Es sollen gleich mehrere Probleme gleichzeitig gelöst werden: Die Qualität der Kliniken soll erhöht und die finanzielle Situation verbessert werden. Dafür soll die Finanzierung der Kliniken geändert werden - das ist für sich genommen schon eine große Baustelle. Gleichzeitig geht es auch darum, die Kliniklandschaft so aufzustellen, dass das Personal - das ohnehin fast immer knapp ist - möglichst sinnvoll eingesetzt wird. Das soll dadurch möglich werden, dass es eine Grund- und Notfallversorgung in der Fläche geben muss, anspruchsvollere Leistungen von Spezialisten aber konzentriert werden, sprich: an zentralen Standorten gebündelt werden. Patienten müssten für komplizierte Operationen dann längere Wege in Kauf nehmen.
Wie so oft steckt der Teufel im Detail: Bund und Länder sind sich eigentlich grundsätzlich einig, was die Ziele der Reform angeht. Der Weg zu diesem Ziel ist aber strittig, zum Beispiel wollen die Länder stärker nach den besonderen Gegebenheiten vor Ort entscheiden, welches Krankenhaus nun für die Versorgung gebraucht wird oder nicht. Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) meint, dass das Gesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) einfach schlecht gemacht ist. Gleichzeitig drängt die Zeit - und vor allem die Krankenhäuser warten dringend darauf. Denn auch die Finanzierung soll durch die Reform neu geregelt - und verbessert - werden.
Nach wie vor angespannt, teilweise dramatisch schlecht, sagt die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH). Vor allem weil die gestiegenen Kosten in Folge des russischen Krieges in der Ukraine nicht refinanziert worden seien. KGSH-Geschäftsführer Patrick Reimund hofft denn auch, dass die Krankenhausreform schnell kommt und damit "eine kurzfristige finanzielle Absicherung der bedarfsnotwendigen Krankenhäuser und eine funktionierende Vorhaltefinanzierung" - sprich: Wenn den Kliniken in der Zwischenzeit das Geld ausgeht, könnten auch Krankenhäuser in die Insolvenz gehen, die eigentlich für die Versorgung gebraucht werden.
Unwahrscheinlich. Der Gesetzentwurf des Bundesmininisters ist jetzt ins parlamentarische Verfahren gegangen, wird also im Bundestag besprochen. Damit ist Karl Lauterbach (SPD) - genau wie die Länderminister - im Grunde gar nicht mehr zuständig. Der Ball liegt bei den Bundestagsabgeordneten. Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) rechnet entsprechend auch nicht mit einer Einigung auf der Konferenz und sagt: Ansprechpartner für die Länder seien jetzt die Bundestagsabgeordneten. Sie könnten noch Änderungen beim Gesetz auf den Weg bringen. Der Kieler Gesundheitsökonom Thomas Drabinski ist skeptisch, er sagt: Wenn es in diesem Sommer keine Einigung gebe, dann könne die ganze Reform auch scheitern.
Zumindest keine Gesetze oder Ähnliches: Die Fachministerkonferenzen sind dazu gedacht, dass sich die Länderminister austauschen und abstimmen. Es gibt auch Beschlüsse, aber die sind dann eben nicht bindend. Die Ressortchefs können aber ein Signal senden: Gerade wenn sie einstimmig etwas beschließen, dann hat das schon Gewicht - und kann zum Beispiel die Bundesebene auch unter Druck setzen. Aber: Im Fall der Krankenhausreform gab es zwar einstimmige Beschlüsse - der Bundesgesundheitsminister hat sie aber trotzdem nicht in seinem Gesetzentwurf berücksichtigt.
Weitere Informationen
Vor allem bei Blutdrucksenkern und Antibiotika gibt es laut Hausärzte- und Apothekerverband einen akuten Engpass.
mehr
Ein Drittel der Hausärzte im Land geht bis 2030 in den Ruhestand. Telemedizin kann das nur bedingt auffangen.
mehr
Gesundheitsministerin von der Decken kritisiert, dass Vorschläge aus den Ländern nicht im Gesetzentwurf aufgenommen worden seien.
mehr
Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin von der Decken übt scharfe Kritik. Die Fehler seien unverantwortlich, so die CDU-Politikerin.
mehr