16.01.2024 10:16 Uhr
Korrekturhinweis: In einer früheren Version hatten wir fälschlicherweise berichtet, das Gericht gehe davon aus, dass Frustration über die Abweisung von den Behörden zu der Tat geführt haben könnte. Das ist nicht korrekt, das Gericht hat sich dazu noch nicht geäußert, weil die Beweisaufnahme noch nicht abgeschlossen ist. Richtig ist, dass die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift diese Möglichkeit nennt. Wir bitten um Entschuldigung.