Umstrittenes Jagdgesetz im Landtag von MV
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern will an diesem Mittwoch das novellierte Landesjagdgesetz verabschieden. Es soll zum neuen Jagdjahr in Kraft treten, das am 1. April beginnt.
Mecklenburg-Vorpommerns Wäldern geht es nicht gut. Viele Baumarten leiden unter den Folgen des Klimawandels, ihnen fehlt in langen trockenen Phasen Wasser, um sich gesund entwickeln zu können. Schädlinge, wie etwa der Borkenkäfer, tun ihr Übriges. Die Landesregierung will gegensteuern und den Wald umbauen, hin zu klimastabilen Mischwäldern. Deshalb wurden Passagen im Landesjagdgesetz erneuert. Ein Argument dabei ist, dass angepasste Wildbestände Voraussetzung für klimastabile Wälder seien.
Mindestabschussregelung ist umstritten
Im ursprünglichen Entwurf des Landwirtschaftsministeriums wurde die Abschussregelung neu formuliert. Der Paragraph 21 regelt, wie viel Rot- und Damwild künftig mindestens erlegt werden darf. Bislang galt ein Abschussplan. Es wurde behördlich festgelegt, wie viel Wild geschossen werden musste und durfte. Das Landwirtschaftsministerium wollte erlauben, weibliches Rot- und Damwild aller Altersklassen unbegrenzt zu erlegen. Diese Neuerung wurde von mehreren Experten während einer öffentlichen Anhörung im Landtag heftig kritisiert. Auch die Deutsche Wildtier Stiftung stand dieser neuen Regelung kritisch gegenüber, weil sie völlig einseitig sei, so dessen Vorstand und Wildtierbiologe Klaus Hackländer.
Parlament formuliert Regelung neu
Theoretisch hätten Kälber, Jung- und Muttertiere ohne Beschränkung erlegt werden dürfen. Diese Regelung ist vom Tisch, sie wurde im parlamentarischen Verfahren nachjustiert. Ausnahmen gelten nun für weibliches Rot- und Damwild, das zwei Jahre und älter ist. Für diese Altersklasse muss weiterhin ein Plan für die Jagd erstellt werden. Die Kriterien dafür sind behördlich vorgeschrieben. Jäger und Förster müssen Wild in ihrem Revier beobachten und zählen. Auf Grundlage dieser Daten wird von der zuständigen Jagdbehörde festgelegt, wie viele Tiere pro Jagdjahr höchstens erlegt werden dürfen.
Genetische Vielfalt schützen
Auch der Landesjagdverband kritisierte die ursprüngliche Mindestabschussregelung scharf. Dessen Präsident Florian Asche hatte davor gewarnt, Rot- und Damwild ohne Grenze nach oben schießen zu dürfen. Er befürchtete, dass diese Wildarten lokal ausgerottet werden könnten: "Wir wollten auch regional nicht die Bestände so ausdünnen, dass wir damit unter Umständen zum Beispiel genetisch Probleme bekommen." Asche befürwortet die neue Fassung, die dem Landtag zur Abstimmung vorliegt. "Wir sind mit dem Gesetz zwar nicht richtig zufrieden, aber das liegt nun einmal im Wesen eines Kompromisses. Am Ende des Tages können wir mit diesem Gesetz leben und werden auch in Zukunft erfolgreich Wildtierhege und jagdliche Traditionspflege damit betreiben können."
Unterschiedliche Standpunkte prallen aufeinander
Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD), der auch für den Forstbereich zuständig ist, hatte im Vorfeld das geplante Jagdgesetz verteidigt. Immer wieder verwies er darauf, dass Jagdausübungsberechtigte gesetzlich verpflichtet seien, den Abschuss des Wildes so zu regeln, dass ein artenreicher und gesunder Wildbestand erhalten bleibt. "Ich betrachte das Wild nicht als Schädling – im Gegenteil. Wald und Wild müssen nebeneinander existieren können. Allerdings ist nicht nur der Wald ohne Wild tot, sondern auch das Wild ohne Wald", so der SPD-Politiker.
Wolf unterliegt Jagdrecht
Der Wolf steht nun auch als sogenanntes jagdbares Tier im neuen Landesjagdgesetz. Aber er darf noch nicht geschossen werden, denn er ist noch immer EU-weit als streng geschützte Art eingestuft und unterliegt einer ganzjährigen Schonzeit. Auf Bundes- und EU-Ebene wird bereits darüber diskutiert, ob der Wolf seinen natürlichen Erhaltungszustand erreicht hat und ob er künftig auch in Deutschland schneller und unbürokratischer erlegt werden darf. Falls dazu neue Regelungen beschlossen werden, wird es auch hierzulande leichter umsetzbar sein, das Raubtier zu erlegen.
Totschlagsfallen nur stark eingeschränkt erlaubt
Wild darf weiterhin mit Lebendfallen bejagt werden, aber sogenannte Totschlagsfallen unterliegen künftig strikten Regelungen. Ihr Einsatz muss bei der zuständigen Jagdbehörde beantragt werden. Ausnahmen gelten etwa, wenn mithilfe dieser Fallen Bodenbrüter vor Raubwild wie dem Waschbär oder dem Marderhund effektiv geschützt werden können.