05.01.2022 11:31 Uhr
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hieß es, das Bundesverfassungsgericht habe 1999 ein Verbot von zwangsweisen Brechmitteleinsätzen aufgehoben. Richtig ist aber, dass das Gericht damals lediglich eine Verfassungsbeschwerde aus prozessualen Gründen nicht zur Entscheidung annahm und dabei auch formulierte, dass ein Brechmitteleinsatz im Hinblick auf die Menschenwürde und die Selbstbelastungsfreiheit keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken begegne. Später stellte das Gericht jedoch klar, dass diese Formulierung nichts darüber aussage, inwieweit eine zwangsweise Verabreichung mit Blick auf den Schutz der körperlichen Unversehrtheit und auf die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs zulässig sei. Wir haben die entsprechende Passage im Artikel geändert und dort aus Gründen der Verständlichkeit auf den Verweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verzichtet.