Eine junge Frau sitzt im Auto und hält einen Autoschlüssel in der Hand, sie streckt ihren Daumen hoch. © Colourbox Foto: by #5202

Auto kaufen: Abzocke bei Gebrauchtwagen vermeiden

Stand: 23.04.2025 13:19 Uhr

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens gilt es, einige Dinge zu beachten. Bei Schäden, Laufleistung und Vertragsgestaltung wird nicht selten zu Lasten von Käuferinnen und Käufern manipuliert.

Top-Qualität zu erschwinglichen Preisen: Damit werben viele Verkäufer von Gebrauchtwagen. Aber nicht alle Angebote sind seriös: Tachos werden manipuliert, Unfälle und Mängel verschleiert und im Kleingedruckten des Kaufvertrags können unfaire Klauseln stehen. Wer einen Gebrauchten sucht, egal ob von privat oder vom Händler, sollte die wichtigsten Tricks der Verkäufer kennen.

So wird laut ADAC an jedem dritten Gebrauchtwagen in Deutschland der Tacho manipuliert. Weniger gefahrene Kilometer steigern den Verkaufspreis für das Auto. Der verfälschte Kilometerstand führt nach ADAC-Angaben im Durchschnitt zu einer illegalen Wertsteigerung von 3.000 Euro pro Fahrzeug.

Tipps für den Autokauf

Ein Autokauf braucht Zeit, da es sich um eine beträchtliche Investition handelt. Durchschnittlich kostete ein Gebrauchtwagen im Jahr 2024 laut Deutscher Automobil Treuhand (DAT) knapp 19.000 Euro. Ein seriöser Verkäufer drängt den möglichen Kunden nicht zum Kaufabschluss, indem er Zeitdruck aufbaut. Zur Besichtigung sollte man immer zu zweit gehen - im Idealfall mit einem Fachmann oder einem erfahrenen Laien. Hilfreich als Gedankenstütze ist eine Checkliste, wie sie Autoclubs und Gebrauchtwagenbörsen im Netz bereitstellen. Dort gibt es auch Musterverträge für private Autokäufe. Bei Privatverkäufen ist allerdings zu beachten, dass der Verkäufer keine Gewährleistung geben muss. Folgende Punkte geben Orientierung beim Gebrauchtwagen-Kauf:

  • Verkäufer nach Mängeln am Fahrzeug fragen: Als Mängel gelten Schäden, die angesichts des laufleistungsmäßigen Zustandes nicht üblich sind. Bei jungen Gebrauchtwagen mit niedriger Kilometerleistung etwa Roststellen oder feuchte Scheinwerfer, Brandlöcher in Sitzen oder Lackschäden. Hierüber muss der Verkäufer den Interessenten vor Abschluss eines Kaufvertrages informieren und die Schäden im Vertrag festhalten. Ein Test der NDR Markt Redaktion ergab jedoch, dass kein Händler nach einer Probefahrt von sich aus auf die Mängel an dem Fahrzeug aufmerksam gemacht hat. Nicht aufklären muss der Verkäufer über übliche Gebrauchsspuren wie kleinere Lackschäden an der Front oder Steinschlag in der Windschutzscheibe außerhalb des Sichtfelds.

  • Auto von außen begutachten: Der Wagen sollte im Hellen bei trockenem Wetter besichtigt werden und rundum gut zugänglich sein. Steht der Wagen in einer Halle, muss sie gut ausgeleuchtet sein. Nasse Fahrzeuge erschweren den Blick auf reparierte Teile und Lackschäden. Rost lauert in verborgenen Ecken wie Radkästen, Kofferraum und unter Teppichen. Muffiger Geruch im Innenraum deutet auf Feuchtigkeit im Wagen hin. Wenn möglich, auch unter das Auto schauen. Ölflecken am Boden sind ein Alarmsignal.

  • Unfallschäden: Verdächtig sind ungleichmäßige Spalten zwischen einzelnen Bauteilen: Sind zum Beispiel die Abstände zwischen Motorhaube und Kotflügeln auf beiden Seiten unterschiedlich breit, hat sich die Karosserie vermutlich verzogen. Gut reparierte Lackschäden sind mit bloßem Auge nur schwer zu erkennen. Ein schwacher Magnet deckt gespachtelte Stellen auf, denn dort haftet er nicht.

  • Daten abrufen: Nach dem Kauf kann man über das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft Angaben über das eigene Auto anfordern. Bei Totalschäden werden die Daten lange gespeichert, bei kleineren Schäden werden sie in der Regel nach kürzerer Zeit gelöscht, zum Beispiel nach einer Reparatur. Bei US-Importfahrzeugen ist besondere Wachsamkeit geboten, da diese überproportional häufig substanzielle Unfallschäden aufweisen, die vor dem Wiederverkauf repariert wurden.

  • Steuergeräte auslesen: In modernen Fahrzeugen stecken viele kleine Computer. Tachotrickser manipulieren in der Regel nur die Anzeige im Cockpit. Mit Hilfe einer App und eines sogenannten OBD2-Adapters können auch Laien die Daten der Steuergeräte auslesen.

  • Lackstärke messen: Wenn das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wurde, wird in der Regel nachlackiert. Mit Hilfe eines Lackstärkemessers kann man betroffene Stellen selbst identifizieren. Die Geräte gibt es ab circa 30 Euro.

