Handy am Steuer: Regeln, Bußgelder und Strafen

Stand: 08.09.2021 15:31 Uhr

Schnell mal die eine Nachricht lesen oder die Mails checken und schon ist es passiert. Nicht umsonst herrscht am Steuer absolutes Handy-Verbot. Alles, was man zu Regelungen und Strafen wissen muss, hier.

Bedient man während der Autofahrt das Handy oder andere elektronische Geräte, gefährdet man nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Zudem drohen bei einem Verstoß empfindliche Geldstrafen sowie Punkte in Flensburg.

Handy & Co. am Steuer: Das ist verboten:

Im Oktober 2017 wurde die Straßenverkehrsordnung in Bezug auf die Benutzung technischer Geräte neu geregelt und verschärft. Verboten ist demnach das Bedienen elektronischer Geräte, die der Kommunikation, Information und Organisation dienen:

  • Smartphones, Handys, Autotelefone
  • Tablets und andere Touchscreens
  • Elektronische Terminplaner
  • E-Book-Reader
  • MP3-Player/ iPods
  • Personal-Computer
  • DVD- und Blu-Ray-Player
  • Notebooks, Laptops
  • Smartwatches
  • Diktiergeräte
  • Navigationsgeräte – auch das Bedienen der Navi-App im Handy!
  • Abspielgeräte mit Videofunktion
  • Videobrillen

Das ist am Steuer erlaubt:

Ausnahme: Das Head-up-Display, ein Anzeigesystem, das sich in direkter Blickrichtung des Fahrers in der Frontscheibe befindet. Dieses darf für fahrzeug-, verkehrszeichen- und fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen genutzt werden.

Die Regelung besagt allerdings auch, dass die oben aufgezählten Geräte unter folgenden Voraussetzungen doch benutzt werden dürfen:

  1. Wenn das Gerät dabei weder aufgenommen oder in den Händen gehalten werden muss
  2. Wenn zur Bedienung und/oder Nutzung lediglich eine „kurze Blickzuwendung“ notwendig ist

Und: Wer das Handy nur in die Hand nimmt, es jedoch nicht benutzt, macht sich nicht strafbar. Man könnte das Handy also aus der Mittelkonsole auf den Sitz legen.

Was ist eine „kurze Blickzuwendung“?

Wie lang diese „kurze Blickzuwendung“ dauern darf, ist nicht konkret festgelegt und muss von den Gerichten in Einzelfällen bestimmt werden. Als Richtwert dient aktuell die sogenannte Tesla-Entscheidung des OLG Karlsruhe:
Die Steuerung des Scheibenwischerintervalls erfolgt über einen Touchscreen: Zuerst muss das Scheibenwischersymbol gedrückt werden. Es erscheint ein Untermenü mit fünf Einstellungen. Diese Auswahl stellt laut Gericht keine kurze Blickzuwendung mehr dar und ist verboten.

Wenn aus einem kurzen Blick ein gefährlicher Blindflug wird

Bereits eine Sekunde Ablenkung erhöht die Unfallgefahr gewaltig und bei Tempo 50 werden daraus schnell mal 14 Meter Blindflug. 14 Meter, auf denen Kinder auf die Straße rennen könnten oder man unbewusst in den Gegenverkehr lenken kann. Dieser Blindflug-Weg lässt sich übrigens ganz leicht selbst berechnen und verdeutlicht sehr anschaulich, wie gefährlich auch nur ein kurzer Blick aufs Handy sein kann.

Grundlage dafür bildet die Formel zum Weg-Zeit-Gesetz, denn Strecke bzw. Blindflug ist gleich Zeit mal Geschwindigkeit.

Beispiel: s=80 km/h x 5 sec = 0,112 km = 112m

Geräte-Nutzung bei abgestelltem Motor

Steht das Fahrzeug sicher und ist der Motor abgeschaltet, dürfen auch alle technischen Geräte bedient werden. Das gilt allerdings nicht, wenn der Motor zum Beispiel an der Ampel nur über die Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist. Hier befindet sich das Fahrzeug nämlich noch im aktiven Verkehrsgeschehen und eine Ablenkung würde eventuell auch hier zu Behinderungen führen.

Elektronische Einparkhilfen dürfen natürlich auch bei eingeschaltetem Motor verwendet werden. Allerdings nur, wenn dies unter Schrittgeschwindigeit erfolgt. In diesem Fall darf der Blick auch länger auf dem Bildschirm verweilen.

Diese Bußgelder sind beim Verstoß gegen das Handyverbot fällig

Die Geldbußen bei Verstößen gegen das Handyverbot sind in Deutschland in den vergangenen Jahren extrem gestiegen. Übrigens müssen auch Fahrradfahrer ein Bußgeld zahlen, wenn sie während der Fahrt das Handy bedienen (Quelle: ADAC).

Elektr. Gerät benutztBußgeld in EURPunkt(e)Fahrverbot in Monaten
beim Führen eines KFZ1001
mit Gefährdung15021
mit Sachbeschädigung20021
beim Radfahren55

Diese Strafen drohen im europäischen Ausland

Im europäischen Ausland können die Strafen für die Nutzung des Handys beim Autofahren noch deutlich höher ausfallen. Hier einmal eine Auswahl der Länder, in denen es richtig teuer wird und Länder, in denen die Strafen für deutsche Verhältnisse ganz schön mild ausfallen (Quelle: ADAC):

LandBetrag in EUR
Dänermark200
Großbritannienab 235
Niederlande250
Estlandbis 400
Lettland15
Bulgarienab 35
Island30

Verschärfte Strafen in Probezeit und für Wiederholungstäter

Befindet sich der Fahrer noch in der Probezeit und wird dabei erwischt, wie er ein Handy oder ein anderes Gerät am Steuer bedient, muss er mit einem Bußgeld und mindestens einem Punkt rechnen. Außerdem verlängert sich die Probezeit von 2 auf 4 Jahre und es muss ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besucht werden. Bei wiederholten Verstößen können die Strafen sogar noch sehr viel höher ausfallen.

Das gilt auch für Wiederholungstäter, die sich nicht mehr in der Probezeit befinden. Hier kann es je nach Schwere auch zu einem längeren Fahrverbot kommen.

Weitere Informationen
Ein junger Mann schaut in den Außenspiegel eines Autos und macht ein Selfie. © fotolia Foto: grafikplusfoto

Kopf hoch. Das Handy kann warten.

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Vor allem junge Fahrer nutzen Handy am Steuer

Eine repräsentative Studie des Allianz Zentrums für Technik (AZT) aus dem Jahr 2016 zeigt, dass sich besonders junge Fahrer zwischen 18 und 24 Jahren leicht vom Straßenverkehr ablenken lassen. Und: Männer nehmen das Telefon beim Autofahren häufiger zur Hand als Frauen. Nämlich 58,7 Prozent der befragten Männer im Vergleich zu 48,7 Prozent der Frauen.

Mit zunehmendem Alter würde die Nutzung elektronischer Gerät jedoch abnehmen. Laut Studie telefonieren am Steuer

  • 61,4 Prozent der 18- bis 24-Jährigen
  • 54,3 Prozent der 25- bis 64-Jährigen
  • 27,5 Prozent der über 65-Jährigen

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | NDR MV Live | 08.09.2021 | 14:00 Uhr

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