Eilantrag gegen LNG-Terminal in Mukran gescheitert
Mehrere Eilanträge gegen den Betrieb des Flüssigerdgas-Terminals im Hafen Mukran auf Rügen sind für unzulässig erklärt worden. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat keine Sicherheitsrisiken für die Kläger gesehen.
Die Gemeinde Binz, das Deutsche Jugendherbergswerk und zwei private Grundstückseigentümer sind vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig mit Eilanträgen gegen das Flüssigerdgas-Terminals Mukran gescheitert. Das Gericht erklärte sie am Donnerstag für unzulässig. Das heißt, dass der Regelbetrieb des LNG-Terminals im Hafen Mukran wohl nicht mehr zu stoppen ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat keine Sicherheitsrisiken für die Kläger gesehen.
Bundesverwaltungsgericht begründet die Entscheidung
Wohnhäuser, die Jugendherberge Prora oder beplante Gebiete im Ostseebad Binz lägen weit außerhalb des Sicherheitsabstands um das LNG-Terminal, so die Begründung des Gerichts. Sollte es zu Störfällen im Hafenbereich kommen, hätte dies keine weitreichenden Auswirkungen auf die Kläger.
Die Grundstücke der Kläger beziehungsweise Hohheitsgebiete der Gemeinde Binz lägen mindestens einem Kilometer weit weg. Im Hauptsacheverfahren ist bislang nicht entschieden worden. Die Kläger dürften aber bei dieser Begründung kaum Chancen auf Erfolg haben. Die Gemeinde hatte moniert, dass bei Bränden oder Explosionen erhebliche Auswirkungen auf die Gemeinde Binz, insbesondere Prora, zu erwarten sind.
Deutsche ReGas bereitet Terminal für Regelbetrieb vor
Der Betreiber, die Deutsche ReGas, teilt mit, dass das Terminal derzeit für den Regelbetrieb vorbereitet werde. Gegen die Betriebsgenehmigung liegen derzeit Widersprüche beim zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern vor.
LNG-Anlage vor Rügen ist seit Längerem umstritten
Die Gemeinde Binz warnte bereits mehrfach vor "horrenden Schäden" für Tourismus, Natur und Klima. Sie argumentiert, für eine Sicherung der Energieversorgung in Deutschland im Winter sei das Terminal nicht mehr notwendig. Im April hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits die Klagen zweier Umweltorganisationen gegen die Gaspipeline von Mukran nach Lubmin abgewiesen, welche die schwimmenden LNG-Terminals an das Gasfernleitungsnetz anbindet.