Corona-Testpflicht zum 1. März aufgehoben
Die Testpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ist zum 1. März früher als geplant aufgehoben worden. Besucherinnen und Besucher müssen jetzt keinen Corona-Schnelltest mehr machen.
In Deutschland sind weitere Corona-Schutzmaßnahmen zum 1. März vorzeitig weggefallen. Seit 1. März gilt in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen keine Testpflicht mehr für Besucher. Auch die Maskenpflicht für Beschäftigte und Bewohner medizinischer Einrichtungen ist entfallen, Besucher müssen aber weiterhin eine Maske tragen.
Die Maßnahmen sollten ursprünglich bis 7. April gelten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte aber erklärt, er habe sich angesichts der stabilen Infektionslage auf die vorgezogene Rücknahme mit den Ländern verständigt.