Ein Mann hält einen Schlauch für Heizöl, der mit Ventil und Anschlussskappe auf dem Boden liegt. © imago images/Geisser Foto: Manuel Geisser
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AUDIO: Härtefall-Hilfen für Öl- und Pelletheizungen (1 Min)

Heizkosten: Ab Mai können Härtefall-Hilfen beantragt werden

Stand: 30.03.2023 14:43 Uhr

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Mittel für die Härtefallhilfen für private Haushalte zum Heizen freigegeben. Das Land Schleswig-Holstein versucht, dass im Mai Anträge gestellt werden können.

Es geht um die privaten Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Scheitholz, Holzpellets, Holzbriketts, Holzhackschnitzel, Kohle oder Koks heizen. Da Heizen in diesem Bereich so teuer geworden ist, sollen Härtefälle unterstützt werden - viele warten seit langem auf diese finanzielle Unterstützung. "Wir gehen davon aus, dass in Schleswig-Holstein rund 200.000 Haushalte sich mit einer Prüfung des Anspruchs befassen werden, vorrangig Betreiber von Ölheizungen", sagte Verbraucherschutzminister Werner Schwarz (CDU). Die Antragsplattform soll nach Angaben des Ministeriums spätestens Anfang Mai zur Verfügung stehen.

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Wichtig ist das Verhältnis Einkaufspreis / Referenzpreis

Es handelt sich um ein bundeseinheitliches Programm. Die Entlastungen können Haushalte beantragen, die im vergangenen Jahr mindestens doppelt so viel für das Heizen gezahlt haben wie 2021, so das Verbraucherschutzministerium. Maßgeblich ist dabei ein Durchschnittspreis für das Jahr 2021, den der Bund für die einzelnen Energieträger wie Heizöl, Holzhackschnitzel oder Holzbriketts ausgerechnet hat. Dieser Durchschnittspreis wird auch Referenzpreis genannt. "Ob ein Anspruch auf einen Zuschuss besteht, hängt dabei maßgeblich vom Verhältnis des Einkaufspreises zu dem vom Bund festgelegten Referenzpreis ab", sagte Schwarz.

Die genauen Referenzpreise erfahren die Verbraucher unter anderem auf der Seite des Verbraucherschutzministeriums. Bei der Antragsstellung gibt es auch Unterstützung, so das Ministerium. Wann das Geld ausgezahlt wird, sei aber noch offen.

Die Rahmendaten der Härtefallhilfen für Privathaushalte:

  • Es können Rechnungen im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 berücksichtigt werden.
  • Für eine Antragsberechtigung muss der Einkaufspreis für den Energieträger in 2022 mindestens doppelt so hoch sein wie der Referenzpreis für das Jahr 2021. Von den Kosten, die über eine Verdopplung gegenüber 2021 hinausgehen, bekommen betroffene Privathaushalte für den jeweiligen Energieträger 80 Prozent erstattet.
  • Die Bagatellgrenze beträgt 100 Euro, der maximale Gesamtentlastungsbetrag beläuft sich auf 2.000 Euro pro Haushalt.
  • Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist das Lieferdatum.
  • Entlastet werden können Eigentümer von Heizungsanlagen, aber auch Mieter, deren Mietwohnung mit Heizöl oder anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern beheizt wird.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 30.03.2023 | 14:00 Uhr

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