Herzogtum Mecklenburg - eine Kernzone der Hexenverfolgung
Das protestantische Mecklenburg zählte im 16. und 17. Jahrhundert zu den Kernzonen der Hexenverfolgung.
Ungefähr 4.000 Prozesse gegen 3.700 Personen lassen sich zwischen dem ersten nachweisbaren Prozess 1336 und der letzten bekannten Anklage 1777 im einzelnen nachweisen - und das bei dünner Besiedlung des Landes und einer geschätzten Einwohnerzahl von etwa 200.000 Bewohnern.
Hexenprozesse unter adliger Jurisdiktion
Eine Ursache dafür lag in der starken Zergliederung des Landes, einhergehend mit weitgreifenden adligen Rechten in Form einer Personalunion zwischen Grund-, Leib-, Gerichts- und zuweilen noch Patronatsherr. Fast 40 Prozent aller Hexenprozesse in Mecklenburg wurden vor 1640 unter adliger Jurisdiktion geführt.
Die frühesten Prozesse lassen sich in den beiden großen Hansestädten Rostock und Wismar ab Ende des 15. Jahrhunderts nachweisen. Aber erst zu Anfang des 17. Jahrhunderts stieg die Zahl der Prozesse dramatisch an. Während des gesamten Verfolgungszeitraumes ragt das Jahr 1604, in dem in Mecklenburg die Pest grassierte, mit 108 Fällen heraus.
Die Urteilsstruktur fiel noch relativ günstig für die Angeklagten aus: In etwa 52 Prozent (ca. 2000) aller Verfahren wurde ein Todesurteil ausgesprochen, 35 Prozent aller Angeklagten wurden freigesprochen. In weiteren 9 Prozent wurden willkürliche Strafen verhängt, 4 Prozent der Angeklagten gelang die Flucht.
(nach: Artikel zur Hexen-Verfolgung im Herzogtum Holstein von Katrin Moeller [09.05.2000] im historicum.net)