CDU-Klage gegen Untersuchungsausschuss-Zuschnitt erfolglos
Die CDU ist mit ihrer Klage vor dem Landesverfassungsgericht in Greifswald gescheitert. Es ging um die aus ihrer Sicht ungerecht zugeschnittenen Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse des Landtages, die sich mit den Universitätskliniken und der Klimaschutzstiftung beschäftigen.
Die CDU wollte erreichen, dass die Untersuchungsausschüsse neu besetzt werden. Denn dadurch, dass sie mit neun statt mit 13 Mitgliedern arbeiten, kommt die CDU auf jeweils nur einen statt auf zwei Sitze. SPD und Linke hatten mit Änderungsanträgen die Größe der Gremien beschränkt. Die CDU hatte moniert, dass sie im Verhältnis zur SPD nur etwa auf ein Viertel der Plätze komme. Im Landtagsplenum sei es hingegen etwa ein Drittel.
Gericht: Gewisse Verzerrung der Mehrheitsverhältnisse ergibt sich durch Ausschussprinzip
Die maßgeblichen Landtagsbeschlüsse verletzten nicht die Rechte der Antragssteller, sagte Gerichtspräsidentin Monika Köster-Flachsmeyer in ihrer Erklärung des Urteils. Der Landtag müsse sich innerhalb bestimmter Leitplanken bewegen. Das sei im konkreten Fall erfüllt. Es sei nicht Aufgabe des Gerichts, dabei die bestmögliche Ausgestaltung zu überprüfen. Letztlich ergebe sich schon aus dem Ausschussprinzip eine Verzerrung der Mehrheitsverhältnisse im Vergleich zu den Proportionen im Landtagsplenum. Man könne schließlich nur ganze Sitze verteilen.
CDU moniert Einschränkungen in besonders sensiblem Bereich
Der CDU-Fraktionschef Franz-Robert Liskow bedauerte die Entscheidung. Dem Argument besonderer Anforderungen hinsichtlich der Spiegelbildlichkeit von Untersuchungsausschüssen sei das Gericht nicht gefolgt. Ebenso wenig dem Argument, dass die Opposition durch die regierende Koalition aus Linken und SPD hier in einem besonders sensiblen Bereich eingeschränkt werde, so Liskow. Gerade mit Blick auf die jüngsten Berichte über verbrannte Steuerunterlagen der Klimastiftung habe er sich eine andere Entscheidung gewünscht.
SPD-Fraktionschef: Nicht immer nur "Skandal" rufen
SPD-Fraktionschef Julian Barlen warf der CDU-Fraktion vor, ständig laut "Skandal" zu rufen, dabei habe sie seinerzeit den Bau von Nord Stream 2 und die Einrichtung der Klimastiftung selbst mitgetragen. Barlen rief die Opposition dazu auf, zur Sacharbeit zurückzukehren. Der Koalitionspartner Linke zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. "Das Urteil macht einmal mehr deutlich, dass der Landtag - anders als von der Opposition behauptet - sehr wohl um eine ernsthafte und umfassende Aufklärung der Untersuchungsgegenstände bemüht ist", so der Parlamentarische Geschäftsführer Torsten Koplin mit.
Die Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse, um die es in dem Verfahren ging, sollen einerseits den Verdacht des Missmanagements und der Verschwendung von Steuermitteln in den beiden Universitätskliniken untersuchen und sie sollen den Zusammenhang zwischen der umstrittenen Klimaschutzstiftung und der Gaspipeline Nord Stream 2 erörtern.