Kindersitz fürs Auto: Was sollte man beim Kauf beachten?
Um Kinder im Auto sicher mitnehmen zu können, braucht man geeignete Kindersitze. Das ist gesetzlich geregelt. Vor dem Kauf sollte man sich außerdem informieren, welcher Sitz am besten passt.
Kinder bis zwölf Jahre beziehungsweise bis zu einer Körpergröße von 1,50 Metern müssen im Auto gesondert gesichert werden. So schreibt es die Straßenverkehrsordnung (Paragraf 21, Absatz 1a) vor. Das heißt: Es gilt Kindersitzpflicht. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld sowie einen Punkt in Flensburg.
Wie findet man den richtigen Sitz?
Grundsätzlich sollte man sich vor dem Kauf eines Kindersitzes informieren und beraten lassen - am besten im Fachgeschäft, empfiehlt der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC). Auch Tests liefern wichtige Orientierungshilfen. Allerdings gibt es - abgesehen von den vorgeschriebenen Zulassungstests - keine einheitlichen Test- und Bewertungsverfahren. Untersuchungen von Verbraucherorganisationen oder Zeitschriften lassen sich daher nicht immer miteinander vergleichen.
Insbesondere bei "Billig"-Kindersitzen sollten Testurteile in die Kaufentscheidung einbezogen werden. Solche Sitze erfüllen zwar die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen, weisen aber häufig Mängel bei Sicherheit und Bedienung auf. Deshalb können günstige Auslaufmodelle von Markenherstellern, für die ältere Testergebnisse vorliegen, die bessere Wahl als aktuelle "Billig"-Kindersitze sein. Der ADAC bietet eine Übersicht über alle seit 2015 getesteten Sitze für Kinder jeden Alters.
Einbauprobe: Kindersitz muss ins Auto passen
Vor dem Kauf sollte unbedingt eine Einbauprobe im eigenen Auto durchgeführt werden - mit dem Kindersitz und dem Kind. Schließlich passt allein aufgrund unterschiedlicher Abmessungen und Ausstattungsmerkmale der Autos nicht jeder Sitz gleich gut in jedes Fahrzeug. Der Sitz muss möglichst stramm und standsicher im Fahrzeug eingebaut werden können. Besonders bei rückwärtsgerichteten Systemen wie Babyschalen und Kindersitzen mit Fangkörper sollte geprüft werden, ob die Gurtlänge ausreicht. Zu beachten sind auch die Hinweise und Angaben in der Bedienungsanleitung des Kindersitzes und im Handbuch des Fahrzeugs.
Beifahrersitz oder Rückbank: Wo sitzen Kinder sicherer?
Das Verletzungsrisiko ist laut Automobil-Club Verkehr (ACV) bei einem schweren Unfall auf der Rückbank geringer. Daher empfehlen Unfallforscher, Kindersitze auf der Rückbank unterzubringen. In jedem Fall gehören Kinder auf die Rückbank, wenn sie in einem nach vorn gewandten Sitz untergebracht sind oder sich der Beifahrer-Airbag nicht abschalten lässt. Auch rückwärts gerichtete Babyschalen dürfen nicht auf dem Beifahrersitz genutzt werden, wenn sich der Airbag nicht deaktivieren lässt, so der Automobilclub von Deutschland (AvD).
Worauf muss man beim Anschnallen im Kindersitz achten?
Zunächst ist die korrekte Sitzposition wichtig. Der Fünf-Punkt-Gurt des Kindersitzes darf nicht verdreht sein und muss eng anliegen. Zwischen Gurt und Körper sollen maximal zwei Finger passen. Um die Schutzwirkung des Gurtsystems nicht zu verringern, sollte dicke Kleidung ausgezogen werden (zum Beispiel Winterjacken).
Was ist ein Kindersitz mit Isofix-Halterung?
Isofix ist ein international standardisiertes System, mit dem sich ein Kindersitz korrekt installieren lässt, ohne den fahrzeugeigenen Sicherheitsgurt zu Hilfe nehmen zu müssen. Dabei werden zwei Metallzungen am Sitz mit im Fahrzeug installierten Verankerungsösen verbunden. Zusätzlich gesichert werden Isofix-Sitze mit einem oberen Haltegurt oder einem Stützfuß.
