Geistig behinderte Kinder spielen mit zwei Diakonieschwestern um 1930 Ringelreihen. © dpa - Report

"Euthanasie"-Programm: Die "Rassenhygiene" der Nationalsozialisten

Stand: 29.01.2024 13:00 Uhr

Im Oktober 1939 verschärft Adolf Hitler die sogenannte Rassenhygiene des NS-Regimes: Sein "Euthanasie"-Erlass wird zum Todesurteil für Hunderttausende psychisch kranke und behinderte Menschen.

von Andreas Schlebach

Als Hitler die Anordnung zur Ausrottung "lebensunwerten Lebens" im Oktober 1939 offiziell erlässt, ist die systematische Massentötung behinderter Kinder bereits in vollem Gange. Vom "Gnadentod" ist zynisch die Rede, tatsächlich jedoch werden zigtausend Menschen ermordet - durch Medikamente, Nahrungsentzug oder quälende medizinische Tests. Auch in Norddeutschland fallen etliche Kinder und später Erwachsene der "Euthanasie" zum Opfer. 

"Euthanasie": Systematische Ausrottung von Kranken

"Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankenzustandes der Gnadentod gewährt werden kann." "Euthanasie"-Ermächtigung Adolf Hitlers, Oktober 1939

Mit diesem einzigen von Hitler je persönlich unterzeichneten Auftrag zur Menschenvernichtung wird die seit Sommer 1939 unter dem beschönigenden Etikett "Euthanasie-Programm" betriebene systematische Ausrottung von behinderten und geisteskranken Kindern in Nazi-Deutschland auch auf erwachsene Patienten ausgeweitet.

Geistig behinderte Kinder spielen mit zwei Diakonieschwestern um 1930 Ringelreihen. © dpa - Report
AUDIO: "Euthanasie" und Zwangssterilisation (3 Min)

70.000 Menschen werden Opfer der "Aktion T4"

Der Erlass wird auf den 1. September 1939 zurückdatiert, wohl um den Zusammenhang zum Kriegsbeginn herzustellen, den in der Nazi-Diktion das "internationale Finanzjudentum" zu verantworten habe. Über die in der Berliner Tiergartenstraße 4 ("T4") eingerichtete Zentralverwaltung wird die Selektion der Opfer per Meldebogen und ihr Abtransport in eine der berüchtigten Vernichtungsanstalten Hadamar, Grafeneck, Sonnenstein, Brandenburg, Bernburg und Hartheim koordiniert.

Gedenktafel für die Opfer des NS-Terrors an einer Bushaltestelle in Berlin. © picture-alliance/ dpa Foto: Stephanie Pilick
An einer Bushaltestelle in Berlin erinnert eine Gedenktafel an die Opfer der "Aktion T4".

Zwar widerruft Hitler im August 1941 nach massiven Protesten insbesondere des Münsteraner Bischofs Clemens August Graf von Galen seinen "Euthanasie"-Befehl, doch geht der systematische Krankenmord dezentral mit unverminderter Heftigkeit weiter ("wilde Euthanasie"). Bis Kriegsende fallen dem später unter dem Namen "Aktion T4" bekannt gewordenen Morden rund 70.000 Menschen zum Opfer. Insgesamt sterben im Rahmen der Krankenmorde rund 200.000 Menschen.

Nationalsozialisten wollen "Ballastexistenzen" beseitigen

Junge Bewohner einer Kinderfachabteilung © www.rotenburger-werke.de
Junge Bewohner einer norddeutschen "Kinderfachabteilung" während der NS-Zeit - Tausende überlebten ihren Autenthalt in einer der vielen Einrichtungen nicht.

Eigentlich bezeichnet der aus dem Griechischen stammende Begriff "Euthanasie" schmerzloses Sterben - etwa durch Medikamentengabe an Todkranke. Erst vor dem Hintergrund nationalsozialistischer Rechtfertigungsmuster für das in seiner Radikalität bis dahin vorbildlose Vernichtungsprogramm "lebensunwerten Lebens" bekommt der Begriff seinen erschreckenden Beigeschmack. Im Menschenbild der Nationalsozialisten - einer Mischung aus rassistischer Ideologie, Anti-Humanismus und zynischer Menschenverachtung - wird das Leben nach ökonomischen Kriterien beurteilt. Wer den nationalsozialistischen Normen und Werten nicht entspricht, läuft Gefahr, nicht mehr als nützlich für die Volksgemeinschaft eingestuft zu werden. Psychisch Kranke und Anstaltsinsassen gelten zunehmend als "Ballastexistenzen", die zu beseitigen sind.

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NS-Gesetze legitimieren das "Euthanasie"-Programm

Am 14. Juli 1933 wird das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses", das die Zwangssterilisierung erblich kranker Menschen vorsieht, und am 18. Oktober 1935 das "Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes" erlassen. Mit beiden Gesetzen haben die Nazis ihrer Idee von "Rassenhygiene", deren erklärtes Ziel es war, den deutschen "Volkskörper" zu reinigen, somit schon zuvor eine "legale" Basis verschafft. Mit Kriegsbeginn geben dann auch finanzielle, ökonomische, nahrungspolitische und angeblich militärische "Notwendigkeiten" den Anlass für das nationalsozialistische "Euthanasie"-Programm, in dessen Fokus zunächst (Heim-)Kinder stehen. Eine Gesetzesgrundlage gibt es für dieses Programm allerdings nicht.

