Schufa-Auskunft und Co beantragen: Online-Anbieter prüfen
Selbstauskunft der Schufa, Führungszeugnis, Punkte in Flensburg oder Nachsendeantrag: Wer dafür Online-Anbieter beauftragt, sollte genau hinschauen. Manche lassen sich die Leistungen teuer bezahlen.
Es gibt Situationen, in denen amtliche Dokumente vorgelegt werden müssen, etwa zu Beginn einer Ausbildung, bei einem neuen Job oder für einen Mietvertrag. Und wer umzieht, stellt in der Regel einen Nachsendeantrag. Das Einholen und Beantragen erledigen auch Online-Anbieter. Doch Vorsicht: Manche verdienen kräftig an Leistungen, die eigentlich kostenlos oder günstig sind. Wer einen Dienstleister beauftragen will, sollte die Angebote genau prüfen, rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Unterlagen direkt bei Amt und Behörde beantragen
Oft erhalten Verbraucher von den Dienstleistern keine konkrete Auskunft, sondern nur allgemeine Informationen zu den Themen. In einem Fall, in dem ein Führungszeugnis sowie der Punktestand in Flensburg eingeholt werden sollten, beliefen sich die Kosten auf rund 50 Euro. "Vielen ist nicht bewusst, dass es Dienstleister gibt, die lediglich Informationen zur Verfügung stellen oder sich die Weiterleitung von Anträgen bezahlen lassen", so Rechtexpertin Kathrin Körber. Über den direkten Weg zum Kraftfahrt-Bundesamt und zur örtlichen Meldebehörde hätte der Verbraucher die Unterlagen erhalten und deutlich weniger zahlen müssen.
Webseiten von Online-Anbietern ähneln offiziellen Angeboten
Verbraucher bemerken oft nicht, dass sie statt auf einer offiziellen Webseite auf der eines kommerziellen Anbieters gelandet sind. Diese Dienstleister sind, als Anzeige getarnt, in Suchmaschinen häufig ganz oben gelistet. Die Online-Auftritte sind sogar ähnlich gestaltet: Farb- und Wortwahl sowie Logo ähneln dem offiziellen Angebot.
Impressum prüfen und nach Original-Webseiten suchen
Verbraucher sollten prüfen, ob es sich um die Original-Webseite handelt. Ein Blick in das Impressum gibt Aufschluss. Außerdem lohnt es sich, ein paar Minuten mehr in die Suche zu investieren, um Dokumente oder Urkunden direkt beantragen zu können. Rechtlich gesehen ist das Geschäftsmodell der kostenpflichtigen Online-Anbieter zulässig, sofern korrekt über Kosten und Widerrufsrechte informiert und die Dienstleistung tatsächlich erbracht wird.