Backhaus nimmt Änderungen am Landesjagdgesetz teilweise zurück
Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) hat eine Änderung der Jagdgesetznovelle vorgeschlagen. Demnach sollen die Änderungen weniger drastisch ausfallen als geplant.
Nach den massiven Protesten der Jägerschaft gegen das neue Landesjagdgesetz geht der Minister nun einen Schritt auf die Jäger zu. Er habe den Regierungsfraktionen von SPD und Linke Änderungen am vorliegenden Entwurf vorgeschlagen, teilte der Minister am Mittwoch in Schwerin nach weiteren Beratungen im Landtag zum Gesetz mit. So solle zwar der Mindestabschuss bei jungem Rot- und Damwild ohne Deckelung bestehen bleiben, ältere weibliche Tiere sollen aber aus der Regelung wieder herausfallen.
Massiver Protest von Jägern
"Dieser Vorschlag soll dem Tierschutz - insbesondere dem Muttertierschutz - Rechnung tragen", erklärte Backhaus. Für ältere Hirsche gelte die bisherige Abschussplanung ebenfalls weiter. Der zuvor vorgesehene unbegrenzte Abschuss war bei den Jägern auf massiven Protest gestoßen. Auch die heftig kritisierte Halbierung der Pachtzeiten für Jagdreviere von zwölf auf sechs Jahre soll revidiert werden. Die gesetzlich festgeschriebene Mindestpachtzeit soll künftig neun Jahre betragen, wie auch im Bundesjagdgesetz festgelegt.
Neue Regeln für den Wolf
Im Dauerkonflikt über den Umgang mit dem Wolf sprach sich Backhaus dafür aus, die streng geschützte Art ins Bundes-Jagdrecht aufzunehmen, allerdings mit einer ganzjährigen Schonzeit. Dies werde auch von Baden-Württemberg und Bayern so vorgeschlagen. Damit könne ein einheitliches Verfahren für ganz Deutschland geschaffen werden und "Insellösungen" seien überflüssig. Die Entscheidung dazu liege aber beim Bundesumweltministerium.
Gesetz soll schnell kommen
Laut Backhaus soll das neue Landesjagdgesetz noch vor Beginn des neuen Jagdjahres am 1. April vom Landtag beschlossen werden und in Kraft treten. Vor einer Woche hatten etwa 1.000 Jäger lautstark gegen die ursprünglich geplanten Änderungen protestiert. Im Zentrum der Kritik stand die Aufhebung der Abschussobergrenzen für Rot- und Damwild. Geringere Tierbestände sollen die Schäden an jungen Bäumen durch Wildbiss mindern, um so den angestrebten Umbau zu Mischwäldern zu fördern.