Die Figuren eines Mannes und einer Frau sitzen auf Stapeln aus Geldmünzen (gestellte Szene). © picture alliance Foto: Andrea Warnecke

Gender Pay Gap: Frauen verdienen immer noch weniger

Stand: 29.07.2024 11:14 Uhr

Jedes Jahr um den 7. März ist er wieder da - der Equal Pay Day. Er soll darauf aufmerksam machen, dass Frauen in Deutschland übers Jahr gesehen erst ab diesem Tag Geld verdienen und insgesamt immer noch weniger als Männer - ganze 18 Prozent!

von Jessica Ostermünchner

Durchschnittlich 25,30 Euro betrug der Brutto-Stundenlohn der Männer laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2023. Der von Frauen nur 20,84 Euro - eine Differenz von 4,48 Euro oder 18 Prozent.

Die Ursachen für den Gender Pay Gap sind vielfältig: Frauen nehmen zum einen seltener am Erwerbsleben teil als Männer und arbeiten darüber hinaus häufiger in Teilzeit. Oft üben sie auch grundsätzlich schlechter bezahlte Berufe aus.

Weniger Gehalt bei gleicher Qualifikation

Einige Frauen erhalten aber auch dann von ihrem Arbeitgeber weniger Geld, wenn Tätigkeit, Bildungsweg und Erwerbsbiografie vergleichbar mit denen der männlichen Kollegen sind. Der sogenannte bereinigte Gender Pay Gap, also die Lohnlücke zwischen Männer und Frauen in vergleichbaren Positionen, liegt bei aktuell sechs Prozent.

Deutschland unter der Schlusslichtern in Sachen Fairness

Auf EU-Ebene liegen bislang Daten bis zum Jahr 2022 vor. Im Vergleich mit den 27 EU-Ländern liegt Deutschland dabei in Sachen gerechter Bezahlung auf dem drittletzten Platz. Nur Estland und Österreich weisen mit 20,5 Prozent und 18,8 Prozent einen noch höheren Gender Pay Gap auf.

Grundsatzurteil Bundesarbeitsgericht: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt gab im Februar 2023 einer Frau nach Klage Recht, die von ihrem Arbeitgeber bei gleicher Tätigkeit auch den gleichen Lohn wie ihr männlicher Kollege forderte.

Die Bundesrichter entschieden, dass Arbeitgeber Verdienstunterschiede von Frauen und Männern nicht mit deren unterschiedlichem Verhandlungsgeschick begründen könnten (8 AZR 450/21). Gehälter dürfen sich also nur unterscheiden, wenn dafür objektive Gründe vorliegen.

Rechtsanwältin Sarah Lincoln von der Gesellschaft für Freiheitsrechte sagt dazu: "Das sind meistens arbeitsbezogene Gründe. Also Qualifikation, Erfahrung, Leistung - mit solchen Begründungen kann man jemandem mehr bezahlen. Was man nicht sagen kann, ist: 'Na ja, die Person hat mehr gefordert.' Verhandlungsgeschick ist kein solch objektiver Grund." 

So hat es das Bundesarbeitsgericht entschieden. Und damit ein Grundsatzurteil mit Signalwirkung gesprochen. In der Konsequenz ermutigt Sarah Lincoln Frauen dazu, offensiv ihr Gehalt zu verhandeln: "Sie sollten nachfragen: Wie viel verdienen Männer im Unternehmen, die vergleichbare Arbeit leisten? Wie sehen die Einstiegsgehälter aus? Und sollten dann ein entsprechendes Gehalt fordern. Und es ist im Übrigen auch so: Man kann auch nachträglich Lohnzahlungen fordern. Also sobald man erfährt, dass ein Kollege bei vergleichbarer Arbeit mehr verdient, bekommt man diese Lohnlücke ausgeglichen, auch nachträglich."

Neue EU-Richtlinie will Lohntransparenz verbessern

Eine erhebliche Verbesserung könnte auch eine neue EU-Richtlinie zu mehr Gehaltstransparenz bringen: Diese sieht vor, dass Arbeitgeber in Einstellungsgesprächen offenlegen müssen, wie die Einstiegsgehälter sind und wie die Lohnspanne im Unternehmen ist. Das macht es auch für Frauen sehr viel einfacher, ihren Lohn dann entsprechend zu verhandeln.

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Die Tricks | 05.08.2024 | 20:15 Uhr

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