Enkeltrick und Co: Wie Kriminelle Senioren betrügen
Betrüger haben es oft auf gutgläubige Senioren abgesehen. Am Telefon, per WhatsApp, an der Haustür oder auf Kaffeefahrten versuchen sie, ihnen Geld abzunehmen. Wie erkennt man gängige Betrugsmaschen?
Kriminelle nutzen häufig die Einsamkeit und Hilfsbereitschaft älterer Menschen aus. Sie geben sich äußerst freundlich, erzählen Lügengeschichten und drängen ihre Opfer so geschickt zu Aktionen, die zum Verlust von Vermögen, Geld und Wertgegenständen führen können. Die Bandbreite der Betrugsmaschen ist groß.
Betrug am Telefon mit dem Enkeltrick
Der sogenannte Enkeltrick gilt als besonders hinterlistige Form des Betrugs. "Rate mal, wer hier spricht": Mit solchen Worten melden sich Betrüger bei meist älteren Personen und geben sich als Enkel, andere Verwandte oder Bekannte aus und bitten kurzfristig um Bargeld. Sie schildern eine Notlage oder einen finanziellen Engpass. Stets wird die Situation als äußerst dringlich beschrieben. Weil der vermeintliche Enkel nicht selbst vorbeikommen könne, wird ein Bote angekündigt. Hat der Angerufene nicht genug Bargeld zu Hause, soll er es von der Bank holen.
Betroffene sollten bei solchen Anrufen misstrauisch sein, sich nicht unter Druck setzen lassen und Folgendes tun:
- nicht "raten", wer anruft, sondern sich den Namen nennen lassen
- nach Dingen fragen, die nur der echte Verwandte wissen kann
- Rücksprache mit anderen Familienmitgliedern halten
- niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen übergeben
- im Verdachtsfall die Polizei informieren
Die Polizei rät außerdem dazu, sich präventiv aus dem Telefonbuch austragen zu lassen. Betrüger suchen nämlich bewusst nach älteren Vornamen oder kurzen Telefonnummern, die heutzutage so nicht mehr vergeben werden. Wer weiterhin im Telefonbuch aufgeführt werden möchte, sollte seinen Vornamen abkürzen.
Betrug mit dem Enkeltrick über WhatsApp
Neben dem Enkeltrick am Telefon nutzen Betrüger auch WhatsApp oder andere Messenger-Dienste. Auch dort geben sie sich bei älteren Menschen als deren Kinder aus und versuchen, sie zu einer Geldüberweisung zu überreden. Die Kontaktaufnahme erfolgt zunächst in einem möglichst vertrauten und privaten Ton, oft ergänzt mit Herzchen und Smileys.
"Hallo Mama! Rate mal, wessen Smartphone in der Waschmaschine mitgewaschen wurde? Genau, meins! Deshalb habe ich ein neues Handy und eine neue Nummer. Die alte Nummer kannst du löschen." Fiktive WhatsApp-Nachricht
Hier ist Vorsicht geboten. Das angebliche Kind oder der vermeintliche Enkel schreibt dann meist, dass eine dringende Rechnung zu bezahlen sei, was mit dem neuen Smartphone noch nicht ginge. Oder es könne nicht auf seine Bankdaten zugreifen. Das Geld - meist Summen in drei- bis vierstelliger Höhe - würde gleich am nächsten Tag zurückgegeben. In einer solchen Situation auf keinen Fall zahlen, sondern das Kind oder den Enkel unter der bisherigen Nummer anrufen und nachfragen.
Schockanrufe setzen Opfer unter Zeitdruck
Bei sogenannten Schockanrufen melden sich angebliche Kinder, Enkel, vermeintliche Polizeibeamte oder Rechtsanwälte bei dem Opfer. Sie täuschen eine Notsituation vor, erzählen zum Beispiel, dass ein Familienmitglied einen schweren Unfall erlitten habe und sofort operiert werden müsse. Die Operation müsse aber unbedingt vorher bezahlt, das Geld in bar übergeben werden.
Die Polizei empfiehlt in solchen Fällen: Kein Bargeld an Fremde übergeben, sondern bei anderen Familienmitgliedern nachfragen oder Freunde oder Nachbarn um Hilfe bitten.
Falsche Polizisten fordern Geld oder Wertsachen
Verbreitet ist auch die Masche mit falschen Polizisten am Telefon. Tückisch: Im Display erscheint mithilfe einer speziellen Technik die Notrufnummer 110 oder die Nummer der örtlichen Polizeidienststelle. Die Betrüger fordern ihre Opfer auf, Geld zu überweisen oder Kontodaten preiszugeben. Oder bitten sie, ihre Wertsachen herauszugeben, um sie in Sicherheit zu bringen. Begründung: In der Gegend werde ein Einbruch befürchtet.
Die Polizei stellt klar und rät:
- Die Polizei ruft niemals unter der Notrufnummer 110 an.
- Polizei, Gerichte, Behörden und Banken fordern niemals dazu auf, Wertgegenstände herauszugeben oder Geldbeträge zu bezahlen.
- Der Angerufene sollte sich bei der tatsächlichen Einrichtung rückversichern. Dabei nicht die Rückruftaste benutzen!
- Am Telefon nie über persönliche und finanzielle Verhältnisse sprechen.
- Keine Kontodaten oder Passwörter nennen.
