Wolfgang Daschner, ehemaliger Polizeipräsident von Frankfurt © picture-alliance / dpa Foto: Boris Roessler

Wolfgang Daschner: Eine "letztes" Mittel, das nicht zulässig war

Sendung: ZeitZeichen | 20.12.2014 | 19:05 Uhr | von Hoffmann, Ariane
15 Min | Verfügbar bis 31.12.2099

Am 20. Dezember 2004 wurde das Urteil im Fall Daschner gesprochen. Der Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner wurde verurteilt, weil er dem Kindesentführer Magnus Gäfgen mit Folter drohte.

Die Tatwaffe der NSU-Mörder, eine Pistole, Modell Ceska 83, Kaliber 7,65 Millimeter "Browning", mit Schalldämpfer. © dpa / picture-alliance Foto: Franziska Kraufmann

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