"Hannoversche Treue": 33 Bergleute sterben 1960 bei Salzgitter
Ein verheerendes Feuer am 19. Juli 1960 im Bergwerk "Hannoversche Treue" kostet 33 Kumpel das Leben. Erst Ermittlungen der Kripo decken die Ursache des Brandes unter Tage auf.
Der letzte der vermissten Kumpel wird erst Tage nach dem Unglück aus 340 Meter Tiefe geborgen. Albert Biewer ist tot - wie 32 seiner Kollegen. Heute vor 60 Jahren, am 19. Juli 1960, kommt es im Erzbergwerk "Hannoversche Treue" bei Salzgitter zur Katastrophe. Um 7.17 Uhr am frühen Morgen wird Feuer gemeldet und sofort Großalarm ausgelöst. Doch für viele der Bergleute kommt jede Hilfe zu spät. Sie lassen ihr Leben unter Tage.
"Undurchdringliche Rauchschwaden"
Ein zeitgenössischer Bericht: "Unmittelbar nach der Explosion hüllten starke Rauchschwaden den Förderungsschacht ein und behinderten das Einfahren der ersten Rettungskolonnen. Die Schwaden drangen dann in die Stollen vor und überraschten dort die an ihren Arbeitsplätzen tätigen Bergleute. Versuche der Eingeschlossenen, sich zu retten, scheiterten an den undurchdringlichen Rauchschwaden." So schilderten Reporter des "Hamburger Abendblatts" das Unglück.
War es ein Anschlag?
Nach dem Feuer beginnt das Rätselraten. War es Sabotage? Gar ein Anschlag? Alles scheint möglich. Die Kriminalpolizei ist vor Ort, um die Brandursache zu untersuchen. Der Suizid eines 19-jährigen Bergmannes bringt die Beamten dann auf die richtige Spur. Der Tote und vier seiner Kollegen waren offenbar im Bilde, wie das Feuer entstand. Sie verabredeten Stillschweigen und sagten zunächst falsch aus. Doch die Ermittler finden nach und nach heraus, was wirklich passiert war.
Kokelei aus Leichtsinn
Ein 17-jähriger Lehrling hatte, wohl aus Leichtsinn, mit seiner Grubenlampe gekokelt und dabei einen Pappkarton angezündet. Er versuchte zwar noch, den Karton zu löschen, doch es war zu spät. "Das Feuer muss dann in Sekundenschnelle wie ein Schornsteinbrand im Stollen aufwärtsgelodert sein", stellte die Kriminalpolizei später fest. Der Schrägstollen mit seinem Luftzug habe auf das Feuer wie ein Blasebalg gewirkt.
Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt
Im März 1962 erhebt die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage gegen zwei Verdächtige wegen fahrlässiger Brandstiftung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Doch zu einem Hauptverfahren kommt es nicht. "Kein hinreichender Verdacht" urteilt die zuständige Jugendkammer. Eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft weist das Oberlandesgericht Braunschweig im Mai 1963 ab.
Grubenlampen auf den Särgen
Die geborgenen Opfer werden drei Tage nach dem verheerenden Brand beerdigt. Auf jedem Sarg steht eine brennende Grubenlampe. Die "Hannoversche Treue" wird im Mai 1967 stillgelegt. Zum Gedenken an das Unglück hat die Stadt Salzgitter auf dem Gelände des ehemaligen Schachtes 1 eine Gedenkstele errichtet.