Ein orangefarbener Kugelschreiber liegt auf einem Formuliar der Schufa. © Picture Alliance Foto: Jens Niering

Schufa-Auskunft: Nicht immer stimmen die Daten

Stand: 05.05.2022 13:27 Uhr

Die Schufa berechnet die Bonität der Deutschen. Ist sie schlecht, hat das weitreichende Konsequenzen. Doch nicht immer stimmt, was in der Datenbank steht. Sie sollten Ihren Eintrag kostenlos checken.

von Nicolas Peerenboom

Die Schufa Holding AG, früher "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung", ist eine private Wirtschaftsauskunftei mit dem Geschäftszweck, Firmen und Institutionen Informationen über die Bonität von Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Verfügung zu stellen. Etwa 10.000 Vertragspartner aus verschiedenen Branchen übermitteln der Schufa regelmäßig Daten über ihre Kunden, auch über Zahlungsstörungen. Damit errechnet die Schufa für jeden registrierten Verbraucher die jeweilige Bonität. So sollen die Vertragspartner einschätzen können, wie groß die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls ist.

Klauseln in den AGBs: Wie die Schufa an die Daten kommt

Die Schufa sammelt und speichert Kundendaten von beispielsweise Banken, Versandhändlern, Vermietern oder Telekommunikationsunternehmen. Deren AGBs enthalten oftmals eine Klausel, mit der die Kunden einer Weitergabe ihrer Daten an die Schufa zustimmen. Liegt eine solche Zustimmung vor, speichert die Schufa neben Namen, Geburtsdatum und Anschrift auch Informationen über geschäftliche Aktivitäten des Verbrauchers und über seinen Umgang mit Vertrags- und Zahlungsverpflichtungen. Eine zweite Quelle sind öffentlich zugängliche Daten, zum Beispiel Schuldnerverzeichnisse bei den Amtsgerichten.

Keine Kontrolle der übermittelten Daten durch die Schufa

Die Schufa sammelt die Daten, aber sie prüft nicht, ob sie formal korrekt sind oder ob die Ansprüche wirklich bestehen. Lediglich bei Auffälligkeiten kann die Schufa stichprobenartig Kontrollen durchführen. "Wir können nicht 100 Prozent der Daten kontrollieren, was unsere Vertragspartner uns einmelden, wir müssen in gewisser Weise vertrauen", sagt Schufa-Sprecher Jens Nordlohne gegenüber dem NDR. Es ist also nicht ausgeschlossen, dass fehlerhafte oder unberechtigte Einträge in der Schufa-Datenbank zu falschen Aussagen über die Kreditwürdigkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern führen.

Die Score-Werte: Wie kreditwürdig ist ein Verbraucher?

Aus den gespeicherten Daten ermittelt die Schufa branchenbezogene Kennzahlen über die Kreditwürdigkeit einer Person. Zusammengefasst werden diese Berechnungen in branchenbezogenen Score-Werten. Der branchenübergreifende Durchschnittswert heißt "Basis-Score". Liegt zum Beispiel ein Basis-Score von 20 Prozent vor, ist die Ausfallwahrscheinlichkeit hoch. Der Verbraucher hat dann eine schlechte Bonität. Sehr gut ist sie, wenn der Basis-Score über 98 Prozent liegt.

 Einträge regelmäßig und kostenlos kontrollieren

Weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Vertragspartner der Schufa fehlerhafte Daten oder Zahlungsstörungen zu unberechtigten Forderungen melden, fordert die Schufa alle Verbraucherinnen und Verbraucher auf, sich einmal im Jahr eine kostenlose Datenkopie von der Schufa zu besorgen. Bei berechtigtem Interesse kann aber auch mehrmals im Jahr eine kostenfreie Datenkopie angefordert werden. Sobald etwas nicht stimmt oder merkwürdig scheint, solle man sich an die Schufa wenden.

Sind die Einträge veraltet, falsch, unberechtigt oder liegt eine Personenverwechslung vor, können Betroffene die Löschung verlangen. Es lohnt sich auch, zu prüfen, ob die Firma, die der Schufa eine Zahlungsstörung oder ähnliches gemeldet hat, den Kunden über den Negativ-Eintrag in Kenntnis gesetzt hat. Wenn nicht, kann der Betroffene unter Umständen ebenfalls die Löschung des Negativ-Eintrags verlangen. Rechtliche Unterstützung und Auskunft bekommen Verbraucher auch bei den Verbraucherzentralen oder spezialisierten Anwälten.

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Markt | 02.05.2022 | 20:15 Uhr

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