Im Dom zu Augsburg eröffnet König Ferdinand I. am 5. Februar 1555 feierlich den Reichstag, an dessen Ende ein epochales Vertragswerk verabschiedet wird: der Augsburger Religionsfrieden. "Wir, Ferdinand, von Gottes Gnaden Römischer König, tun kund: Frieden soll herrschen im Hinblick auf die Religionsspaltung." Siebeneinhalb Monate feilschen die Fürsten um den Vertrag. Es sind schwierige Verhandlungen, man erwartet fast keine Einigung mehr. Dennoch: Am Ende unterzeichnen sie den Friedensschluss. Das heißt, die Fürsten besitzen auf ihren Territorien Kirchen- und Konfessionshoheit und wählen zwischen katholischer Kirche oder Luthertum. Das heißt auch: Die Untertanen haben das Recht, auszuwandern, wenn sie nicht den Glauben des Landesfürsten oder des Landesherrn haben. Der Augsburger Religionsfriede ist die erste staatsrechtliche Verfügung in der westlichen Christenheit, die zwei Konfessionen zulässt. "Cuius regio, eius religio - Wer regiert, bestimmt die Religion", fassen Gelehrte später das Vertragswerk zusammen.