Solarmodule für ein sogenanntes Balkonkraftwerk hängen an einem Balkon in Stralsund. © dpa Foto: Stefan Sauer
Solarmodule für ein sogenanntes Balkonkraftwerk hängen an einem Balkon in Stralsund. © dpa Foto: Stefan Sauer
Solarmodule für ein sogenanntes Balkonkraftwerk hängen an einem Balkon in Stralsund. © dpa Foto: Stefan Sauer
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Förderung für Balkonkraftwerke: Mieter bislang zurückhaltend

Stand: 22.12.2022 11:36 Uhr

Vor allem Mieter sollen vom Förderprogramm für kleine "Balkonkraftwerke" in Mecklenburg-Vorpommern profitieren und so ihre Stromkosten dämpfen können. Doch gerade die Hauptzielgruppe zeigt sich bei den Anträgen bislang zurückhaltend.

Die nur in Mecklenburg-Vorpommern gewährte Landesförderung trifft stattdessen vor allem bei Hausbesitzern auf Interesse. Wie aus Daten des zuständigen Umweltministeriums hervorgeht, gingen bis Mitte Dezember rund 2.300 Anträge auf den Landeszuschuss von 500 Euro je Haushalt ein. Etwa 500 waren demnach aber unvollständig und konnten somit noch nicht abschließend bearbeitet werden.

Grund für Zurückhaltung: Bedenken der Vermieter

Etwa 1.500 der bewilligungsreifen Förderanträge kamen laut Ministerium von Hausbesitzern. Nur wenig mehr als 200 reichten Mieter ein, die nach den Worten von Umweltminister Till Backhaus (SPD) aber Hauptzielgruppe der Landeshilfe sind. Als ein Grund für die Zurückhaltung gelten Bedenken der Vermieter.

Zustimmung darf nur mit triftigem Grund verweigert werden

Nach Angaben der Grünen im Landtag dürfen Vermieter die Installation von steckerfertigen Photovoltaikanlagen bis zu einer Kapazität von 600 Watt nicht ohne triftige Gründe verweigern. Voraussetzungen seien, dass die Wohnung über eine Energiesteckdose verfügt, ein geeigneter Stromzähler vorhanden ist, die Anlage an einen eigenes abgesicherten Stromkreis angeschlossen wird und die Bausubstanz nicht beeinträchtigt wird.

Der Abgeordnete Hannes Damm (Grüne) verwies in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Amtsgerichtes Stuttgart, nach dem Mieter auch gegen ihre Vermieter den Anspruch auf Anbringung von steckerfertigen Photovoltaikanlagen geltend machen können.

Backhaus sucht Gespräch mit Wohnungseigentümern

Laut Backhaus liegen jedoch mehrere Urteile zu dem Thema vor. Er kündigte Gespräche mit den Interessenvertretern der Wohnungseigentümer an. "Es geht darum, deutlich zu machen, dass nur ein gemeinsamer Weg hin zu den erneuerbaren Energien und damit in eine gesunde Klimazukunft führt", sagte der Minister.

Förderung bislang nur in MV möglich

Backhaus zufolge ist Mecklenburg-Vorpommern das erste und bislang einzige Bundesland, das die Installation sogenannter Balkonkraftwerke finanziell unterstützt. Bei Preisen von etwa 1.000 Euro für eine steckerfähige Photovoltaikanlage übernimmt das Land etwa die Hälfte der Kosten. Mieter und Hausbesitzer müssen dafür zunächst in Vorleistung gehen. Die Gesamtfördersumme beträgt 10 Millionen Euro.

Nach Abzug der Verwaltungs- und Bearbeitungskosten können laut Backhaus etwa 18.000 Haushalte im Land profitieren. Es gelte das "Windhund-Prinzip", entschieden wird also nach der Reihenfolge der Antragseingänge.

Dieses Thema im Programm:

Nordmagazin | 17.12.2022 | 19:30 Uhr

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