Immobilien-Teilverkauf: Verbraucherzentrale rät zur Vorsicht
Immer mehr Menschen wollen im Alter das eigene Haus zu Geld machen, aber darin wohnen bleiben. Doch ein Teilverkauf der Immobilie hat Fallstricke. Was gilt es zu beachten? Welche Nachteile gibt es?
Weiterhin im eigenen Haus wohnen und dennoch mehr Geld zur Verfügung haben, um die Rentenlücke zu schließen und Geld für Modernisierungen oder Reisen zu erhalten - das soll der Teilverkauf einer Immobilie ermöglichen. Damit werben die Anbieter dieses Modells. Doch die Tücken liegt oft im Detail, warnt die Verbraucherzentrale. Sie rät dazu, mögliche Alternativen zu prüfen und Vertragsinhalte genau unter die Lupe zu nehmen. Denn oft ist der Teilverkauf nicht die beste Wahl.
Hohe Folgekosten für den Verkäufer
Die Verbraucherzentralen erreichen zahlreiche Nachfragen von Eigentümern zum Thema Teilverkauf. "Fast immer steckt vor allem die Sorge dahinter, aus dem eigenen Haus ausziehen zu müssen, da es im Alter nicht mehr finanzierbar ist", so Marco Eilers, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Oft würden die Kosten unterschätzt. Zu dem Nutzungsentgelt, das der Verkäufer monatlich zahlen muss, kommt noch die Grundsteuer in voller Höhe hinzu. Auch die Kosten für die notwendige Instandhaltung trägt der Verkäufer zum Teil allein.
Will ein Eigentümer sein Haus später doch ganz verkaufen, erhält der Anbieter zudem in der Regel einen gewissen Prozentsatz des Kaufpreises als Durchführungsentgelt. Außerdem enthalten viele Verträge eine sogenannte Wertsicherungsklausel, die dem Anbieter eine festgelegte Wertsteigerung der Immobilie garantiert. "Ist sie nicht eingetreten, zahlen Kundinnen und Kunden die Differenz aus eigener Tasche", erklärt Eilers.
Bei Teilverkauf Vertragsdetails bewerten lassen
In vielen Fällen gibt es Eilers zufolge daher bessere Optionen, etwa ein normales Bankdarlehen oder ein Teildarlehen bis zu einer bestimmten Summe des Immobilienwertes. Wer keinen Kredit erhält oder sich aus anderen Gründen für einen Teilverkauf entscheidet, sollte die Vertragsdetails unbedingt durch einen eigenen Rechtsanwalt oder Notar bewerten lassen.
Lange Konditionsbindung schafft Planungssicherheit
Zudem sollten Immobilienbesitzer beim Teilverkauf möglichst langfristige Vereinbarungen zum Nutzungsentgelt treffen, rät Alexander Krolzik von der Verbraucherzentrale Hamburg. Denn bei kurzfristigen und an den Verbraucherpreisindex gekoppelten Vereinbarungen bestehe die Gefahr, dass das Nutzungsentgelt binnen weniger Jahre massiv steige. Der Verbraucherzentrale Hamburg liegen mehrere Fälle aus dem Hamburger Raum vor, bei denen sich das Nutzungsentgelt innerhalb eines Jahres erheblich erhöht hat.
In einem Fall, in dem sich das Nutzungsentgelt am Verbraucherpreisindex orientiert, zahlt der Verbraucher für die Nutzung seiner Immobilie jetzt 500 Euro statt 340 Euro im Monat. Verbraucher sollten unbedingt abklären, welches der verschiedenen Modelle zur Berechnung des Nutzungsentgeltes in ihrem Fall herangezogen wird.