht (1 Min)

Streit über Ordnungsrufe: AfD-Abgeordneter scheitert vor Verfassungsgericht

Stand: 07.02.2025 12:39 Uhr

Der AfD-Bürgerschaftsabgeordnete Krzysztof Walczak ist vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht mit seinem Antrag gegen zwei im Parlament ergangene Ordnungsrufe gescheitert. Der Antrag sei zulässig, aber unbegründet, erklärte das höchste Hamburger Gericht. Die angefochtenen Ordnungsrufe seien nicht zu beanstanden.

Konkret ging es um die Bürgerschaftssitzung vom 10. Mai 2023 und dort um die Debatte um den CDU-Antrag "Hamburgs Partnerschaft mit einer Stadt in Israel verwirklichen". Walczak hatte sich damals in seinem Redebeitrag unter anderem über "die CDU mit ihrer Migrationspolitik" und den "Einlass Hunderttausender Antisemiten nach Deutschland" geäußert - und sich dafür vom Vizepräsidenten zwei Ordnungsrufe eingehandelt.

Gericht: Keine Anhaltspunkte für persönliche Ablehnung

Nach Einschätzung des Gerichts lagen keine Anhaltspunkte vor, dass der Vizepräsident die Ordnungsrufe aus einer persönlichen Ablehnung heraus erteilt haben könnte. Sie folgten vielmehr auf der Einschätzung, dass es Walczak in der Debatte gar nicht um eine sachliche Auseinandersetzung gegangen sei, "sondern dass die pauschal migrationspolitisch angeknüpften Antisemitismusvorwürfe maßgeblich auf eine bloße Herabwertung und Provokation zielten", erklärte das Gericht.

Walczak hatte zunächst in der Bürgerschaft selbst Einspruch gegen die Ordnungsrufe erhoben, der aber in der Parlamentssitzung am 7. Juni 2023 mehrheitlich abgelehnt wurde. In der Folge wandte sich Walczak im November 2023 mit einem Organstreitantrag an das Hamburgische Verfassungsgericht, das Anfang Januar zu einer mündlichen Verhandlung zusammengetreten war.

Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 10.01.2025 | 13:00 Uhr

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