Bezirks- und Europawahl 2024: Hamburg sucht noch Wahlhelfer
In zweieinhalb Wochen, am 9. Juni, finden die Wahlen zum Europaparlament und zu den Bezirksversammlungen in den sieben Hamburger Bezirken statt. In Hamburg fehlen noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Besonders dringend werden Freiwillige in den Bezirken Wandsbek, Altona, Bergedorf und Hamburg-Nord gesucht. Bewerben kann man sich auf der Internetseite www.hamburg.de/wahlhelfende. Die Helferinnen und Helfer werden für den Wahlsonntag und für den Montag danach benötigt - um Stimmzettel auszuteilen, die Abgabe zu überwachen und später die Stimmen auszuzählen.
Mindestalter 16 Jahre
Nach Angaben von Landeswahlleiter Oliver Rudolf werden insgesamt rund 15.000 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und -helfer gebraucht. Melden können sich alle EU-Bürgerinnen und -Bürger, die mindestens 16 Jahre alt sind. Wer bei den Wahlen zu den Bezirksversammlungen helfen will, muss mindestens schon drei Monate in Hamburg wohnen.
Aufwandsentschädigung für Wahlhelfer
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung. Wer hilft, bekommt am Sonntag bis zu 65 Euro und für den Montag, wenn die Stimmen in den Bezirken ausgezählt werden, bis zu 120 Euro.
Europawahl-Ergebnisse am Sonntag
Für die Europawahl werden die Ergebnisse nach Angaben des Wahlleiters noch am Sonntagabend voraussichtlich gegen 23 Uhr veröffentlicht. Ein früherer Zeitpunkt sei nicht zulässig, da kein Ergebnis veröffentlicht werden dürfe, solange irgendwo in der Europäischen Union noch Wahllokale geöffnet seien. So können die Wählerinnen und Wähler beispielsweise in Italien noch bis 20 Uhr abstimmen.
Ergebnisse der Bezirkswahlen am Montag
Die Ergebnisse für die Bezirkswahlen werden laut Rudolf erst am Montag ermittelt und wohl bis gegen 17 Uhr veröffentlicht. Deren Auszählung ist deutlich aufwendiger. Insgesamt gebe es 61 verschiedene Stimmzettel - sieben Bezirkslisten und 54 Wahlkreislisten. Die Auszählung mit Zwischenergebnissen kann sowohl bei der Europawahl als auch bei den Bezirkswahlen live im Internet unter www.wahlen-hamburg.de verfolgt werden.
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hieß es, dass Arbeitgeber Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für das Ehrenamt freistellen müssen. Richtig ist, dass eine Freistellung im Ermessen des Arbeitgebers liegt. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.