Photovoltaik: Diese neuen Regeln gelten für Solaranlagen
Seit 1. Februar liegt die Einspeisevergütung für neue Anlagen bei 7,95 Cent pro Kilowattstunde. An Tagen mit Stromüberangebot entfällt sie ganz. Für wen lohnt sich eine PV-Anlage, welche Förderung gibt es?
Photovoltaik boomt - das ist auch eine Folge verbesserter Bedingungen. So wurde etwa die Mehrwertsteuer auf den Kauf und Einbau von PV-Anlagen 2023 abgeschafft. Der starke Ausbau der Solarenergie führt sogar dazu, dass in Deutschland manchmal mehr Solarstrom produziert und ins Netz eingespeist als gebraucht wird. Im Jahr 2024 war das laut Bundesnetzagentur 457 von 8.784 Stunden der Fall.
Keine Einspeisevergütung mehr bei negativen Strompreisen
Aus diesem Grund hat der Bundestag eine Gesetzesnovelle verabschiedet, die vorsieht, dass Betreiber neuer Photovoltaikanlagen künftig keine Einspeisevergütung mehr erhalten für Strom, der zu Zeiten eingespeist wird, an denen auf dem Markt ein Stromüberangebot herrscht und es dadurch zu negativen Strompreisen an der Strombörse kommt. Negativpreise bedeuten, dass Stromkäufer dafür bezahlt werden, dass sie Strom abnehmen.
Für Besitzer neuer Solaranlagen wird es aber eine Kompensation geben, um die Folgen der Neuregelung abzufedern: Die Zeiten, an denen die Einspeisung aufgrund der negativen Strompreise nicht vergütet wurde, werden hinten an den rund zwanzigjährigen Vergütungszeitraum angehängt - dieser verlängert sich also entsprechend.
Weniger Einspeisevergütung seit 1. Februar
Ab 1. Februar 2025 sinken zudem die Vergütungssätze geringfügig auf 7,95 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für Eigenversorgungsanlagen bis 10 Kilowatt Leistung (kWp). Für den Leistungsteil ab 10 kWp sind es noch 6,88 Cent pro kWh. Sogenannte Volleinspeiseanlagen - also Anlagen, die den gesamten erzeugten Strom ins Netz einspeisen - erhalten bis zu einer Leistung von 10 kWp 12,60 Cent und ab 10 kWp noch 10,57 Cent pro Kilowattstunde.
Die Erträge der Anlage sind bis zu einer Leistung von 30 kW bei Einfamilienhäusern (15 kW pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern) von der Einkommensteuer befreit.
Solarpflicht in Hamburg und Niedersachsen
In Hamburg gilt seit 2024 und in Niedersachsen seit Anfang 2025 eine Solarpflicht für alle neuen Gebäude sowie bei Veränderungen an Dächern. In Hamburg gilt die Regelung für mindestens 30 Prozent der Fläche, in Niedersachsen sind es 50 Prozent bei Gebäuden mit einer Dachfläche von mindestens 50 Quadratmetern. In Ausnahmefällen kann die Solarpflicht entfallen oder auf eine geringere Fläche reduziert werden. In Schleswig-Holstein gibt es derzeit eine Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude, für neue Wohngebäude ist sie geplant. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit keine Pläne für eine Solarpflicht.
Eigenverbrauch für Privathaushalte am günstigsten
Für private Haushalte lohnt sich die Anschaffung einer Solaranlage umso mehr, je mehr des produzierten Solarstroms selbst genutzt wird - etwa durch elektrische Haushaltsgeräte oder das Laden eines E-Autos. Rund 30 Prozent des Stromverbrauchs könne bei einer typischen PV-Anlage direkt selbst verbraucht werden, so eine Schätzung der Verbraucherzentrale.
Photovoltaik: Das kostet eine Anlage
Eine Photovoltaikanlage ist immer eine langfristige Investition. In der Regel amortisieren sich die Kosten erst nach mehreren Jahren. Sie liegen derzeit ungefähr zwischen 1.200 und 2.000 Euro pro Kilowatt Leistung (kWp). Größere Anlagen sind in der Relation günstiger als kleine. Anlagen mit Batteriespeicher liegen bei etwa 2.000 bis 3.000 Euro pro Kilowatt Leistung (kWp). Kauf und Installation der Anlagen auf Wohngebäuden sind umsatzsteuerfrei.
Standort-Voraussetzungen und Montage
Statisch gesehen sind die meisten Hausdächer geeignet, um eine Anlage zu installieren. Allerdings sollte das Dach idealerweise eine Neigung von 30 bis 35 Prozent aufweisen, nicht verschattet und nach Süden ausgerichtet sein. Auch West- und Ostausrichtungen können in Frage kommen. Die baulichen Voraussetzungen kann man mit einem Eignungs-Check vor Ort prüfen lassen, den die Verbraucherzentralen für maximal 40 Euro anbieten (Termin-Vereinbarung unter Tel. 0800/809 802 400). Ist das Dach nicht für die Installation einer PV-Anlage geeignet, darf man diese auch im Garten aufbauen.
Es ist erlaubt, die Anlagen selbst zu montieren. Davon ist aber abzuraten, denn die Hersteller geben die oft sehr langen Garantien nur bei Montage durch einen Fachbetrieb. Zudem muss ohnehin ein Elektroinstallateur kommen, um die Anlage an das Stromnetz anzuschließen.
Stromspeicher können sich lohnen
Mit Batteriespeichern lässt sich überschüssiger Solarstrom für einen späteren Verbrauch am Abend und bis zum nächsten Morgen speichern. Wichtig ist, dass die Kapazität des Speichers passt. Die Verbraucherzentrale empfiehlt 1 Kilowattstunde Batteriekapazität pro 1.000 Kilowattstunden Jahresstromverbrauch. Nach einer anderen Faustformel sollte der Speicher in der Lage sein, etwa 60 Prozent des durchschnittlichen Tagesstrombedarfes aufzunehmen.
KfW fördert Anlagen und Speicher
Wer eine Photovoltaik-Anlage plant, kann für die Finanzierung einen zinsgünstigen Kredit von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bekommen - Voraussetzung ist, dass ein Teil des produzierten Stroms ins Netz eingespeist wird. Gefördert wird auch der Einbau von Stromspeichern. In Hamburg gibt es zudem eine spezielle Förderung für Solaranlagen, die auf einem Gründach errichtet werden.
Photovoltaikanlage mieten statt kaufen
Wer nicht selbst in eine Photovoltaikanlage investieren will, kann diese je nach Region und Stadt häufig auch bei den örtlichen Versorgern mieten. Das hat für Hauseigentümer den Vorteil, dass sie nicht finanziell in Vorleistung gehen und sich weder um die Installation noch um Wartung und Betrieb kümmern müssen. Allerdings haben diese Verträge oft sehr lange Laufzeiten, in der das Dach nicht anders genutzt werden kann und eine Miete fällig wird. Diese kann laut Verbraucherzentrale über die Jahre die Kosten für eine gekaufte Anlage deutlich übersteigen.