29.12.2023 12:45 Uhr
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hatten wir berichtet, dass es auch in den Gemeinden Grande, Grönwohld, Großensee, Hamfelde., Hohenfelde, Lütjensee, Rausdorf, Trittau und Witzhave (alle Kreis Stormarn) ein generelles Abbrennverbot für Feuerwerkskörper gebe. Das ist nicht richtig. Hier ist nur das Abbrennen von Raketen und römischen Lichtern im Umkreis von 200 Meter rund um brandgefährdete Gebäude verboten. Das gleiche gilt für die Gemeinden Kankelau, Köthel und Kollow um Amt Schwarzenbek-Land. Wir hatten auch berichtet, dass in Lägerdorf, Münsterdorf und Oelixdorf (alle Kreis Steinburg) ein generelles Abbrennverbot besteht. Auch das war nicht richtig. Wir bitten, die Fehler zu entschuldigen.