Ein Zeigefinger tippt auf einem Smartphone auf eine Schaltfläche zum digitalen Beantragen eines Personalausweises. © dpa Foto: Frank Rumpenhorst

E-Government: Mehr digitale Verwaltung in Deutschland

Stand: 15.09.2022 16:29 Uhr

Ob Nummernschilder, Geburtsurkunde oder das Kindergeld - vieles lässt sich inzwischen online per sogenanntem E-Government beantragen. Auch Dienstleister bieten diesen Service - aber oft teurer, als beim Amt direkt.

von Victor Kupka

Immer mehr Formalitäten lassen sich auch in Deutschland mittlerweile online im Internet erledigen. Zwar ist der Ausbau in europäischen Nachbarländern teilweise schon fortgeschrittener, aber auch deutsche Ämter stellen zunehmend auf eine digitale Verwaltung um.

Beim sogenannten E-Government können Anträge und Formulare oft schon komplett oder zumindest teilweise online beantragt, bearbeitet und abgeschickt werden. Die genauen Rahmenbedingungen unterscheiden sich dabei allerdings in der Art und Weise der Leistung oder des Dienstes.

Kindergeld, KFZ-Kennzeichen und Geburtsurkunde online beantragen

Online beantragen lassen sich beispielsweise schon Kindergeldanträge, Schufa-Auskünfte, Nachsendeaufträge für die Post, Kfz-Kennzeichen oder Geburtsurkunden. Je nach Bundesland kann es hier allerdings Unterschiede geben. Grundsätzlich gilt in Deutschland oftmals noch: Ist eine Unterschrift für einen Antrag notwendig, so ist der Gang zur Behörde oder zum Dienstleister Pflicht, denn digitale Unterschriften sind in Deutschland noch nicht gleichwertig zu einer echten auf Papier.

Bund will Ausbau von E-Government fördern

Auch der Bund will am Ausbau von E-Government-Diensten arbeiten. Solche digitalen Angebote ermöglichten "den unkomplizierten und zeitlich unabhängigen Zugang zu den Leistungen des Staates", heißt es auf der Website des Bundesinnenministeriums. Gelder werden dafür schon bereitgestellt - doch immer wieder drängen Experten, es müsse mehr gemacht werden. Herausforderungen sind dabei unterschiedliche Regelungen zwischen einzelnen Bundesländern und Behörden sowie Fragen des Datenschutzes.

Neue Personalausweise mit "Online-Funktion"

Mittlerweile ist es möglich, sich im Internet auszuweisen. Neuausgestellte Personalausweise in Deutschland haben eine "Online-Funktion", die aktiviert werden kann, um sich so zweifelsfrei und sicher bei Behörden und Verwaltungsstellen für Funktionen des E-Government zu identifizieren.

Dienstleister für E-Government - oft teurer als bei Behörde direkt

Behördengänge online erledigen - das klingt modern und einfach, doch auch hier können komplizierte Formulare und Ähnliches auftreten. Darauf setzen immer mehr Online-Dienstleister an und versprechen kostengünstige und unkomplizierte Hilfe.

Gegen Bezahlung werden dann die Anträge durch den jeweiligen Anbieter mit der Behörde abgewickelt. Dazu müssen vorher aber die notwendigen persönlichen Daten übermittelt werden. Aber: Dienste, die direkt bei der Post oder Behörde kostenlos oder günstig wären, können beim Online-Dienstleister deutlich mehr kosten.

Seiten von Behörden und Dienstleistern im Netz leicht zu verwechseln

Behörden und auch die Post empfehlen: Drittanbieter meiden und Anträge sowie Formulare am besten immer direkt beim Amt oder eben der Post bearbeiten lassen. Auch die Kritik von Verbraucherschützern ist hart: Oftmals erwecken die Websites dieser Dienstleister den Eindruck, man sei auf einer staatlichen Website oder beispielsweise direkt bei der Schufa gelandet.

Dass es sich nicht um eine offizielle Website handelt, werde oft erst auf den zweiten Blick deutlich, zum Beispiel im Impressum. In einigen Fällen laufen inzwischen sogar gerichtliche Verfahren gegen Betreiber der Dienstleister-Websites.

Dienstleister für E-Government erkennen

Wer seinen Antrag online ausfüllen will, sollte schon bei der Suche im Internet aufmerksam sein. Dabei auf Hinweise achten, die darauf hindeuten, ob das digitale Verwaltungsangebot von einer Behörde oder einem Dienstleister stammt:

  • Erscheint bei der Suche im Internet vor dem Suchergebnis oder der Website "Anzeige", so handelt es sich wahrscheinlich um einen gewerblichen Anbieter.
  • Ins Impressum sehen: Wer ist Betreiber und Anbieter? Ist es wirklich die Deutsche Post AG oder doch ein Drittanbieter?
  • Auf jeden Fall sollten vor Abschluss eines Auftrags genau die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen werden.

Oft kein Widerspruchsrecht bei E-Government-Dienstleistern

Oftmals müssen für den Abschluss des Dienstleistungsvertrags Häkchen zum Verzicht auf das Widerspruchsrecht gesetzt werden. Das Problem: Missfällt einem der Dienst oder man entscheidet sich doch noch einmal um, dann ist das gezahlte Geld im Zweifel weg. Viele Anbieter erläutern ihre Dienstleistung nur unzureichend, andere beschreiben genauer, was sie anbieten und tun.

Oft werden die Daten einfach an die Behörde oder beispielsweise Schufa weitergeleitet - bei Rückfragen melden diese sich dann aber direkt bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern, die dann auch wieder die Arbeit mit der Weiterbearbeitung haben.

Wann lohnt es sich, einen Drittanbieter zu beauftragen?

E-Government und digitale Verwaltung sollen für mehr Einfachheit und schnellere Abwicklung von Anträgen und Formularen sorgen. Kann ein Dienstleister mir das bieten, ist er seriös und ist mir eine Vereinfachung das Entgelt wert? Dann mag das Angebot interessant sein.

Wer sich schließlich bewusst für den Drittanbieter entscheidet, sollte sich die Bedingungen des Dienstes genau anschauen. Ob sich das dann lohnt und die Vorteile überwiegen, sollte genau abgewogen werden.

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Markt | 19.09.2022 | 21:00 Uhr

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