Bankschließfächer: Die Alternative zur Aufbewahrung zu Hause?
Familienschmuck, wertvolle Kunst oder Gold als Antwort auf die Inflation. Viele Menschen besitzen wertvolle Dinge. Doch wo bewahrt man die am besten auf? Welchen Schutz bietet zum Beispiel ein Bankschließfach?
Ein Schließfach bei einer Bank kann jeder mieten, der voll geschäftsfähig ist. Aber auch andere Unternehmen bieten Schließfächer an, um Wertgegenstände, Bargeld oder wichtige Unterlagen und Papiere aufzubewahren. Jeder Anbieter verfolgt dabei eine eigene Preispolitik. Die hängt von diversen Faktoren ab, zum Beispiel:
- Wie hoch ist der Sicherheitsstandard?
- Wie gut sind Verfügbarkeit beziehungsweise Öffnungszeiten?
- Bis zu welcher Summe sind die Wertgegenstände versichert?
Werden Schließfächer dem Finanzamt gemeldet?
Viele Banken werben damit, dass der Inhalt Privatsache sei. Selbst die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben keinen Einblick, was im Schließfach verschlossen wird. Kredit- und Finanzinstitute müssen seit dem 01.01.2021 dem Finanzministerium allerdings Schließfächer melden, die eröffnet werden. Das gilt jedoch nicht für den Inhalt.
Behörden können aber unter bestimmten Voraussetzungen den Inhalt überprüfen und gegebenenfalls darauf zugreifen. Zum Beispiel bei einem Erbfall, aber auch, wenn Vermögen gepfändet wird, ist das Schließfach für das Finanzamt nicht mehr tabu.
Was darf nicht in ein Schließfach gelegt werden?
Wertgegenstände und Dokumente können ohne Probleme in Schließfächern gelagert werden. Allerdings sind einige Dinge auch verboten. Dazu gehören:
- Waffen und Munition
- radioaktives Material
- Drogen
- Lebewesen
Wie sicher ist ein Bankschließfach?
Wer ein Schließfach mietet, sollte im Vorfeld abklären, ob der Anbieter über die Standardabsicherung verfügt. Doch Vorsicht: Wenn Banken mit dem VdS-Standard (VdS = Verband der Sachversicherer) werben, der von Versicherungen oft gefordert wird und maßgeblich über die versicherte Summe und die Prämie entscheidet, bedeutet das nicht automatisch eine gute Alarmtechnik. Denn den VdS-Standard gibt es in verschiedenen Abstufungen.
Wenn Geldinstitute an Technik und Prämien sparen wollen, versichern sie weit unter dem eigentlichen Wert, sparen dadurch Prämie und die Versicherung verlangt dementsprechend auch nur einen niedrigen VdS-Standard. Eine gute Standardabsicherung hingegen richtet sich an den von Gerichten ergangenen Schadensersatzurteilen aus.
Gerichte: Wertschutzräume brauchen Vielzahl an Sicherheitstechnik
Die Gerichte urteilten jeweils, dass Wertschutzräume, in denen sich die Schließfächer befinden, mit der vollen Bandbreite der am Markt verfügbaren Alarm- und Meldetechnik ausgestatten sein müssen. Das bedeutet im Klartext: Ein Wertschutzraum muss mindestens mit einem Körperschallsensor, einer Lichtschranke, einem Bewegungsmelder und einer Kamera ausgestattet sein. All diese Geräte müssen im Einbruchsfall sofort Meldung an die Polizei oder einen Wachschutz machen.
Bis zu welchem Wert ist das Schließfach versichert?
Jeder Anbieter von Schließfächern bietet verschiedene Absicherungssummen an. Deswegen ist es sehr wichtig, sich vor der Miete genau zu informieren. Die Deckungssumme muss immer Bestandteil des Mietvertrages sein. Zusätzlich ist es aber immer möglich, eine Zusatzversicherung über den nicht mehr abgedeckten Restwert abzuschließen.
Wichtig: Es ist fundamental, bei einem Raub oder Einbruch nachweisen zu können, welcher Wert sich im Schließfach befand. Fotos, Gutachten und andere Belege helfen bei der Schadensermittlung. Wem die Privatsphäre nicht so wichtig ist, der kann auch einen Bankangestellten bitten, als Zeuge beim Befüllen des Schließfachs zugegen zu sein und die Liste mit den Wertgegenständen gegenzuzeichnen.