Feuerwerk zu Silvester in SH: Wo es erlaubt ist und wo verboten
Silvester ohne Feuerwerk? Viele Schleswig-Holsteiner sind dafür. Schon jetzt ist das Böllern und Zünden nicht überall möglich. Ein Überblick, wo es im Land erlaubt und wo es verboten ist.
Rund zwei Drittel der Schleswig-Holsteiner, die an einer Umfrage von #NDRfragt teilgenommen haben, verzichten zu Silvester auf ein eigenes Feuerwerk. Fast genauso viele Menschen (62 Prozent) sprechen sich sogar für ein komplettes Feuerwerksverbot aus. An der nicht repräsentativen Umfrage haben 4.925 Menschen aus Schleswig-Holstein teilgenommen. Die meisten Befragten stört die Lärmbelästigung für Mensch und Tier. Aber auch Klimaschutz und Verletzungen durch Böller spielen eine Rolle. Schon bestehende Verbotszonen in Städten und Gemeinden finden 87 Prozent der Befragten aus Schleswig-Holstein sinnvoll oder sehr sinnvoll.
Diejenigen, die selbst Raketen und Böller abfeuern, achten beim Kauf zum Großteil nicht auf die Umweltverträglichkeit der Feuerwerke (63 Prozent). Eine knappe Mehrheit der Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner, die eigenes Feuerwerk zünden, würde darauf verzichten, wenn in ihrer Stadt oder Gemeinde ein zentrales Feuerwerk oder eine Drohnenshow angeboten würde.
Was gilt beim Feuerwerk?
- Böllern ist grundsätzlich bereits ab 0 Uhr am 31. Dezember und bis Neujahr 24 Uhr erlaubt, also für insgesamt 48 Stunden. Nur volljährige Personen dürfen Feuerwerk abbrennen. Gemeinden können diese Böller-Zeiten weiter einschränken - zum Beispiel erst ab 18 Uhr erlauben.
- Ein Böllerverbot gilt grundsätzlich in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Kirchen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Tankstellen, Biogasanlagen, Holzlagern oder Reetdachhäusern und Wäldern.
- Aus Sicherheitsgründen haben einige Städte und Gemeinden zusätzlich Böllerverbotszonen eingerichtet. Informationen dazu gibt es auf den Internetseiten der Kommunen.
- Meist geht es bei einem Verbot um pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II. Das sind Kleinfeuerwerke, z.B. Raketen, Schwärmer, Feuertöpfe, Knallkörper, Kanonenschläge, Chinaböller, Heuler usw.
Einen Überblick darüber, was in den Kreisen, Städten und Gemeinden im Land über die gesetzlichen Mindestvorgaben hinaus gilt, gibt die folgende Übersicht:
Kiel, Flensburg, Neumünster und Lübeck
In den kreisfreien Städten Kiel, Flensburg und Neumünster gibt es kein spezielles Abbrennverbot. Dort "gelten aber die allgemeinen Regelungen", heißt es auf Anfrage von NDR Schleswig-Holstein.
In der Hansestadt Lübeck ist die Lage aufgrund der historischen Altstadt anders. Aufgrund der Sprengstoffverordnung ist das Böllern und Zündeln dort fast komplett verboten. In welchen Bereichen der Innenstadt das Abrennen nicht erlaubt ist, zeigt eine Karte auf der Website der Stadt.
Das gilt für Feuerwerk im Kreis Nordfriesland
Im gesamten Kreis Nordfriesland ist das Abbrennen von Feuerwerk an Silvester in einem Radius von 300 Metern rund um Reetdachhäuser verboten.
Einige Gemeinden haben zudem verschärfte Abbrennverbote erlassen. So ist auf Sylt, Amrum sowie in St. Peter-Ording Feuerwerk vollständig untersagt. Auf Föhr ist es nur an Stränden und auf Deichen erlaubt - aber auch dort ist ein Sicherheitsabstand von 200 Metern zu Gebäuden einzuhalten. Ausnahme ist Wyk auf Föhr: Dort gilt ein absolutes Abbrennverbot an den Stränden. Auf Pellworm darf im Umkreis von 300 Metern um reetgedeckte Gebäude kein Feuerwerk gezündet werden. Auf den Halligen gilt eine Entfernung von 300 Metern vom Warftfuß. Bei Verstößen gegen Abbrennverbote drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro.
