Am 23. März 1933 verabschiedet der Reichstag Hitlers "Ermächtigungsgesetz", das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich". Es war die historische Schande der bürgerlichen deutschen Parteien im 20. Jahrhundert, dass sie dem Gesetz zustimmten und sich der damit Reichstag selbst entmachtete. Auch ohne das hätte Hitler die Macht an sich gebunden, aber er wollte dieses Gesetz, damit die Demokratie sich selbst erniedrigte und die Machtübernahme pseudolegal abgesichert war.