Themenbild Hausratversicherung: Zwei weibliche Hände halten ein kleines Haus. © picture alliance / Zoonar Foto: Robert Kneschke

Hausratversicherung: Schutz für Hab und Gut

Stand: 12.01.2024 17:00 Uhr

Einbruch, Brand oder austretendes Leitungswasser: Ist die Wohnungseinrichtung gestohlen oder beschädigt, hilft die Hausratversicherung, den Schaden zu ersetzen. Worauf sollten Verbraucher achten?

Ob Möbel, Elektrogeräte, Computer oder andere Wertgegenstände: Zerstören Feuer oder Sturm die Wohnungseinrichtung oder brechen Diebe ein, kann es schnell teuer werden, wenn das Inventar neu angeschafft oder repariert werden muss.

Ist eine Hausratversicherung wirklich notwendig?

Eine Hausratversicherung abzuschließen ist keine Pflicht, sondern eine persönliche Entscheidung. Sie ist sinnvoll für alle, die im Schadensfall für die hohen Kosten nicht selbst aufkommen können oder wollen. Sein Eigentum abzusichern, bietet sich für Studenten oder Berufsanfänger genauso an wie für Menschen mit größerem Besitz. Je wertvoller der Hausstand, umso wichtiger wird die Hausratversicherung.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die Verbraucherzentrale rät, die Versicherungssumme so zu wählen, dass sie dem tatsächlichen Wert des Hausrats entspricht. Ansonsten zahlt man entweder unnötig hohe Beiträge oder bekommt - falls der Hausrat unterversichert ist - im Schadensfall nicht alles ersetzt. Der individuelle Beitrag hängt zum einen von der Wohnfläche ab, zum anderen vom Wert der Einrichtung.

Die Mindestversicherungssumme beträgt durchschnittlich 650 Euro pro Quadratmeter, so die Verbraucherzentrale, die sich auf Zahlen der Versicherungswirtschaft beruft. Bei einer 100-Quadratmeter-Wohnung entspricht das 65.000 Euro. Bis zu dieser Höhe gleicht die Versicherung Schäden aus. Soll die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert des Hausrats entsprechen, sollte man eine Aufstellung aller Gegenstände vornehmen und den Neupreis zugrundelegen.

Was deckt die Hausratversicherung ab?

Einbrecher hebelt mit einem Brecheisen ein Fenster auf. © Fotolia.com Foto: sdecoret
Dringen Einbrecher gewaltsam ins Haus ein, zahlt die Hausratversicherung bei Diebstahl.

Die Hausratversicherung beinhaltet einen Schutz gegen Einbruchdiebstahl und gegen Feuer, darunter Schäden im Gebäudeinneren durch Brand, Blitzeinschlag und Explosion. Auch Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschwasser sind inbegriffen. Versichert sind auch viele Schäden durch austretendes Leitungswasser, etwa aus Rohrbrüchen, Wasch- und Geschirrspülmaschinen oder Aquarien. Auch Frostschäden an sanitären Anlagen werden ersetzt, außerdem Sturmschäden ab Windstärke 7 sowie Hagelschäden am Hausrat.

Als Zusatz zur Hausratversicherung kann ein Schutz gegen Elementarschäden vereinbart werden. Dazu gehören Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch und -senkung, Schneedruck, oder Lawinen. Starkregenfälle sollten laut Verbraucherzentrale ausdrücklich eingeschlossen sein. Das ist vor allem für Eigentümer wichtig.

Was ist bei der Hausratversicherung versichert?

Eine Hausratversicherung umfasst den Schutz des kompletten Hausrats, also von Möbeln und Teppichen über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten. Auch Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Kunstgegenstände oder Antiquitäten zählen dazu. Versichert sind auch Gegenstände in einer nahen Garage oder in einem Keller. Verbraucher können in ihrer Police auch einen Versicherungsschutz für Fahrraddiebstahl aufnehmen lassen. Das kostet zwar extra, lohnt sich aber meist.

Im Schadensfall ersetzt die Versicherung in der Regel Gegenstände zum Neuwert, auch Wiederbeschaffungswert genannt. Der Versicherungsnehmer kann einen gleichwertigen Gegenstand zum aktuellen Neupreis kaufen oder beschädigtes Inventar wie Türen oder Fenster reparieren lassen. Bei besonders alten und abgenutzten Gegenständen gilt der sogenannte Zeitwert, für sie gibt es weniger Geld. Folgekosten, etwa Hotelübernachtungen, sind ebenfalls abgedeckt.

Wann zahlt die Versicherung bei Einbruch nicht?

Ein gekipptes Fenster © NDR Foto: Elke Janning
Wurde ein Fenster auf Kipp gelassen, zahlen viele Hausratversicherungen bei Einbruch nicht.

Die Hausratversicherung zahlt bei Diebstahl nur, wenn Einbrecher gewaltsam in die Wohnung gekommen sind. Auch wenn sie vorher den Hausschlüssel gestohlen haben, greift der Versicherungsschutz. Wer ein elektronisches Türschloss (Smart Home) hat, sollte darauf achten, dass es bei der Versicherung berücksichtigt wird. Denn wird es gehackt, sind keine Einbruchspuren erkennbar.

Der Versicherungsschutz greift grundsätzlich nicht, wenn die Diebe über gekippte oder offene Fenster oder Terrassentüren ins Haus gelangt sind. Allerdings bewerten Versicherungen jeden Fall individuell, beispielsweise spielt auch die Dauer der Abwesenheit eine Rolle. Auch bei Trickdiebstahl zahlt die Versicherung in der Regel nicht.

Ist für längere Zeit ein Baugerüst am Haus aufgestellt, sollten Eigentümer und Mieter die Versicherung darüber informieren, weil Einbrecher dadurch leichter einsteigen können.

Schutz auch bei Einbruch in Ferienwohnung und Hotelzimmer

Meist deckt die Hausratversicherung auch Einbruchschäden in Ferienwohnungen und Hotelzimmern ab. In der Regel sind Reisegepäck und Wertsachen für bis zu drei Monate mitversichert. Der Versicherungsschutz bei Diebstahl gilt auch hier nur, wenn Diebe sich gewaltsam Zutritt in die Unterkunft verschafft haben. Die Versicherung zahlt auch bei Hagel- und Sturmschäden an Gepäck und Wertsachen in einer gemieteten Unterkunft sowie für Verluste durch Brand.

Schäden sofort melden

Im Schadensfall sollten Betroffene umgehend ihren Versicherer informieren. Ein Einbruchdiebstahl muss zudem bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden. Das Aktenzeichen benötigt die Hausratversicherung für die Schadensregulierung. Wurden Scheck- oder Kreditkarten gestohlen, sollte man sie sofort sperren lassen.

Hausrat-Liste erstellen

Um einen Nachweis für zerstörte oder gestohlene Gegenstände zu haben, ist es ratsam, eine Liste der wichtigsten und wertvollsten Gegenstände mit Kaufpreis und -datum zu erstellen. Am besten bewahrt man Rechnungen und Kaufbelege auf, aber auch Produktbeschreibungen im Original sind hilfreich. Fotos können ebenfalls als Nachweis dienen und dabei helfen, Werte von Gegenständen besser einzuschätzen.

Eine Liste für den Hausrat anzulegen und von Zeit zu Zeit zu aktualisieren, mag mühsam sein, doch im Schadensfall ist sie sehr nützlich. Die Polizei bietet eine kostenlose Vorlage zum Download an.

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Dieses Thema im Programm:

Ratgeber | 21.09.2022 | 19:05 Uhr

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