Auf einem S-Bahn-Wagen am Hauptbahnhof steht der Schriftzug "S-Bahn Hamburg". © picture alliance / dpa Foto: Rabea Gruber
Auf einem S-Bahn-Wagen am Hauptbahnhof steht der Schriftzug "S-Bahn Hamburg". © picture alliance / dpa Foto: Rabea Gruber
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AUDIO: Antisemitische Parolen in S-Bahn: Mann verurteilt (1 Min)

Judenfeindliche Rufe in der S-Bahn: Mann in Hamburg verurteilt

Stand: 28.05.2024 17:03 Uhr

Im Oktober hatte ein Mann in der Hamburger S-Bahn antisemitische Parolen gerufen und lautstark gegen Jüdinnen und Juden gewettert. Wegen Volksverhetzung wurde der 22-Jährige am Dienstag vom Amtsgericht St. Georg zu einer Geldstrafe von insgesamt mehr als 1.000 Euro verurteilt.

Zwei Wochen nach dem Überfall der Hamas auf Israel war der 22-Jährige am frühen Morgen an der Reeperbahn in die S-Bahnlinie 3 eingestiegen. Mit ihm an Bord: Viele Partygäste auf dem Weg nach Hause, aber auch schon Berufstätige unterwegs zu ihrem Job.

Mann lief durch die Bahn und rief antisemtische Parolen

Der Mann setzte sich nicht hin, sondern lief quer durch die Bahn und rief Parolen wie: "Ich mach alle diese scheiß Juden platt, ihr werdet schon sehen, morgen geht's hier ab!" Eine Frau alarmierte den Fahrer, der wiederum die Polizei informierte.

Als die Beamten und Beamtinnen den 22-Jährigen am Hauptbahnhof aus der S-Bahn holten, ging es weiter. "Scheiß Israelis" rief er laut, als er durch die Wandelhalle zur Wache geführt wurde.

Richter: "Das Maß einfach überschritten"

Am Dienstag im Amtsgericht sagte der Angeklagte, dass er sich seine Parolen nicht erklären könne. Mit dem Nahostkrieg habe er sich kaum befasst. Er sei betrunken gewesen - darauf berief er sich, kam damit aber nicht durch. Wegen des Nahostkonflikts würden sich die Menschen durch solche Äußerungen verunsichern lassen, sagte der Staatsanwalt. Der Amtsrichter stimmte zu. Mit solchen Parolen sei "das Maß einfach überschritten", sagte er.

Er verurteilte den Angeklagten zu 140 Tagessätzen zu je 8 Euro, also zu einer Geldstrafe von insgesamt 1.120 Euro. Damit ist er vorbestraft, weil die Strafe höher als 90 Tagessätze ausfällt.  


28.05.2024 16:52 Uhr

Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels stand, dass eine Strafe über 120 Tagessätze zu einer Vorstrafe führt. Es sind allerdings mehr als 90 Tagessätze.

Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 28.05.2024 | 13:00 Uhr

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