Nein. Denn erstens: "Der Staat" - das sind wir. Am Ende muss die Allgemeinheit für die hohen Preise zahlen. Weil entweder mehr Staatsschulden gemacht werden, sich die Steuern erhöhen oder kein Geld mehr für andere wichtige staatliche Aufgaben da ist. Zweitens: Gaspreis-Deckel und Strompreis-Bremse gelten nur für einen Teil des Verbrauchs - nämlich für 80 Prozent. Was darüber hinausgeht, muss man selbst bezahlen. Beispiel: Hat eine Familie im Durchschnitt einen Gas-Verbrauch von 15.000 Kilowattstunden, dann sind 3.000 Kilowattstunden nicht von der Gaspreis-Bremse abgedeckt, die einen Preis von zwölf Cent pro Kilowattstunde garantiert. Liegt der reguläre Preis dann bei 20 Cent, beträgt der Unterschied 240 Euro pro Jahr. Und die Gaspreise, beziehungsweise die angekündigten Erhöhungen, liegen zum Teil noch deutlich höher.
Das liegt daran, dass Grundversorger einen hohen Anteil an Bestandskunden haben und gut vorplanen können. E.ON beispielsweise sagte NDR Info, man habe sich die Preise für drei Jahre gesichert. Die Gas-Grundversorger berechnen aktuell im Schnitt ungefähr 14 Cent je Kilowattstunde. E.ON Gas verlangt zwölf Cent, EnBW 13,5 Cent, Vattenfall gut zwölf Cent. Auf dem freien Markt sind es hingegen fast 20 Cent pro Kilowattstunde. Allerdings ist Vattenfall ein gutes Beispiel dafür, dass man tatsächlich genau hinsehen muss. Denn auch dort sind massive Preiserhöhungen geplant: Im Februar soll sich bei Vattenfall der Gaspreis ungefähr verdoppeln. Das hat damit zu tun, dass auch die Grundversorger jetzt teure Energie nachkaufen müssen, weil zurzeit viele Menschen zum Grundversorger zurückkehren. Das gleiche Phänomen zeigt sich gerade auch am Strommarkt.
Verbraucher sollten sehr gut vergleichen - bundesweit gibt es ungefähr 2.000 Grundversorger für Gas und Strom. In der Regel kann man sagen: Die Grundversorgung ist meist günstiger als ein neuer Vertrag bei einem anderen Anbieter. Wichtig ist allerdings, dann auch wirklich die Grundversorgung zu wählen und nicht etwa einen Sondervertrag beim Grundversorger. Denn der Grundversorgungs-Tarif ist oftmals etwas versteckt auf der Website der Anbieter und man muss ein bisschen suchen.
Wichtig ist auf jeden Fall: Man kann sich den Grundversorger nicht einfach aussuchen. In jeder Region gibt es einen Grundversorger, gelegentlich sind es auch zwei verschiedene Unternehmen. In der Regel ist es das Unternehmen, das in dieser Region die meisten Haushalte mit Strom oder Gas versorgt. Welches Unternehmen dies ist, erfährt man über die jeweiligen Netzbetreiber. Diese wiederum findet man auf der Gas- beziehungsweise der Stromrechnung und kann dann dort nachfragen. Wenn sich Verbraucher beim Grundversorger melden und mitteilen, dass sie dort Kundin oder Kunde werden wollen, darf der Grundversorger dies nicht ablehnen.
Vor Preiserhöhungen ist man auch dort nicht geschützt. Sie müssen allerdings sechs Wochen vorher angekündigt werden. Und in der Grundversorgung gibt es keine lange Vertragslaufzeit. Die Kündigungsfrist für Kundin oder Kunden beträgt zwei Wochen - dadurch ist man sehr flexibel: Wenn man woanders günstigere Gas- oder Stromverträge findet, kann man wechseln. Der Grundversorger hingegen kann nicht einfach aus dem Vertrag aussteigen. Er muss wie vereinbart liefern, außer die Kundin oder der Kunde gerät über mehrere Monate in Rückstand mit den Zahlungen.
Wird eine neue Wohnung oder ein neues Haus bezogen und man schließt keinen anderen Strom- oder Gasvertrag ab, landet man ohnehin beim Grundversorger. Wenn Kunden ihren Anbieter wechseln möchten, können sie ihren bisherigen Vertrag fristgerecht kündigen - und landen ebenfalls wieder beim Grundversorger. Sehr wichtig ist dabei allerdings, dem Grundversorger mitzuteilen, dass man dort in die Grundversorgung möchte. Sonst landet man möglicherweise in der sogenannten Ersatzversorgung - das ist zwar juristisch umstritten, wird aber praktiziert. Wem das passiert, für den kann es drei Monate lang richtig teuer werden. Man kann aber auch in die Ersatzversorgung fallen, wenn der bisherige Versorger nicht mehr liefern kann, weil er zum Beispiel insolvent gegangen ist - das ist dann rechtens.