Handwerker-Rechnung: Was ist zulässig?
Streikt der Geschirrspüler oder ist ein Abfluss verstopft, rufen viele einen Handwerker zu Hilfe. Die meisten machen einen guten Job. Doch einige schwarze Schafe nutzen die Situation aus - mit viel zu hohen Rechnungen.
Für Verbraucherschützer sind überhöhte Handwerker-Rechnungen ein Dauerthema. Die Verbraucherzentrale Hamburg gibt Tipps, wie Sie unseriöse Rechnungen oder Fehler in einer Rechnung erkennen.
Handwerker-Rechnung: Tipps für die Kontrolle
- Kostenvoranschlag: Verbraucher sollten sich vom Handwerker einen verbindlichen Kostenvoranschlag machen lassen. Die Rechnung darf davon maximal 15 bis 20 Prozent abweichen. Diese Abweichungen muss der Handwerker begründen.
- Anfahrtskosten: Handwerker können für die Anfahrt eine Pauschale verlangen oder auf den Kilometer genau abrechnen. Entscheidend ist, was vorher vereinbart wurde. Bei kilometergenauer Abrechnung darf die tatsächlich gefahrene Strecke nicht überschritten werden.
- Lohnkosten: Den Stundenlohn darf der Handwerker frei ansetzen. Er sollte aber nicht deutlich über dem üblichen Vergleichslohn liegen. Dessen Höhe können Kunden zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale erfragen. Vergleichen Sie am besten mehrere Angebote.
- Arbeitszeit: Handwerker dürfen die Arbeitszeit nicht auf halbe oder volle Stunden aufrunden. Viele Betriebe rechnen inzwischen im Sechs-Minuten-Takt ab, also zum Beispiel zehn Euro pro angefangene sechs Minuten.
- Mehrwertsteuer: Handwerker müssen immer Preise inklusive Mehrwertsteuer (19 Prozent) angeben. Oft nennen Betriebe am Telefon nur die sogenannten Nettopreise, die keine Mehrwertsteuer enthalten. Das ist jedoch im Geschäft mit Verbrauchern unzulässig. Kunden haben dann das Recht, nur den vereinbarten Betrag ohne Mehrwertsteuer zu bezahlen.
- Ersatzteile: Handwerker dürfen Ersatzteile nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden einbauen. Sie sollten den Kunden vorab darüber informieren und erklären, warum das Ersatzteil nötig ist. Ohne erteilte Zustimmung kann der Kunde die Zahlung verweigern.
- Unterschrift: Nach erledigter Arbeit legen viele Handwerker einen Stundenzettel oder die Rechnung zur Unterschrift vor. Prüfen Sie die Angaben genau. Falls Sie Unstimmigkeiten feststellen: Auf keinen Fall unterschreiben! Denn mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie falsche Angaben. Sie haben dann kaum noch Chancen, eine zu hohe Rechnung anzufechten.
- Zahlung: Finden Sie auf der Rechnung falsche oder offensichtlich überhöhte Posten, zahlen Sie die Rechnungssumme abzüglich der strittigen Beträge. Informieren Sie den Handwerker schriftlich, warum Sie die Rechnung kürzen.
Auch während oder nach der Durchführung von Arbeiten durch Handwerker können Probleme oder Fragen auftreten, zum Beispiel bei Mängeln:
Vorsicht bei Handwerker-Vermittlungen im Internet
Wer Handwerker im Internet über sogenannte Handwerker-Vermittlungen bestellt, geht unter Umständen ein hohes Risiko ein. Oft sehen die Internetseiten der Vermittlungen so aus, als handele es sich um eine Fachfirma, die eigenes Personal schickt. Allerdings arbeiten die Anbieter häufig eben nur als Vermittler. Sie beauftragen für die Arbeiten letztlich eine Vielzahl an Subunternehmen und einzelnen Personen. Eine ausreichende Qualifikation oder grundlegende Fachkenntnisse der Handwerker sind dabei nicht garantiert.
Ist die Arbeit dann mangelhaft ausgeführt oder sind gar Schäden entstanden, haben Verbraucher oft keine Möglichkeiten, Forderungen geltend zu machen. Das gilt auch, falls sich herausstellen sollte, dass völlig überzogene Preise für eine Dienstleistung gezahlt wurden.
Ausführender Handwerker haftet bei Schäden - eigentlich
Das deutsche Recht sieht vor, dass bei einem Schaden der Verursacher haftet. In diesem Fall wäre das also der ausführende Handwerker. Doch der ist oft nicht greifbar: So gibt es Fälle, dass Handwerker aus Online-Vermittlungen keine regulären Rechnungen ausstellen, bei manchen stimmen Anschrift und Firmenname auf Quittungen nicht. Wenn aber keine zustellbare Adresse vorhanden ist, besteht auch kaum eine Chance, gegen diese Handwerker vorzugehen.
Gerichte urteilen bereits gegen Handwerker-Vermittlungen
Die Handwerker-Vermittler schließen die Haftung für die von ihnen geschickten Handwerker aus. Sie verweisen darauf, als Vermittler nichts mit möglicherweise entstandenen Schäden zu tun zu haben. Dieser Auffassungen wollen Gerichte anscheinend aber nicht mehr zwingend folgen. Im Mai 2019 entschied zum Beispiel das Amtsgericht Regensburg in einem wegweisenden Urteil, dass der Vermittler den durch die vermittelten Handwerker entstandenen Schaden zu zahlen hat.
Die Klägerin konnte nur deshalb erfolgreich sein, weil sie den Handwerker-Vermittler sofort auf Schadensersatz verklagt hatte, als sie merkte, dass von den verursachenden Handwerkern nichts zu holen war. Das Gericht folgte der Auffassung, dass es für die Klägerin bei Bestellung der Handwerker nicht ersichtlich war, dass sie es nur mit einem Vermittler zu tun hatte. Das Gericht machte den Geschäftsführer der Handwerker-Vermittlung persönlich haftbar.