Neues Inkassorecht: Geringere Gebühren bei einfachen Fällen
Am 1. Oktober 2021 ist das "Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht" in Kraft getreten. Es senkt die Gebühren für säumige Kleinbeträge und nach der ersten Mahnung bezahlte Rechnungen.
Bisher haben sich die Mahngebühren von Inkassounternehmen an der Gebührenordnung der Rechtsanwälte orientiert. Bei kleinen Rechnungsbeträgen konnten die Kosten den säumigen Betrag schnell deutlich übersteigen. Mit dem neuen Gesetz ist das Inkassorecht nun verbraucherfreundlicher: Für sogenannte einfache Fälle gibt es nur noch einen verminderten Kostensatz.
Kostendeckel schützt Verbraucher vor hohen Gebühren
Deutlich weniger Mahngebühren zahlen Verbraucher künftig auf Rechnungsbeträge bis 50 Euro. Weil sich die Mahngebühren der Inkassounternehmen künftig auch am Aufwand orientieren sollen, gilt als einfacher Fall nun auch, wenn Verbraucher berechtigte Forderungen bereits nach der ersten Mahnung bezahlt haben. Teuer kann es jedoch weiterhin für diejenigen werden, die sich mit dem Bezahlen säumiger Rechnungen Zeit lassen und so weiteren Aufwand seitens des Inkassounternehmens verursachen - beispielsweise durch weitere Mahnschreiben oder ein gerichtliches Mahnverfahren.
Digitaler Inkasso-Check der Verbraucherzentrale
Trotz der neuen Rechtslage ist für Verbraucher weiterhin schwer nachvollziehbar, welche Forderungen seitens der Inkassounternehmen berechtigt sind und welche nicht. Obwohl das rechtzeitige Bezahlen säumiger Rechnungen nach neuem Recht Mahnkosten spart, rät die Verbraucherzentrale, die Rechnungsposten der Inkassounternehmen vorher genau zu prüfen.
Dabei hilft Schritt für Schritt der kostenlose digitale "Inkasso-Check" der Verbraucherzentrale, mit dem sich auch - falls notwendig - ein Widerspruchs-Brief erstellen lässt. Das neue Tool ist im Rahmen des Projekts "Wirtschaftlicher Verbraucherschutz" mit Fördermitteln des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz entstanden.