Dithmarschen, Schleswig-Flensburg, Plön, Segeberg, Steinburg
In den Kreisen Dithmarschen, Schleswig-Flensburg, Plön, Segeberg und Steinburg sind über die gesetzlichen Vorgaben hinaus keine speziellen Verbotszonen für Feuerwerk bekannt. Viele Gemeinden weisen aber darauf hin, den Sicherheitsabstand um Reetdachhäuser unbedingt einzuhalten.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
In Eckernförde ist das Böllern am Aussichtspunkt Petersberg in Eckernförde-Borby verboten. Im Amt Bordesholm gibt es Verbotszonen in den Bereichen Klosterinsel, Brügge und Bissee. Auch in den Gemeinden Hohn, Gettorf und Osdorf gibt es einige Knallverbotszonen rund um brandgefährdete Objekte.
Kreis Ostholstein
Timmendorfer Strand im Kreis Ostholstein feiert Silvester unter dem Motto "Stille Nacht statt Böllern". In einem Großteil der Gemeinde gibt es ein Knallverbot. Die Gemeinde möchte damit Feinstaub und Müll vermeiden, Tiere schützen und hofft auf weniger Verletzte. Trotz Böllerverbot am Strand gibt es ein zentrales Feuerwerk bei der kostenfreien Party "Silvester on the Beach" der Timmendorfer Strand Niendorf Tourismus GmbH. Die Gemeinde Grömitz veranstaltet ein eigenes Silvesterfeuerwerk - in einigen Ortsteilen ist privates Feuerwerk verboten.
Kreis Herzogtum-Lauenburg
Die Stadt Mölln im Kreis Herzogtum-Lauenburg appelliert an die Bürger, aus Klimaschutzgründen auf ein privates Feuerwerk zu verzichten. Diejenigen, die knallen wollen, werden darauf hingewiesen, ihren Müll selbst zu entsorgen.
Kreis Stormarn
In der Gemeinde Barsbüttel (Kreis Stormarn) ist das Abbrennen von Raketen im Radius von 300 Metern um insgesamt neun brandgefährdete Gebäude verboten. In Bargteheide gilt eine Verbotszone 200 Meter um brandgefährdete Objekte, 100 Meter rund um Ställe und Tierhaltungen. In umittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheimen dürfen auch keine Feuerwerke gezündet werden. Im Amt Trittau gibt es ein Abbrennvebot für Feuerwerkskörper in der Gemeinde Köthel.
Kreis Pinneberg
Im Kreis Pinneberg ist das Zünden von Feuerwerk in der gesamten Gemeinde Seestermühe verboten. Die Stadt Elmshorn untersagt das Zünden von Feuerwerkskörpern im Umkreis von 200 Metern um das Tierheim, um die rund 100 Tiere darin zu schützen.
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hatten wir berichtet, dass es auch in den Gemeinden Grande, Grönwohld, Großensee, Hamfelde., Hohenfelde, Lütjensee, Rausdorf, Trittau und Witzhave (alle Kreis Stormarn) ein generelles Abbrennverbot für Feuerwerkskörper gebe. Das ist nicht richtig. Hier ist nur das Abbrennen von Raketen und römischen Lichtern im Umkreis von 200 Meter rund um brandgefährdete Gebäude verboten. Das gleiche gilt für die Gemeinden Kankelau, Köthel und Kollow um Amt Schwarzenbek-Land. Wir hatten auch berichtet, dass in Lägerdorf, Münsterdorf und Oelixdorf (alle Kreis Steinburg) ein generelles Abbrennverbot besteht. Auch das war nicht richtig. Wir bitten, die Fehler zu entschuldigen.