Adolf Hitler während seiner Regierungserklärung zum "Ermächtigungsgesetz" am 23. März 1933 im Reichstag. © picture alliance / akg-images

Die Verabschiedung von Hitlers "Ermächtigungsgesetz"

Sendung: ZeitZeichen | 23.03.2013 | 19:05 Uhr | von Wember, Heiner
15 Min | Verfügbar bis 31.12.2099

Am 23. März 1933 verabschiedet der Reichstag Hitlers "Ermächtigungsgesetz", das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich". Es war die historische Schande der bürgerlichen deutschen Parteien im 20. Jahrhundert, dass sie dem Gesetz zustimmten und sich der damit Reichstag selbst entmachtete. Auch ohne das hätte Hitler die Macht an sich gebunden, aber er wollte dieses Gesetz, damit die Demokratie sich selbst erniedrigte und die Machtübernahme pseudolegal abgesichert war.

Anlässlich der Berufung Hitlers zum Reichskanzler zieht am 30. Januar 1933 ein Fackelzug der "nationalen Verbände" SA, SS und Stahlhelm durch das Brandenburger Tor. © picture alliance / akg-images Foto: akg-images / Alfred Hennig

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