Falsche Gewinnversprechen: So verhalten sich Verbraucher richtig
Der angebliche Gewinn wird per Post oder Telefon mitgeteilt. Doch statt direkt den Preis zu erhalten, sollen die Glückspilze in Vorleistung gehen - Verbraucherschützer warnen vor falschen Gewinnversprechen.
"Sie haben 8.000 Euro gewonnen", "Sie haben eine Reise gewonnen", "Sie sind ein Gewinner" - solche Gewinnversprechen landen immer wieder in Briefkästchen von Verbraucherinnen und Verbrauchern - vor allem bei älteren Menschen. Doch statt um einen satten Gewinn handelt es sich in den meisten Fällen um einen Trick zum Kundenfang. Denn die sollen dazu gebracht werden, Waren zu bestellen.
Besonders Versandhäuser verwenden diese Taktik gern, um ihre Produkte zu vermarkten. Die Werbung ist derart geschickt formuliert, dass viele Menschen tatsächlich bestellen. Der erhoffte Gewinn entpuppt sich als herbe Enttäuschung, da er meist gar nicht geliefert wird - und wenn ja, dann nicht in der erhofften Qualität.
Gewinnversprechen sollen zum Kauf animieren
Gewinnversprechen gibt es in verschiedenen Formen - als Wurfsendung per Post, per E-Mail oder auch per Telefon. Teilweise werden auch Gewinne von Sachpreisen wie etwa ein teures Markenservice oder eine Urlaubsreise versprochen. Auch Kaffeefahrten oder Tagesausflüge werden angeblich verlost. In den meisten Fällen handelt es sich dabei jedoch nur um Verkaufsveranstaltungen. In allen Fällen wird versucht, mit dem angeblichen Gewinn Verbraucherinnen und Verbraucher zum Konsum zu bewegen. Nur wer das "Kleingedruckte" liest, erkennt, dass es gar keine Gewinnauszahlung gibt. Zum Beispiel werden stattdessen Warengutscheine ausgestellt, die dann eine erneute Bestellung voraussetzen.
Laut Rechtslage müssen Gewinne ausgehändigt werden
Firmen sind laut § 661 a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dazu verpflichtet, einen versprochenen Preis auszuhändigen, wenn die Gewinnbenachrichtigung den Eindruck erweckt, dass ein Preis gewonnen worden sei. Den Gewinn tatsächlich einzufordern ist oft schwer, weil die Formulierungen häufig sehr geschickt gewählt sind und es am Ende Auslegungssache ist, wie die Versprechen in der Gewinnmitteilung bewertet werden.
So erkennen Verbraucher falsche Gewinnversprechen
Die Absender der Gewinnversprechen arbeiten mit gezielt eingesetzten Marketing-Techniken. Marketing-Experten nennen diese Mechanismen "Dark Patterns", dunkle Muster. Unter anderem werden gezielt Reize eingesetzt, um Bereiche im Gehirn zu aktivieren, die Konsumenten dazu bringen, ohne viel nachzudenken zu kaufen.
- Die Schreiben zielen häufig auf eine ältere Zielgruppe ab und nutzen unter anderem grafische Elemente wie zum Beispiel Unterschriften, die eine Ähnlichkeit zur Sütterlinschrift haben. Damit soll gezielt Vertrauen erzeugt werden.
- Auch die Wortwahl, wie zum Beispiel "nationale Gewinnvergabe" oder "offizieller Gewinner", soll Vertrauen beim Empfänger auslösen.
- Die Schreiben beinhalten fiktive Einsendefristen und eine persönliche Ansprache, was dazu dient, Druck aufzubauen und Vertrauen zu gewinnen.
Was tun bei falschen Gewinnversprechen?
Wer Gewinnversprechen erhält, sollte sich fragen, ob er überhaupt an einem Ausschreiben teilgenommen hat. Wenn in irgendeiner Form in Vorleistung gegangen werden soll, wie zum Beispiel Waren bestellen, Gebühren bezahlen oder die Kontonummer angeben, sollten Verbraucher sofort Abstand nehmen. Verbraucherzentralen raten dazu, keine Ausgaben und Käufe zu tätigen, die nicht auch ohne das Gewinnversprechen gemacht würden.
Grundsätzlich raten Verbraucherzentralen und Polizei, auf vermeintliche Gewinnzusagen nicht zu reagieren. Wer das trotzdem tut, muss damit rechnen, noch mehr solcher Werbung zu bekommen. Eine Möglichkeit die Gewinnversprechen einzudämmen ist, auf den ungeöffneten Brief den Vermerk "Zurück an den Absender" zu schreiben.
Bestellte Ware fristgerecht zurückschicken
In vielen Fällen lässt sich bestellte Ware innerhalb der gegebenen Fristen zurückschicken. Wichtig ist dann, einen Vermerk zu hinterlassen, dass man keine weitere Werbung beziehungsweise Gewinnversprechen mehr erhalten möchte.
Die Verbraucherzentralen haben eine "schwarze Liste" mit unseriösen Gewinnspielanbietern erstellt. Diese informiert, bei welchen Angeboten Vorsicht geboten ist.