Zwei brennende Wunderkerzen. © fotolia Foto: pattilabelle

Feuerwerk an Silvester: Böller und Raketen sicher verwenden

Stand: 28.12.2023 11:45 Uhr

Viele Menschen begrüßen das neue Jahr mit Böllern und Raketen, aber nicht alle gehen richtig damit um. So kommt es oft zu teils schweren Verletzungen. Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern.

In der Silvesternacht lassen es die Deutschen gern ordentlich krachen. Seit 28. Dezember darf Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 wieder verkauft werden. Die Kategorie F1 umfasst Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen oder Knallerbsen. Böller und Raketen, die unter freiem Himmel gezündet werden, gehören zur Kategorie F2. Die Schattenseite des Böllerspektakels: hohe Luftverschmutzung, verschreckte Haustiere sowie teilweise schwer verletzte Menschen.

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK), dessen Rettungsdienste jedes Jahr in der Silvesternacht extrem gefordert sind, ruft deshalb zum vorsichtigen Gebrauch von Böllern und zur Rücksichtnahme auf.

Nur zugelassene Böller verwenden

CE-Kennzeichnung und Registrierungsnummer auf einem Paket mit Feuerwerkskörpern. © dpa Foto: Marijan Murat
Zugelassene Ware erkennt man am CE-Zeichen und der darunter stehenden Registrierungsnummer.

Besonders gefährlich sind illegale Feuerwerkskörper, die meist aus dem Ausland kommen. Sie sehen oft harmlos aus, sind aber hochexplosiv. "So kann etwa das Zünden eines Knallkörpers in der Hand gravierende Verletzungen zur Folge haben, die zu schweren Verbrennungen bis hin zum Verlust der Finger sowie zu Gehörschäden führen können", warnt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Der Umgang mit nicht geprüftem Feuerwerk ist ein Straftatbestand.

Tipps für sicheres Knallen:

  • Auf CE-Kennzeichnung achten. Legale Feuerwerkskörper erkennt man am CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle sowie einer Registrierungsnummer. Sie besteht aus zwei vierstelligen Zahlen und F2, also zum Beispiel 0589-F2-1234. Fehlen diese Angaben, sollte man die Finger von den Feuerwerkskörpern lassen. Niemals selbst gebastelte Böller verwenden.

  • Beschränkungen berücksichtigen. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nur in der Zeit vom 31. Dezember bis einschließlich 1. Januar erlaubt. Das Böllern in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern oder Tankstellen ist grundsätzlich verboten.

  • Altersbeschränkung beachten. Böller, Raketen und Verbundfeuerwerk der Kategorie F2 dürfen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 und Tischfeuerwerk sind für Kinder ab 12 Jahren zugelassen. Trotzdem sollten Eltern das Abbrennen beaufsichtigen. Auch die Feuerwerkskörper der Kategorie F1 sind mit einem Prüfsiegel gekennzeichnet.

  • Fenster und Türen geschlossen halten. In der Silvesternacht sämtliche Fenster und Lüftungsklappen in der Wohnung schließen. Auch Lager, Betriebsräume, Ställe, Schuppen und Garagen sollten geschlossen sein, damit keine Raketen oder Böller hineinfliegen und Brände auslösen können.

  • Immer nach draußen gehen. Die meisten Feuerwerkskörper dürfen nur im Freien angezündet werden. Das Abbrennen in Wohnräumen, Treppenräumen, an geöffneten Fenstern und auf Balkonen ist gefährlich und eine häufige Brandursache.

  • Gebrauchsanweisung beachten. Vor dem Zünden die Gebrauchsanweisung und die Sicherheitshinweise sorgfältig lesen.

  • Genügend Abstand halten. Feuerwerkskörper wie Kanonenschläge oder Böller niemals in der Hand halten, sondern auf den Boden legen und mit "langem Arm" anzünden, danach mindestens acht Meter Abstand halten. In der Hand angezündete Knallkörper nicht unkontrolliert fortwerfen. Handschuhe schützen vor Verbrennungen.

  • Raketen nicht aus der Hand starten, sondern aus Flaschen oder Rohren. Diese am besten in eine Getränkekiste stellen oder in den Boden stecken, damit sie nicht umfallen und ungehindert aufsteigen können. Dabei auch auf die Windrichtung achten. Niemals auf Menschen, Tiere, Gebäude oder Autos zielen.

  • Blindgänger und beschädigte Raketen liegen lassen. Nicht gezündete Feuerwerkskörper nicht erneut anzünden. Häufig kommt es bei ihnen zu einer verspäteten Zündung. Blindgänger ausreichend abkühlen lassen und bei einem Recycling- oder Wertstoffhof entsorgen.

  • Kinder schützen. Erwachsene sollten Feuerwerksartikel nicht an Kinder und Jugendliche weitergeben und mit ihnen über Gefahren sprechen. Besonders kleine Kinder sollten während des Feuerwerks unter Aufsicht - am besten in der Wohnung - bleiben.

  • Rücksicht auf Tiere nehmen. Die meisten Tiere mögen den Lärm in der Silvesternacht nicht. Hunde und Katzen etwa haben ein viel feineres Gehör als Menschen, sind also wesentlich empfindlicher. Sie sollten in der Wohnung bleiben, nach Möglichkeit in einem ruhigen Raum. Pferde können wegen der Knallerei in Panik geraten. Eine ihnen vertraute Person sollte in der Silvesternacht im Stall sein. Auch Tiere in der Natur, etwa Vögel, leiden unter dem nächtlichen Lärm. Daher kein Feuerwerk in Parks und in der Nähe von Bäumen und Gebüsch zünden.

  • Auto vor Schäden schützen. Fahrzeuge am besten in einer Garage oder auf einem ruhigen Privatparkplatz abstellen und am Neujahrstag kontrollieren: Sind Böller im Radkasten oder im Auspuffrohr gezündet worden? Schäden mit Fotos dokumentieren, bei der Polizei anzeigen und der Versicherung melden. Für Brand- und Explosionsschäden kommt meist die Teilkaskoversicherung auf.

Was tun bei Verletzungen durch Böller?

Bei kleineren Verbrennungen rät das Deutsche Rote Kreuz, die betroffene Stelle zu kühlen. Großflächige Verbrennungen nicht kühlen, da sonst eine Unterkühlung droht. Bei Handverletzungen die Wunde umgehend steril abdecken, bei Augenverletzungen beide Augen verbinden, damit sich das verletzte Auge nicht bewegt. Dann einen Krankenwagen rufen oder eine Notaufnahme aufsuchen.

Böllerverbot in Teilen von Hamburg und Hannover

Wegen der erhöhten Brand- und Verletzungsgefahr untersagen viele Städte und Gemeinden im Norden das Abbrennen von Feuerwerk, ein Böllerverbot gilt unter anderem auf Sylt, Amrum, in St. Peter-Ording und in Teilen von Föhr. Auch in der Lübecker Altstadt, rund um die Hamburger Binnenalster und den Rathausmarkt sowie in der Innenstadt von Hannover darf kein Feuerwerk gezündet werden.

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