- Zeitpunkt des Anrufs, eventuell Namen des Anrufers und die Kontonummer, auf die Geld überwiesen werden soll, notieren und die Polizei informieren. Auf keinen Fall bezahlen!
Phishing: Betrug per E-Mail
Kriminelle verschicken auch E-Mails mit Links oder angehängten Dokumenten, die nur dazu dienen, an Zugangsinformationen und persönliche Daten zu gelangen. Beim sogenannten Phishing orientieren sich die Betrüger an Original-Mails von existierenden Unternehmen oder Anbietern. Diese Mails sehen oft täuschend echt aus. Was die Empfänger stutzig machen sollte, sind Grammatik- und Rechtschreibfehler, eine fehlende Anrede und vor allem die Forderung, Dateien zu öffnen oder PIN- und TAN-Nummern einzugeben. Um eine gut gemachte Phishing-Mail als solche zu entlarven, sollte der sogenannte Mail-Header - die Kopfzeile der Nachricht - geprüft werden. Dort ist die IP-Adresse des Absenders aufgeführt. Diese ist fälschungssicher und gibt Aufschluss über den tatsächlichen Versender der Nachricht.
Trickbetrug an der Haustür: Falsche Monteure oder Polizisten
Betrug an der Haustür gibt es schon lange. Die schauspielerisch begabten Betrüger klingeln und fragen nach dem Weg, nach einem Zettel, um etwas zu notieren oder einem Glas Wasser. Manchmal geben sie auch vor, Mitarbeiter der Stadtwerke oder Handwerker zu sein, die dringend in die Wohnung müssten, um einen Schaden zu begutachten. Oder angebliche Mitarbeiter des Gesundheitsamtes kommen unangemeldet vorbei und wollen einen Corona-Test machen. Auch bei der Haustür-Masche täuschen die Betrüger oft vor, Polizisten zu sein. In allen Fällen suchen die meist zu zweit auftauchenden Kriminellen in der Wohnung des abgelenkten Opfers nach Geld und Wertgegenständen.
Tipps gegen Betrug an der Haustür:
- vor dem Öffnen der Tür Besucher durch den Türspion oder das Fenster genau anschauen
- Tür nur mit Sperr-Riegel öffnen
- keine Fremden in die Wohnung lassen
- sich energisch gegen zudringliche Besucher wehren, laut werden oder um Hilfe rufen
- mit Nachbarn verabreden, sich gegenseitig Beistand zu leisten
- sich von angeblichen Amtspersonen die Dienstausweise zeigen lassen und überprüfen, im Zweifel die entsprechende Behörde anrufen
- nur Handwerker, die man selbst bestellt hat oder die von der Hausverwaltung bestellt wurden, in die Wohnung lassen
- beachten, dass Kreditinstitute, Behörden und Polizei keine "Falschgeld-Prüfer" schicken
- niemals Geld an der Haustür wechseln (Betrug durch Falschgeld möglich)
Die Polizei rät auch dazu, bei Geschäften an der Haustür grundsätzlich skeptisch zu sein. Dabei geht es etwa um eine Unterschrift für eine Versicherung, einen vermeintlich günstigen Stromtarif, ein Zeitschriften-Abo oder ein angeblich soziales Projekt, das um Mitglieder und letztlich auch um Geld wirbt. Eine besondere Masche ist das Anbieten von spontanen Handwerkerleistungen wie zum Beispiel Dach- und Pflasterarbeiten. Tatsächlich angefangene Arbeiten dienen nur der Täuschung und werden nicht beendet.
Kaffeefahrten: Ausflüge oft reine Verkaufsveranstaltungen
Bei vielen Kaffeefahrten - also Tagesausflügen mit einer Einkehr in einem Lokal - geht es oft nur darum, Waren teuer zu verkaufen, warnt die Verbraucherzentrale. Häufig seien diese Produkte von geringer Qualität oder sogar nutzlos. Das Angebot reicht von Kochtöpfen über Heizdecken bis hin zu Wellnessprodukten. Der Verkauf von Medizinprodukten und Finanzdienstleistungen ist übrigens seit dem 28. Mai 2022 verboten.
Die Verkaufsveranstaltungen ziehen sich oft über Stunden hin und stellen eine Belastung für die Teilnehmenden dar. Geschulte Verkäufer animieren die Kundschaft zum Kauf. Sie gehen dabei rhetorisch geschickt vor und nutzen Sorgen von Senioren um Gesundheit und Wohlergehen aus. Der ADAC rät bei Kaffeefahrten, Folgendes zu berücksichtigen:
- Vorabinfos über Veranstalter und Ablauf einholen
- Angebote im Internet vergleichen
- nur wenig Bargeld mitnehmen
- keine Anzahlungen leisten
- per Lastschrift bezahlen
- Kaufverträge vor Unterschrift sorgfältig prüfen
- sich den Personalausweis des Verkäufers zeigen lassen und die Identität mit den Angaben im Vertrag abgleichen
- Zusagen und Versprechen schriftlich bestätigen lassen
Wer seinen Kauf im Nachhinein bereut, kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Wer betrogen wurde, sollte Anzeige erstatten. Damit Polizei, Ordnungsamt und Rechtsanwälte etwas gegen die Betrüger tun können, ist es sinnvoll, Beweise zu sichern und Zeugen zu benennen.