Nord Stream 2: Klimastiftung muss beteiligte Unternehmen nennen
Die umstrittene Klimastiftung MV muss die Namen der am Bau der Gaspipeline Nord Stream 2 beteiligten Unternehmen preisgeben. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Beschwerde der Stiftung abgewiesen.
"Leider hat das Bundesverfassungsgericht unsere Beschwerde nicht angenommen. Das bedauern wir sehr. Wir werden nun entgegen unserer festen Überzeugung die Namen auch vieler Unternehmen aus MV nennen müssen", sagte Stiftungsvorstand Erwin Sellering (SPD) am Donnerstag in Schwerin. Aus seiner Sicht haben die Unternehmen sich nichts vorzuwerfen, sie hätten rechtmäßig gehandelt. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte, dass die Ende Oktober eingereichte Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 22. November nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Damit habe sich auch der Eilantrag erledigt, sagte ein Sprecher auf Anfrage.
Hoffnung auf baldige Antworten
FDP-Fraktionschef René Domke (FDP) begrüßte die Entscheidung: "Das Recht hat recht bekommen - die Menschen haben einen Anspruch darauf zu wissen, wie waren die Verbindungen, wie waren die Verflechtungen." Aus seiner Sicht gehe es nicht darum, Betriebe an den Pranger zu stellen, die Öffentlichkeit habe jedoch einen Anspruch zu erfahren, wer wirtschaftlich, finanziell und politisch an dem Pipeline-Projekt beteiligt war. Hannes Damm von den Grünen hofft auf eine zügige Auskunft von Erwin Sellering: "Die Fragen sind seit langer Zeit bekannt, deshalb sollte es nicht mehr sehr viel Zeit erfordern, die Fragen zu beantworten."
Sowohl Schwerin als auch Rostock fällten das gleiche Urteil
Die Zeitungen "Die Welt" und "Bild" hatten die Nennung der Namen gefordert und waren hierfür vor Gericht gezogen. Sowohl das Landgericht Schwerin als auch in der Berufung das Oberlandesgericht in Rostock hatten eine Auskunftspflicht der Stiftung festgestellt. Mit dem Gang vor das höchste deutsche Gericht wollte Sellering verhindern, dass die Namen der von ihr zur Unterstützung des Pipeline-Baus beauftragten Firmen öffentlich werden und diesen dadurch Nachteile entstehen. Wie die Stiftung bestätigte, wurde der Antrag abgelehnt, damit hat sich auch der Eilantrag erledigt.
Die Klimastiftung - die selbst maßgeblich durch Geld aus russischen Gasgeschäften finanziert wurde - hatte durch einen eigens gegründeten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Aufträge an Firmen vergeben, die die Fertigstellung der deutsch-russischen Gaspipeline sicherstellen sollten.