  • Unter die Motorhaube schauen: Ein zu sauberer, frisch gereinigter Motor sollte stutzig machen. Mit einer Motorwäsche könnte der Verkäufer Spuren beseitigt und undichte Stellen kaschiert haben. Schläuche und Dichtungen sollten trocken und nicht brüchig sein. Gibt es Spuren ausgelaufener Flüssigkeiten? Ist die Kühlflüssigkeit im Ausgleichsbehälter trüb, kann das auf eine defekte Zylinderkopfdichtung hindeuten. Tipp: Nach Aufklebern oder Anhängern, auf denen Kilometerstand und Datum von Flüssigkeitswechseln vermerkt sind, suchen und die Angaben mit dem Tachostand und den Angaben im Serviceheft vergleichen.

  • Papiere prüfen: Wichtig ist ein Serviceheft, in dem die Fahrzeugwartung möglichst lückenlos dokumentiert ist. Zusätzliches Vertrauen schaffen Reparaturnachweise und Prüfberichte der Hauptuntersuchungen. Wann muss der Wagen wieder zum TÜV? Mithilfe der Einträge in den Papieren lässt sich auch der Kilometerstand überprüfen - zuverlässiger als mit dem Tachostand, denn der lässt sich relativ einfach manipulieren. Viele Vorbesitzer können ein Hinweis darauf sein, dass das Auto wegen seiner Pannenanfälligkeit häufig weiterverkauft wurde. 

Funktionen und Innenraum

Testen Sie die wichtigsten elektrischen Funktionen wie Beleuchtung, Klimaanlage, elektrische Außenspiegel, Sitzheizung und Radio. Der Innenraum sollte sauber und gepflegt wirken. Ein stark abgegriffenes Lenkrad, verschlissene Sitze und abgenutzte Pedalgummis deuten auf sehr hohe Laufleistungen hin.

Probefahrt machen

Der Motor sollte kalt sein und sofort anspringen. Beim Einschalten der Zündung müssen die Kontrollleuchten im Cockpit (ABS, ESP, Airbags) aufleuchten und beim Motorstart erlöschen. Einige Mängel wie eine verzogene Spur, eine ausgeschlagene Lenkung oder defekte Stoßdämpfer machen sich erst bei hohem Tempo bemerkbar: Das Auto zieht zur Seite oder liegt schlecht in der Kurve. Daher auch außerhalb einer Ortschaft fahren und alle Gänge nach oben und wieder zurück durchschalten.

Eine hakelige Schaltung sowie starke Vibrationen und Ruckbewegungen deuten auf Antriebsprobleme hin. Auch auf schlechten Straßen sollte der Wagen gut auf der Fahrbahn liegen und nicht schwimmen, scheppern oder knacken.

Seriöse Anbieter erkennen

Ein Gebrauchtwagenkauf ist Vertrauenssache. Stimmt das Umfeld des Verkäufers? Ein Hof mit Bastlerautos ist keine gute Werbung. Stand der Wagen in einer Garage? Ist der angeblich private Verkäufer laut Fahrzeugpapieren auch der Eigentümer? Ein vertrauenswürdiger Verkäufer antwortet nachvollziehbar auf alle Fragen, spricht offen über Mängel und Schäden an einem Auto. Kunden dürfen den Gebrauchten in Ruhe besichtigen und ausführlich Probe fahren. Ist das Angebot im Vergleich zu ähnlichen Autos sehr günstig, ist besondere Vorsicht geboten.

Auf die Gewährleistung achten

Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Gewährleistung besagt, dass ein gewerblicher Verkäufer zwei Jahre für Produktmängel haftet. Bei Gebrauchtwagen darf die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzt, jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden. Gibt der Händler zusätzlich eine Garantie, kann er den Umfang selbst festlegen. Die Garantiebedingungen immer genau durchlesen. Ein privater Verkäufer darf die Haftung für das Auto im Kaufvertrag komplett ausschließen. Mängel, die er kennt, darf er jedoch nicht arglistig verschweigen. Nehmen Sie wichtige Zusagen des Verkäufers in den Kaufvertrag auf.

Automobilclubs, TÜV, Dekra und Kfz-Sachverständige bieten Gebrauchtwagen-Checks an. Diese kosten ab circa 100 Euro. Verweigert ein Verkäufer den Wunsch, den Wagen auf eigene Kosten bei einer Prüforganisation vorzuführen, sollte man skeptisch werden. Alternative: Eine neue Hauptuntersuchung durch den Verkäufer machen lassen. Auch die eigene Werkstatt des Vertrauens kann den Wagen prüfen.

Vorsicht bei Autos mit ausländischer Zulassung

Wenn Autos zuvor im Ausland zugelassen waren, ist es unter Umständen schwierig, herauszufinden, ob die Eigentumsverhältnisse rechtssicher geklärt sind. In einigen Staaten gibt es keine Unterscheidung zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, mit der sich klären lässt, wem der Wagen gehört. Deutsche Zulassungsbehörden haben somit keine Möglichkeit, vor der Zulassung in Deutschland die Rechtmäßigkeit der Umschreibung zu klären.

 

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Dieses Thema im Programm:

Die Tricks | 28.04.2025 | 21:00 Uhr

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