Landtag verabschiedet umstrittenes Jagdgesetz
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns hat die umstrittene Novelle des Jagdgesetzes beschlossen. Es wird zum neuen Jagdjahr in Kraft treten, das am 1. April beginnt. Das Gesetz war im Vorfeld heftig diskutiert worden
Das neue Jagdgesetz für Mecklenburg-Vorpommern kommt - der Landtag hat es am Mittwoch verabschiedet. Mit der beginnenden Jagdsaison darf nun mehr geschossen werden - zum Schutz des Waldes. Angepasste Wildbestände seien Voraussetzung für klimastabile Wälder, so das Landwirtschaftsministerium. Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) empfiehlt allen Jägerinnen und Jägern, von dem nun erlaubten, unbegrenzten Abschuss jungen Rot- und Damwilds Gebrauch zu machen.
Umstrittene Klausel: Unbegrenzter Abschuss
Ursprünglich wollte das Ministerium erlauben, weibliches Rot- und Damwild aller Altersklassen unbegrenzt erlegen zu können. Das wurde heftig kritisiert. Der Landesjagdverband hatte befürchtet, dass die Arten lokal ausgerottet werden könnten. Das Ministerium beschränkte den unbegrenzten Anschuss daraufhin auf junges Rot- und Damwild, für das künftig auch eine lokal vorgegebene Mindestabschussgrenze gelten soll. Für alle anderen Altersklassen gilt weiter eine Obergrenze. Jäger und Förster müssen dieses Wild in ihrem Revier also weiter beobachten und zählen. Auf Grundlage dieser Daten wird von der zuständigen Jagdbehörde festgelegt, wie viele Tiere pro Jagdjahr höchstens erlegt werden dürfen.
Gemischte Reaktion von Verbänden
Die im Aktionsbündnis Wald zusammengeschlossenen elf Naturschutz-, Waldbesitzer-, Forst- und Jagdverbände begrüßen eigenen Angaben nach den Kompromiss, übten aber auch Kritik. So hätte sich Achim Ahrend, der Vorsitzende des Waldbesitzerverbandes MV, mehr Konsequenz für den Wald im Klimawandel gewünscht. "Dort, wo der Wald wegen hohem Wildverbiss nicht mehr natürlich nachwachsen kann, hätten alle Altersklassen des weiblichen Rot- und Damwildes in die Mindestabschusspläne einbezogen werden müssen. Diese Regelung wird erfolgreich im Nachbarland Brandenburg praktiziert", erklärte Ahrend. Jörg Heydorn, Vorsitzender des Ökologischen Jagdverbandes Mecklenburg-Vorpommern, kritisierte, dass weiterhin mit Bleimunition geschossen werden dürfe. "Bleischrot vergiftet Raubtiere und Greifvögel. Es kann nicht sein, dass weiterhin Seeadler an einer Bleivergiftung sterben, nur weil Jäger Waffen im Schrank haben, mit denen sie keine bleifreie Schrotmunition verschießen wollen", sagte Heydorn.
Grüne: "Nicht der große Wurf, der notwendig gewesen wäre"
Der Kritik an der Erlaubnis zur Verwendung von Bleimunition schloss sich auch die Grünen-Fraktion im Landtag an. "Noch immer sterben zahlreiche geschützte Greifvögel, weil sie mit dem Aas Reste von Bleimunition aufnehmen", so Fraktionsvorsitzender Harald Terpe. Ihm zufolge hätten SPD und Linke mit dem neuen Gesetz "die Chance verpasst, ein umfassend verbessertes Landesjagdrecht im Interesse von Natur- und Umweltschutz zu schaffen". Obwohl der Entwurf bessere Rahmenbedingungen für die natürliche Verjüngung des Waldes schaffe, sei er "nicht der große Wurf, der notwendig gewesen wäre". Seine Fraktion habe dem überarbeiteten Gesetz daher nicht zustimmen können.
Eklat im Landesjagdverband
Die Debatte über die Abschussregelung hatte im Vorfeld für einen Eklat im Landesjagdverband gesorgt. Präsident Thomas Nießen hatte auf einer Sitzung des Jagdbeirates gegen die Position seines Verbandes, aber für die Pläne des Ministeriums gestimmt. Nach Bekanntwerden der Abstimmung trat Nießen zurück.