Mukran auf Rügen: LNG-Terminal vorerst nicht im Regelbetrieb
Das umstrittene LNG-Terminal im Hafen Mukran auf Rügen geht weiterhin nicht in den Regelbetrieb. Laut Umweltministerium in Schwerin fehlen dafür noch immer notwendige Unterlagen.
Eigentlich wollte die Betreibergesellschaft Deutsche ReGas bereits Mitte Mai vom Testbetrieb in den Regelbetrieb wechseln. Doch zum einen hatte das Unternehmen diesen Plan wegen eines laufenden Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht kurzzeitig ausgesetzt, das inzwischen aber zugunsten der ReGas entschieden wurde. Zum anderen fehlten dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU) bis Mitte Mai noch Unterlagen für die endgültige Betriebserlaubnis.
Fehlende Daten
Diese Dokumente hatte die ReGas zwar fristgerecht zum 15. Mai eingereicht, jedoch sieht die zuständige Genehmigungsbehörde einen "Ergänzungsbedarf". So seien einige Papiere nicht in deutscher Sprache eingereicht worden, so eine Ministeriumssprecherin auf NDR-Anfrage. Das Unternehmen hat laut Ministerium bis kommenden Montag Zeit, die notwendigen Daten nachzureichen. Außerdem werde noch geprüft, ob es sich um Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der ReGas handele.
Regelbetrieb erst im Juli
Die ReGas teilte auf NDR-Anfrage wiederholt mit, man arbeite weiter an der Inbetriebnahme des Flüssigerdgasterminals "Deutsche Ostsee". Da die ReGas den Beginn des Regelbetriebs mindestens zwei Wochen im Voraus beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt anzeigen muss und auch die Behörde noch Zeit braucht, die neuen Unterlagen nach Fristablauf zu sichten, wäre der Regelbetrieb frühestens Anfang bis Mitte Juli möglich.
Lärmbelästigung eingeräumt
Das Unternehmen war zuletzt in die Kritik geraten, weil Arbeiten im Hafen zu Lärmbelästigung für die Anwohner geführt hatten. Dafür hat sich die ReGas in einem Schreiben an die Anwohner entschuldigt, aber betont, dass es zu einer erlaubten, kurzzeitigen Überschreitung der Grenzwerte gekommen sei. Das Ministerium drängt darauf, dass sich das nicht wiederholt, bzw. die Lärmbelästigung im zulässigen Rahmen bleiben.