Steigende Sterblichkeitsraten nach "Widerruf"

In vielen Heil- und Pflegeanstalten werden sogenannte Kinderfachabteilungen eingerichtet, in denen behinderte Kinder zu medizinischen Versuchen missbraucht werden, die mit dem Tod enden. Bis Kriegsende fallen allein dieser klinischen "Euthanasie"-Variante rund 5.000 Kinder zum Opfer, mehr als 300 davon in der "Kinderfachabteilung" Lüneburg.

"Nach meiner Erinnerung ist alle paar Wochen ein Kind eingeschläfert worden. Es kam in jedem Falle die Anweisung vom Stationsarzt, dem Kind eine bestimmte Dosis Betäubungsmittel beziehungsweise Schlafmittel zu geben. Er hat jeweils die Dosis festgesetzt. In der Regel wurde Luminal gegeben, bei kleineren Kindern fünf bis sieben Tabletten in Wasser aufgelöst. Bei größeren Kindern, auch manchmal bei kleineren, kam noch je nach Anweisung des Arztes eine Spritze von einem Kubikzentimeter Morphium intramuskulär hinzu. Diese Dosen wurden den Kindern, soweit ich dies sagen kann, nie von den Ärzten, immer nur von den Schwestern, [...] gegeben." Aussage einer angeklagten Pflegerin, 4. Juni 1962

Soweit ein Teil einer Aussage einer Anfang der 60er-Jahre in Hildesheim angeklagten Pflegerin der Landes-Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg, dokumentiert in der Wanderausstellung "Psychiatrie im 'Dritten Reich' in Niedersachsen", die der hannoversche Politologe Dr. Raimond Reiter Ende der 90-er Jahre gestaltete.

Nur wenige überleben das erste Jahr

Statistiken belegen, dass nach Hitlers "Widerruf" des "Euthanasie"-Befehls die Sterblichkeitsrate in der "Kinderfachabteilung" Lüneburg massiv anstieg: Lag die Quote 1941 bei 12,3 Prozent, so erreichte sie über 41,5 Prozent im Jahr 1942, anschließend 42,9 Prozent im Jahr 1943. 79 Prozent der eingelieferten Kinder überlebten nur zwischen einem und zwölf Monaten. Als Todesursache wurde in 60 Prozent aller Sterbefälle stereotyp Lungenentzündung, Bronchopneumonie [morphologische Verlaufsform der Lungenentzündung, Anm. d. Red.] oder Bronchitis angegeben. Die Insassen wurden in der Regel im Verlauf des "normalen" Anstaltsgeschehens getötet, sodass die Sterbefälle den äußeren Anschein klinisch korrekter Vorgänge erweckten. 

Wehnen: "Musterbeispiel für Patientenmord" 

Meldebogen aus der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen © Niedersächsisches Landesarchiv - Staatsarchiv Oldenburg
Ein Meldebogen aus der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen war für viele Insassen gleichbedeutend mit dem Todesurteil.

Auch in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen bei Oldenburg stieg die Sterberate beträchtlich - von zehn Prozent im Jahr 1939 auf 31 Prozent 1945, wie der Oldenburger Historiker Ingo Harms herausgefunden hat. "Aller Wahrscheinlichkeit nach ging die in ihr enthaltene Übersterblichkeit [überdurchschnittliche Sterberate, Anm. d. Red.] auf drastische Einsparungen der Pflegekosten, insbesondere bei der Ernährung, zurück", schreibt Harms in seinem Aufsatz "Das Schicksal der ausländischen Patienten in der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen während des Nationalsozialismus".

"Als 1941/42 reichsweit die 'wilde Euthanasie' begann, war Wehnen schon lange ein Musterbeispiel für diese Art des Patientenmordes", so Harms weiter. Das Teuflische dabei: Die Grenzen zwischen aktivem Töten und Sterbenlassen unter unmenschlichen klinischen Bedingungen verwischen. Insgesamt sei mit einer "statistischen Übersterblichkeit von mindestens 1.500 Patienten, deren Tod erklärungsbedürftig bleibt, zu rechnen", schreibt Harms, der damit die landläufige Meinung widerlegt, die Anstalt sei von der NS-Euthanasie unbelastet.

Todesurteil "Spricht kein Deutsch"

Als bevorzugte Opfer der Aussonderungen in Wehnen hat Harms die (überwiegend osteuropäischen) Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen identifiziert, die in gleicher Weise getötet wurden wie die deutschen Patienten - nur offenbar noch systematischer: Denn von den Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen überlebte nur jeder beziehungsweise jede dritte die Einweisung in die oldenburgische Psychiatrie. "Spricht kein Deutsch" - mit diesem Eintrag in den Meldebogen war oft genug gleichzeitig das Todesurteil notiert.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 Aktuell | 08.05.2020 | 09:00 Uhr

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