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Haus bauen: Schutz vor Pfusch und Pleite

Stand: 29.07.2024 12:27 Uhr

Baumängel bei Neubauten sind mittlerweile eher die Regel als die Ausnahme. Immer öfter treten Schäden auf, zum Beispiel durch Feuchtigkeit. Was können Hauseigentümer tun, um Mängel zu verhindern?

Rund 40 Prozent aller neuen Ein- und Zweifamilienhäuser weisen Fehler an ihrer Konstruktion auf. Etwa 38 Prozent haben zudem Mängel an Leitungen, Sanitär- und Heizungsanlagen. In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Fehlerquote mehr als verdoppelt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Instituts für Bauforschung (IfB) im Auftrag des Bauherren-Schutzbunds e.V. (BSB).

Als Gründe für den Anstieg sehen Baurechtsexperten wie der Hamburger Rechtsanwalt Kay Poulsen den Bauboom der vergangenen Jahre: Seiner Ansicht nach nehmen viele Unternehmen mehr Aufträge an, als sie bewältigen können. Außerdem seien immer weniger Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt verfügbar. Ein weiterer wichtiger Punkt: Bauen wird durch die gestiegenen Anforderungen, etwa bei der Dämmung, immer anspruchsvoller und dadurch fehleranfälliger. Tipps, worauf Eigenheim-Besitzer achten sollten.

Bauunternehmen prüfen

Zunächst sollten Bauherren den Bauträger, mit dem Sie ihr Eigenheim realisieren möchten, gründlich prüfen:

  • Fordern Sie bei einer Wirtschaftsauskunftei im Internet eine Firmen- und Bonitätsauskunft an (ab circa 30 Euro). So bekommen Sie einen Überblick über die Entwicklung und die finanzielle Situation der Firma.
  • Nehmen Sie das Unternehmen in Augenschein: Wie sehen die Bürogebäude aus? Wie viele Angestellte gibt es? Wie ist Ihr Gesamteindruck?
  • Schauen Sie sich auch den Internetauftritt der Firma an.
  • Fragen Sie konkret danach, ob und mit welchen Subunternehmen gearbeitet wird.
  • Prüfen Sie, ob es sich bei dem Bauunternehmen tatsächlich um den bauausführenden Vertragspartner handelt oder ob ein Lizenzpartner das Bauen übernimmt.
  • Suchen Sie im Internet nach Erfahrungsberichten anderer Bauherren, zum Beispiel in Foren.

Fallen im Vertrag entdecken

Bevor Sie unterschreiben: Lassen Sie den Kaufvertrag von einem Experten prüfen, zum Beispiel von einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Ein Fachmann kann Fallen, wie falsche Zahlungspläne, erkennen. Bauherren sollten nie in Vorleistung gehen, sondern immer erst nach erbrachter Leistung zahlen. Sollte die Baufirma pleitegehen, ist wenigstens kein Geld verloren.

Unabhängige Berater fragen

Verlassen Sie sich nicht allein auf die meist kostenlose Beratung von Banken und Förderanstalten. Denn diese haben vor allem ein Interesse daran, durch die Kreditvergabe Geld an Ihnen zu verdienen. Eine unabhängige Beratung über Fallen und Tricks beim Hausbau gibt es zum Beispiel bei den Verbraucherzentralen.

Sicherheiten einfordern

Achten Sie beim Vertragsentwurf auf die sogenannte Fertigstellungssicherheit. Bauherren dürfen vom Bauunternehmer oder Fertighausanbieter maximal fünf Prozent vom Kaufpreis als Sicherheit verlangen, heißt es im Forderungssicherungsgesetz (FoSiG). Mit dem Geld lassen sich finanzielle Schäden durch Verzögerungen am Bau oder durch eine Insolvenz zumindest abfedern. Am besten wird der Beitrag bei der ersten Abschlagszahlung als Sicherheit einbehalten. Nach Abnahme des Hauses erhält das Bauunternehmen die Sicherheit zurück. Andere Zahlungsgarantien oder Bürgschaften unbedingt auf ihre Seriosität überprüfen.

Mängel frühzeitig erkennen

Besichtigen Sie die Baustelle regelmäßig mit einem selbst beauftragten Bausachverständigen. So können Sie Mängel frühzeitig erkennen und dafür eine Sicherheit einbehalten - in der Regel den doppelten Geldwert des Mangels.

Bauabnahme nur bei Mängelfreiheit

Nehmen Sie den Bau erst ab, wenn er frei von Mängeln ist. Denn ab dem Zeitpunkt der Bauabnahme gilt eine gesetzliche Umkehr der Beweispflicht. Das bedeutet: Der Bauherr muss im Nachhinein beweisen können, dass ein Mangel bereits vor der Abnahme vorhanden war. Sollten Sie trotz der Mängel in den Neubau einziehen müssen (beispielsweise aufgrund einer Kündigung der alten Wohnung), machen Sie gegenüber dem Bauunternehmen klar, dass der Einzug keine Abnahme darstellt. Setzen Sie eine Frist für die Behebung der verbleibenden Mängel.

Besser verklagen lassen als selber klagen

Sollten Mängel zum Rechtsstreit führen, vermeiden Sie nach Möglichkeit, selbst den Klageweg zu beschreiten. Besser ist es, wenn das Bauunternehmen Sie verklagt - etwa, weil Sie Geld zurückgehalten haben. Denn der Kläger zahlt in der Regel den Gutachter. So vermeiden Sie auch lange Gerichtsverfahren, weil das Bauunternehmen erstmal den Großteil der Kosten tragen muss und langwierige Verfahren vermutlich zu vermeiden versucht.

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Dieses Thema im Programm:

Markt | 12.08.2024 | 20:15 Uhr

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