Flensburg: Aktivisten der "Letzten Generation" vor Gericht
Das Amtsgericht Flensburg hat gegen Aktivisten der "Letzten Generation" Strafbefehle erlassen. Der Vorwurf: Nötigung. Einige Beschuldigte haben Einspruch eingelegt.
Hinweis: Dieser Artikel ist zum Prozessbeginn erschienen. In diesem Fall ist inzwischen ein Urteil gefallen (900 Euro Geldstrafe). Die Details dazu finden Sie hier.
Im Februar hatten sich drei Unterstützer der "Letzten Generation" auf der Schiffbrücke in Flensburg festgeklebt. Zwei weitere blockierten die Busspur. Es kam zu stundenlangen Staus in der Innenstadt. Um die Protestierenden von der Straße zu entfernen, mussten Polizisten aus Eutin (Kreis Ostholstein) anrücken, die ihre Flensburger Kollegen unterstützten. Es war die erste Aktion dieser Art in Schleswig-Holstein.
Die Staatsanwaltschaft Flensburg wirft den fünf Protestierenden Nötigung vor. Alle haben Einspruch eingelegt - bis auf eine Frau. Sie wurde bereits ohne Gerichtsverhandlung rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt. Die übrigen Beschuldigten müssen sich nun vor Gericht verantworten. Heute haben die Strafverhandlungen vor dem Amtsgericht Flensburg begonnen - zunächst gegen einen der Aktivisten. Es sind zwei Verhandlungstage angesetzt. Dem 54-jährigen Mann droht eine Geldstrafe von 900 Euro, heißt es vom Gericht.
Auch zivilrechtliche Prozesse vor dem Landgericht möglich
Die "Letzte Generation" hat laut Landespolizeiamt inzwischen insgesamt 19 Aktionen in Schleswig-Holstein durchgeführt. Besonders für Aufsehen haben die Farb-Aktionen auf Sylt (Kreis Nordfriesland) und Neustadt in Ostholstein gesorgt. Die Täter besprühten eine Luxus-Boutique, einen Privatjet und eine Hotel-Bar mit Farbe. Laut Polizeidirektion Flensburg entstand dabei ein Schaden von über einer Million Euro. Damit könnten den Unterstützern derr "Letzten Generation" weitere Prozesse bevorstehen. Hotel-Betreiber Nicolas Kreis ist bereit, gegen die Aktivisten vor Gericht zu ziehen. Zivilrechtliche Klagen werden ab einem Streitwert von 5.000 Euro vor den jeweils zuständigen Landgerichten verhandelt.
Polizei stellt keine Einsatzkosten in Rechnung
Nach Angaben der Landespolizei ging es bei den insgesamt 19 Aktionen in Schleswig-Holstein in elf Fällen um die Blockade von Straßen. Es lagen laut Polizei keine Anmeldungen bei den jeweiligen Versammlungsbehörden vor. Die eingesetzten Beamten stuften die Klebeaktionen dementsprechend als Spontanversammlungen ein, sagte Marcel Schmidt vom Landespolizeiamt auf Anfrage von NDR Schleswig-Holstein: "Es wurden keine Personen in Gewahrsam genommen und es wurden keine Kosten in Rechnung gestellt." Ihm zufolge sieht die Vollzugs‐ und Vollstreckungskostenverordnung des Landes keine sogenannte Wegtragegebühr vor. Ähnlich hatte sich Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) bereits im Mai im Landtag geäußert.