Prüfsiegel informiert über geltende Norm
Damit man erkennt, ob ein Kindersitz überhaupt offiziell zugelassen ist, muss er laut ADAC ein Prüfsiegel aufweisen. Nach einigen Jahren kann die Zulassung erlischen, etwa weil sich die Anforderungen verändert haben. Das Siegel enthält wichtige Informationen über
- die Europäische Kindersitz-Prüfnorm
- die zugelassene Verwendung (universal, semi-universal oder fahrzeugtypisch)
- die zulässige Körpergröße / das zulässige Körpergewicht (zum Beispiel 9-18 Kilogramm)
- die Prüfnummer - E1 steht zum Beispiel für eine Genehmigung in Deutschland
- die Prüfnummer - die ersten beiden Ziffern weisen auf die erfüllte Prüfnorm hin
- den Sitzhersteller
Neue Norm soll ab September 2023 ausschließlich greifen
Nach Angaben des ADAC sind derzeit drei Kindersitz-Normen zugelassen: die 2013 eingeführte neue Norm i-Size (UN ECE-Reg. 129) und die älteren Normen UN ECE Reg. 44/03 (seit 1995) und 44/04 (seit 2005). Sitze nach der neuen Norm i-Size müssen im Gegensatz zu den älteren Normen zusätzlich einen Seitenaufpralltest bestehen. Außerdem werden die Sitzgrößen darin nach der Körpergröße und nicht mehr nach dem Gewicht eingeteilt. Kinder sollen in Sitzen nach i-Size-Norm im Alter bis zu 15 Monaten gegen die oder seitlich zur Fahrtrichtung transportiert worden. Nach den Normen alten Normen war dies lediglich bis zu einem Gewicht von neun Kilogramm (circa neun Monate) vorgeschrieben.
Ab September 2023 dürfen Kindersitze nach der älteren Norm UN ECE Reg. 44 nicht mehr verkauft werden. Auch die Einbauart spielt eine Rolle. Während die älteren Normen die Montage über Isofix oder den 3-Punkt-Fahrzeuggurt ermöglichen, ist dies künftig nur noch per Isofix möglich. Isofix ist zwar seit November 2014 für alle Neufahrzeuge vorgeschrieben, doch aktuelle Autos haben meist nur zwei Sitzplätze mit Isofix - der mittlere Rücksitzplatz, die dritte Sitzreihe oder der Beifahrersitz haben in der Regel kein Isofix. Vom Verkaufsverbot für Sitze älterer Norm wären zum Beispiel auch Besitzer aller älteren Autos, Old- und Youngtimer sowie Wohnmobilen betroffen, weil Isofix dort meist nicht zu finden ist. Die Verwendung der älteren Sitze ist aber weiter gestattet - zumindest so lange, wie die Norm zugelassen ist.
Was ist von gebrauchten Sitzen zu halten?
Im Prinzip spricht nichts dagegen, einen gebrauchten Kindersitz zu kaufen. Man sollte ihn aber genau untersuchen. Ist er optisch in einem guten Zustand, wurde er gut gepflegt? Dann sollten natürlich alle Einstellungen funktionieren und alle Teile wie Gurte, Gurtpolster und Gurtschloss unbeschädigt sein. Im Laufe der Jahre kann der Kunststoff des Sitzes durch Wärme und Sonneneinstrahlung spröde geworden sein. Dann besteht bei einem Unfall die Gefahr, dass das Material bricht. Weist der Sitz bereits Verformungen oder gar Brüche auf, sollte man die Finger davon lassen, rät der ACV. Das gilt auch für Sitze, die in einen Unfall verwickelt waren, aber keine sichtbaren Beschädigungen aufweisen. Es könnten sich feine Haarrisse gebildet haben.
Der ADAC empfiehlt, einen gebrauchten Kindersitz besser nur aus dem Bekanntenkreis zu erwerben. So könne die tatsächliche Nutzung besser hinterfragt werden.
Herstellungsdatum beachten
Die zugelassenen Sitze können mitunter bereits recht alt sein. Die Kindersitze mit den noch älteren Normen ECE-R 44/01 und 44/02 dürfen bereits seit April 2008 nicht mehr verwendet werden. Die Hersteller geben in der Bedienungsanleitung zudem oft eine maximale Nutzungszeit an. Das Herstellungsdatum befindet sich häufig auf einem Aufkleber gemeinsam mit oder neben dem Prüfsiegel. Das Datum kann auch als kleine Prägung im Kunststoff vorhanden sein. Kann man kein Datum entdecken, rät der ADAC dazu, den Hersteller direkt zu kontaktieren und ihm das Modell zu nennen.